brauche Hilfe bei 1 Satz

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  • alex13
    Erfahrener Benutzer
    • 10.04.2010
    • 1352

    [gelöst] brauche Hilfe bei 1 Satz

    Quelle bzw. Art des Textes: Vierthaler-Kartei
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1791
    Ort/Gegend der Text-Herkunft:


    Hallo,

    habe hier einen Satz, den ich nicht gut lesen kann. Kann jemand helfen?

    Er, 35 J, oo 5.6.1791/2 mit Concess ...............
    Angehängte Dateien
    LG Alex
  • Glöklein
    Erfahrener Benutzer
    • 20.04.2013
    • 135

    #2
    Hallo Alex,

    damit man sich mit der Schrift vertraut machen kann oder auch div. Angaben verstehen kann, wäre es hilfreich, wenn Du mehr Text einstellst.

    Liebe Grüße
    Sylvia

    Kommentar

    • alex13
      Erfahrener Benutzer
      • 10.04.2010
      • 1352

      #3
      Hallo Sylvia,

      leider ist der Text aus keinem Kirchenbuch sondern von der Vierthalerkartei wo eben nicht so viel draufsteht. Ich könnte höchsten aus dem Text der Vorbemerkung (gleiche Schrift) etwas herausnehmen.
      LG Alex

      Kommentar

      • alex13
        Erfahrener Benutzer
        • 10.04.2010
        • 1352

        #4
        hier nochmal mehr Text zum Vergleich....
        Angehängte Dateien
        LG Alex

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        • gustl
          Erfahrener Benutzer
          • 25.08.2010
          • 678

          #5
          Hallo Alex,

          der Text ist ein echtes "Moderlieschen" (so nenne ich zunächst vollkommen unlesbare Wörter), aber wir werden nicht aufgeben. Bisher haben wir so gut wie alle Rätsel dieser Handschrift lösen können. Es kann aber, wie Du schon weißt, dauern.

          Beste Grüße
          Cornelia

          P.S. Beim Moderlieschen hat es geschlagene vier Wochen gedauert, bis ich das herausbekommen habe.

          Kommentar

          • alex13
            Erfahrener Benutzer
            • 10.04.2010
            • 1352

            #6
            Hi Cornelia,

            also es geht ja oben nur um den einen Satz und der ist ausgerechnet schwer zu lesen. Das letzte Wort dachte ich erst, ob es allhier heissen könnte... aber das ist fast nur Spekulation. Aber ich probiere es weiter...

            LG Alex
            LG Alex

            Kommentar

            • Tinkerbell
              Erfahrener Benutzer
              • 15.01.2013
              • 10824

              #7
              Hallo.
              Ist nur ein kleiner Versuch:
              ...mit Concess...Verlauf (?)...
              MfG Marina

              Kommentar

              • gustl
                Erfahrener Benutzer
                • 25.08.2010
                • 678

                #8
                Verlauf ist sehr gut, das könnte passen, das Wort davor wäre "vor", also vor Verlauf des ..., tja und dann kommt das Moderlieschen! "Wan" und jetzt verlassen mich die Künste, wobei das n auch ein u sein könnte, aber da macht der Verfasser meistens (aber auch nicht immer) einen kleinen Kringel drüber ...

                Kommentar

                • gustl
                  Erfahrener Benutzer
                  • 25.08.2010
                  • 678

                  #9
                  Ich lese jetzt den letzten Teil des letzten Wortes als "halbjhr". Inhaltlich würde das bedeuten, dass die Erlaubnis zur Eheschließung vor Ablauf (Verlauf) einer bestimmten Wartefrist erteilt wurde.

                  Kommentar

                  • alex13
                    Erfahrener Benutzer
                    • 10.04.2010
                    • 1352

                    #10
                    Also Ihr beiden seid super!!!

                    Kann das letzte Wort "Witwerhalbjahr" heissen? Seine erste Frau ist im März 1791 gestorben und er hat im Juni 1791 das zweite Mal geheiratet.

                    mit Concess vor Verlauf des Witwenhalbjahres...


                    oder? Was heisst Concess?

                    LG Alex
                    LG Alex

                    Kommentar

                    • gustl
                      Erfahrener Benutzer
                      • 25.08.2010
                      • 678

                      #11
                      Concess heißt Erlaubnis. Ok, Alex, Du hast mich überzeugt, diese Buchstaben am Anfang sind ebenfalls eine Abkürzung, es könnte Wwn sein. Das wäre die Abkürzung für Witwe. Hat er eine Witwe geheiratet? Bei einer Witwe wartete man ein halbes Jahr, bis man sicher sein konnte, dass sie nicht schwanger war vom verstorbenen Mann. Bei einem Mann weiß ich das nicht, aber wenn es so gewesen sein sollte, dann hätte er den Concess sicher bekommen, wenn kleine Kinder zu versorgen waren.

                      Na gut, dass das noch geklappt hat.

                      Beste Grüße
                      Cornelia

                      Kommentar

                      • alex13
                        Erfahrener Benutzer
                        • 10.04.2010
                        • 1352

                        #12
                        Hallo Cornelia,

                        eigentlich hat er keine Witwe geheiratet, nur er ist Witwer geworden. Das jüngste Kind war zu der Zeit 14 Jahre alt. Aber Du denkst auch, es könnte Witwen(Witwer)jahr heissen?
                        LG Alex

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                        • Asphaltblume
                          Erfahrener Benutzer
                          • 04.09.2012
                          • 1501

                          #13
                          Concedere heißt zugestehen, gestatten, erlauben, abtreten.
                          In diesem Fall also wohl "Erlaubnis".
                          Gruß Asphaltblume

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                          • gustl
                            Erfahrener Benutzer
                            • 25.08.2010
                            • 678

                            #14
                            Hallo Alex,

                            ich erinnere mich wieder (aber leider mal wieder nicht, wo das steht), dass es festgelegte Trauerzeiten gegeben hat, für Vater so und so lange, für Mutter so und so, die Ehegatten, Kinder etc. Das war genau geregelt. Deshalb könnte es auch Witwerhalbjahr heißen. Und dann brauchte auch er eine Erlaubnis, wenn er früher heiraten wollte.

                            Diese Trauerzeiten waren von der Kirche festgelegt worden, weil mal wieder jeder machte, was er wollte, und sich der andere darüber das Maul zerriß. Es half wohl auch denen, die nicht wußten, ob sie jemals wieder aufhörten durften zu trauern. Nach sechs Monaten war Schluß. Das war jedenfalls die bürgerliche Seite. Die höfische hatte ihre eigenen Gesetze und trauerte u.U. länger, was dann wieder von den Bürgern übernommen wurde. So entstand das Trauerjahr, das aber keine Vorschrift sondern eine gesellschaftliche Übereinkunft ist oder war. Das ist jetzt alles, was mir dazu noch eingefallen ist.

                            Beste Grüße
                            Cornelia

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                            • alex13
                              Erfahrener Benutzer
                              • 10.04.2010
                              • 1352

                              #15
                              Hallo Cornelia,

                              vielen Dank dafür. Ich wusste gar nicht, dass es solche Vorschriften gab. Und da er ja eher als ein halbes Jahr wieder geheiratet hat, hat er eine Erlaubnis gebraucht. Dann denke ich, ist des Rätsels Lösung gefunden.

                              Vielen DANK an alle Helfer!!!
                              LG Alex

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