Quelle bzw. Art des Textes: Staatsarchiv Nürnberg Notarurkunde Nr. 742
Jahr, aus dem der Text stammt: 1878
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Burglengenfeld
Jahr, aus dem der Text stammt: 1878
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Burglengenfeld
Liebe Forschergemeinde,
ich habe bei der Übersetzung einer Notarurkunde (Tauschvertrag) aus dem Jahre 1878 auf den Seite 5, 6 und 7 ein paar Texte, die ich nicht entziffern kann.
Vielleicht kann sich jemand von Ihnen die Seiten mal anschauen und mir bei der Entzifferung der restlichen Fragmente behilflich sein.
Ich habe die Stellen rot markiert (es sind 5 Wörter), den restlichen Text brauchen Sie sich nicht unbedingt ansehen, den habe ich, so hoffe ich, korrekt übersetzt.
Über Ihre Rückmeldungen freue ich mich sehr.
Besten Dank
Bernhard
In der Steuergemeinde Katsdorf:
Plan No. 441 b Feyerackerl zu fünf Ar,
achtzig Meter,
Plan No. 424 Wolfsgrubenacker zu drei-
undsechzig Ar,
Plan No. 442 b2 Feyerackerl zu drei Ar,
siebenzig Meter.
An Mobilien bleiben bei diesem Anwesen
in den Gebäuden nur was niet- und nagel-
fest ist, dann aller Weizen, alles Korn und
alles Heu, dann die hälfte der Kartoffel-
ernte, alles Uebrige insbesondere alle Ger-
ste, das Vieh, dann alles Kraut, xxxxx
und Rüben nehmen die Duschinger’schen Ehe-
leute mit sich fort.
III. Das Anwesen Haus No. 4 in Münchsho-
fen wird vollständig frei von Hypotheken
und Aufxxxxx Dritter dem Josef Rauscher
übergeben, und werden die bereits löschungs-
reifen, noch eingetragene Hypotheken baldigst
gelöscht werden.
Dagegen übernehmen die Duschinger’schen
Eheleute die auf dem Anwesen Haus No. 1 in
Stocka ruhende Hypothek zu: -
4000 M:- viertausend Mark – Pfandbriefs-
darlehen der bayerischen Hypotheken- und
Wechselbank in München samt zehnprozenti-
ger Zinsen- xxxxx, zur ferneren An-
nuitätenleistung vom ersten August die-
ses Jahres angefangen, ohne alle Aender-
ung.
Bezüglich der Heimzalbarkeit dieses An-
lehens in Pfandbriefe und bezüglich der
bisher erfolgten Gutmachungen haben sich
die Parteien bereits in den angenommenen
beiderseitigen Tauschwerthen berechnet,
so daß deßhalb eine weitere xxxxx
nicht mehr besteht.
IV. Nach Uebernahme der Hypothek für
Die Bankdurch die Eheleute Duschinger
haben diese zur Abgleichung der beider-
seitigen Tauschwerthe von Josef Rausch-
er eine Tauschaufgabe von 2042 M:-
Zweitausendzweiundvierzig Mark-
zu erhalten, von heute an mit vier Pro-
zent verzinslich und in einem halben Jahr
zalbar, doch darf Josef Rauscher inner-
halb dieser Zeit auch an Zalungsstatt, Theil
kaufschillinge an die Duschinger’schen
Eheleute überweisen, welche aus der Zer-
Trümmerung des Anwesens Haus No. 4 in
Münchshofen herrühren.
Hypothek verlangen die Duschinger’schen
Eheleute für ihre Tauschaufgabe vorerst
nicht, doch bleibt denselben das Recht zur Hypo-
theknahme auf Anwesen Haus No. 4 in Münchs-
hofen jederzeit vorbehalten.
V. Beide Anwesen werden hirmit mit allen
Rechten, Nutzen und Lasten, mit welchen die
Parteien dieselben bisher besessen haben, und
die aus dem Gemeinde-Distriks- und Kreis-
Verbande fließen und in den rentamtlichen
Büchern vorgetragen sind, staatlichen und
herrschaftlichen Abgaben und Leistungen,
gegenseitig für förmlich xxxxx erklärt
und beantragt und bewilligt hierauf die
Besitzumschreibungen in den öffentlichen Büchern
vorzunehmen.
Die Kosten der Beurkundung und eine
Hauptausfertigung für die Eheleute Duschin-
ger , eine beglaubigte Abschrift für Jo-
sef Rauscher bezalen die Vertragsschliessen-
den miteinander, jedes zur Hälfte.
Hierüber Urkunde, welche nach Ver-
lesen und Inhaltsgenehmigung unter-
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