französische Bedeutung "unehelich"

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  • xisco111
    Erfahrener Benutzer
    • 17.08.2010
    • 524

    [gelöst] französische Bedeutung "unehelich"

    Quelle bzw. Art des Textes: Geburtseintrag Montet
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1811
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Montet


    Ich lese in einem schweizer Geburtseintrag "... fille naturelle de Daniel Leubel..."
    Heißt dieses fille naturelle - es war ein uneheliches Kind ?
  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 29749

    #2
    Hallo xisco,

    laut meinem schlauen Buch heißt es "ehelich, natürlich"
    Für unehelich sollte eigentlich "illégitime" dort stehen.
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    • Wallone
      Erfahrener Benutzer
      • 20.01.2011
      • 2720

      #3
      Hallo,

      Hier ist die genaue Bedeutung.

      Mit "légitime" bezeichnet man ein Kind das aus verheirateten Eltern stammt. Im Gegenteil stammt ein "naturel" Kind aus Eltern die zur Zeit der Empfängnis nicht verheiratet waren.

      Dementsprechend kann ein Kind sowohl als "légitime et naturel" bezeichnet werden denn die Eltern können wohl als Vater und Mutter (légitime = ehelich) identifiziert werden obwohl das Kind vor der Ehe oder innerhalb der ersten 9 neun Monaten nach der Ehe geboren werden konnte(naturel).

      In solchen Fällen kommt es oft zu einer nachträglichen Legitimierung des Kindes anlässlich der Ehe der Eltern wobei ein Vermerk auf dem Geburtsakt des Kindes angebracht wird.

      2006 wurde diese Unterscheidung aus dem Civilbuch entfernt.

      Ich hoffe daß meine Erläuterungen klar genug sind.

      Beste Grüße.

      Armand.
      Viele Grüße.

      Armand

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