Ausführliche Unzuchtsbescheinigung

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  • Ditthardt
    Erfahrener Benutzer
    • 28.10.2010
    • 873

    [gelöst] Ausführliche Unzuchtsbescheinigung

    Quelle bzw. Art des Textes: Traubuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1589
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Herborn


    Hallo Transscriptoren! Ich habe hier einen sehr schönen und ausführlichen Unzuchtseintrag, doch leider verstehe ich nicht, was er in einem Traubuch verloren hat. Hat der Delinquent den Anstand besessen, die Frau seiner Leidenschaften anschließend zu heiraten? Wo ist dann aber der Name der Frau? oder verstehe ich den Eintrag ganz falsch? Folgendes lese ich:

    Steines Wild, od[er]??? Steines Metzler bürg[er] allhir, hat(?) sich bishero
    wie kündt(?) und offenbar unzucht und hurerey(?) mit
    seiner Magdt getrieben nicht ohn grosse ergerniß un-
    serer gemein[de]. Er hat sich aber vor [...] bey
    unsern Eltesten allhir eyngestellt, und seinen schweren
    fall vor uns(?) bekennet: Und laßt nun durch
    mich allen und jedem anzeig, d[as] im diese Sünde da-
    mit er got erzörnet, und die christliche gemein[de]
    geergert, von hertz leyde seyn(?): verheiße darneb[st],
    daß er vorthin durch gottes gnad mit einem
    auffrichtigem gottsförchtigem leben andern vor-
    gehen wölle. So laße uns nun mit im jetze gegen-
    wertig des allmächtig gott bitten, d[aß] er im seine sünde
    gnädiglich verzeihen und vergeben und im
    seinen Vorsatz nach gottes willen zu leben, sterck(?)
    wölle. Diß wirt uns darumb fürgeh[...]
    damit wir klug und für[...]lich wandlen, damit wir
    und zum fall (gleich wie er) möchten gebracht
    werden. Der da sehe, mag wohl seh[en], d[aß] er
    nicht fallt. Gott will(?) uns gnädiglich für
    sollchen fällen verhüten. [...] et [...]
    auff einen betdag, da alle dörffer beyeinand
    waren. ann. 1589, den 7 Marty.
    Tot[...]

    upps, Anhang komm sofort....
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Ditthardt; 22.04.2013, 19:34.
    Gruß, B a s t i a n
    ___________________________
    Kreuzburg (Oberschlesien): Anders
    Margonin (Posen): Draheim
    Raum Kolmar (Posen): Saegert
    Flatow-Czernitza: Heldt/Zimmermann
    Raum Preuß. Stargard: Hildebrandt/von Zielinski
    Guttstadt: Wohlgemuth/Rautenberg/Schiminski
  • Kunzendorfer
    Erfahrener Benutzer
    • 19.10.2010
    • 2103

    #2
    Hallo Bastian,

    Steines Wild, oder Steines Metzler bürger allhir, hatt sich bißhero
    wie kündt und offenbar, mit unzucht und hurerey mit
    seiner Magdt getrieben nicht ohn grosse ergernuß un-
    serer gemein. Er hatt sich aber vor acht tagen bey
    unsern Eltest allhir eyngestellt, und seinen schweren
    fall vor einen bekennet: Und leßt nun durch
    mich allen und jeden anzeigen, das im diese Sünde, da-
    mit er gott erzörnet, und die christliche gemein
    geergert, von hertzen leyde seye: verheißt darneben
    daß er vorthin durch gottes gnad mit einem
    auffrichtigem gottsfürchtigem leben andern vor-
    gehen wölle. So laßt uns nun mit im jetzt gegen-
    wertig den allmächtigen gott bitten, das er im seine sünde
    gnädiglich verzeihen und vergeben und in
    seinem Vorsatz nach gottes willen zu leben, stercken
    wölle. Diß wirt uns darumb fürgehalten
    damit wir klug und fürsichtiglich wandlen, damit wir
    nicht durch die arglistigkeit deß Satans ubereilet
    und zum fall (gleich wie er) möchten gebracht
    werden. Der da steht, mag wohl sehen, daß er
    nicht falle. Gott wille uns gnädiglich so für
    sollchen fällen verhütten. Signatum et actum
    auff einen bettdag, da alle dörffer beyeinander
    waren. ao. 1589, den 7 Marty.
    G´schamster Diener
    Kunzendorfer

    Kommentar

    • econ
      Erfahrener Benutzer
      • 04.01.2012
      • 1430

      #3
      Es liest sich ja sehr schön, aber warum es im Traubuch steht??? Von Heirat steht da ja nichts, nur daß er seine Sünden gebeichtet hat. Sehr merkwürdig. Vielleicht hat er sich ja im Taufregister zu einem Kind bekannt und darauf folgte dann dieser Passus, in dem er sich zu seiner Sünde des außerehelichen/unehelichen Verkehrs bekennen mußte.

      LG von Econ

      Kommentar

      • gudrun
        Erfahrener Benutzer
        • 30.01.2006
        • 3266

        #4
        Hallo Ditthardt,

        ich würde hier auch annehmen, dass das mit der Taufe eines Kindes zusammenhängt.
        Vielleicht mal das Taufbuch nach einem geeigneten Eintrag zu der Zeit absuchen.
        Daran denken, dass das Kind unter dem Namen der Mutter eingetragen sein könnte,
        dieser Name wird allerdings in dem Beichtzettel nicht vermerkt.

        Viel Glück bei der Lösung dieses Rätsels.

        Viele Grüße
        Gudrun

        Kommentar

        • Ditthardt
          Erfahrener Benutzer
          • 28.10.2010
          • 873

          #5
          Das Taufbuch aus dieser Zeit ist leider verloren. Von dort wird also keine Lösung zu erwarten sein. Ist die Namensnennung "Steines Wild, oder Steines Metzler bürger allhir" eine Mischung aus Patronym und Familiennamen? Oder war sich der Eintragende einfach über den Namen nicht mehr sicher? Denn Wild/Will und Metzler sind beide in dieser Zeit als Familiennamen belegt!
          Gruß, B a s t i a n
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          • econ
            Erfahrener Benutzer
            • 04.01.2012
            • 1430

            #6
            Vielleicht sollte das damals eine Art Datenschutz sein. Zwar sollte er beichten und es sollte auch fest gehalten werden, aber um des Hergotts willen, nicht der Name genannt sein.
            Allerdings verwundert mich auch, daß er ja sozusagen öffentlich beichten mußte, auch wenn er es ja nur einem gesagt hat, so wurde es doch aufgeschrieben.
            Vielleicht ist das eine ganz böse Art der Beichte, damit der Sünder auch wirklich Buße tut und Reue zeigt und diese schlimmen Vergehen niemals wieder tut.
            Da hätte mich mal die Erfolgsquote interessiert.

            Lg von Econ

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            • Ditthardt
              Erfahrener Benutzer
              • 28.10.2010
              • 873

              #7
              Hmm, das überzeugt mich nicht wirklich. Der Name des Übeltäters steht ja da. Und die alternative Angabe eines zweiten Nachnamens um eine falsche Spur zu legen, finde ich zu weit hergeholt. Und das das ganze im Traubuch steht muss einen triftigen Grund haben, denn Taufeinträge, die versehentlich im Traubuch landeten, wurden als ganzes getilgt, auch wenn sie schon vollständig geschrieben waren. Dieser merkwürdige Eintrag aber nicht.
              Da Kunzendorfer alles transscribiert hat, setze ich den Eintrag jetzt mal als gelöst. Vielen Dank euch allen aber trotzdem für euer Mitknobeln!
              Gruß, B a s t i a n
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              • Kunzendorfer
                Erfahrener Benutzer
                • 19.10.2010
                • 2103

                #8
                Hallo Bastian,

                mit Deinem Thema hat sich jemand schon einmal befasst:

                G´schamster Diener
                Kunzendorfer

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                • Ditthardt
                  Erfahrener Benutzer
                  • 28.10.2010
                  • 873

                  #9
                  Klasse! Dieser Cuno ist wahrscheinlich der Nachkomme eines Herborner Juraprofessors. Den nehme ich mir heute Nachmittag mal vor. Vielen Dank für den Hinweis!
                  Gruß, B a s t i a n
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