Briefprotokoll Burglengenfeld, 1788, S. 231 - 232

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • bernieroi
    Erfahrener Benutzer
    • 14.11.2012
    • 127

    [gelöst] Briefprotokoll Burglengenfeld, 1788, S. 231 - 232

    Quelle bzw. Art des Textes: Briefprotokoll Burglengenfeld
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1788
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Staatsarchiv Burglengenfeld


    Sehr geehrte Forscherkolleginnen und -kollegen,

    auch bei den nächsten 2 Seiten habe ich wieder meine Probleme bei der Entzifferung des Textes.
    Vielleicht könnte einer von Ihnen mal einen Blick drauf werfen.
    Die Worte, die ich überhaupt nicht lesen konnte, habe ich rot markiert.
    Die restlichen von mir übersetzten Worte stimmen hoffentlich.
    Sie würden mir wirklich sehr dabei helfen.
    Freundliche Grüße aus Bayern
    Bernhard

    Hier der Text:

    beschlossen worden.
    Erstens wollen sich beide
    Prauthpersonen demnächstens
    Kraft katholischen Gebrauch
    nach öffentlich copulieren
    lassen.
    Zweitens von Tricht
    Die Braut, oder villmehr
    ihr von amt gegenwärtigen
    Vaters Leonhard Wincklers
    Landgerichtl. Unterthan von
    Büchelkühn den Hochzeiter
    zu einer erst woher Heurath-
    Gutt nebst xxxxx xxxxxanders-
    wo xxxxx xxxxx bifang
    und 2. Khue an geld
    1600 fl. worann xxxxx
    1400 fl. Xxxxx und
    der Hochzeiter erhalten zu
    haben beckennt, die
    weiteren 200 fl. hingegen
    bis xxxxx xxxxx
    1789 und 1790 mit
    231
    jedmahligen 100 fl. nachge-
    tragen werden sollen,
    baar zuzubringen, womit
    Drittens der Hochzeiter
    Xxxxx allein zu xxxxx, sondern
    bezeigt, und widerlegt
    solchenes Heurathsgutt mit
    1500 fl.: und xxxxx sowohl
    Heurathgutt als Wiederlag
    mit seinen unterm heutigen
    dato käuflich an Sach gekauft
    Landgerichtl. Zweyen Solden
    Güttern zu xxxxx Saaß.
    Viertens ist der Todtfahlen
    halber so vill abxxxxx, und
    beschlossen worden, daß
    so ferne über kurz oder
    lang einer von beiden
    Hochzeitpersonen ohne
    Ruecklassung ehelicher xxxxx
    Erben versterben, und



    232
    Den Todtfahl auf Seite der
    Hochzeiter zuerst ergeben
    sollte, der Rückbleibende
    Wittiber schuldig, und gehalten
    seyn soll an der Verstorbenen
    nichts erben, und bexxxxx
    neben drein besten 3 Stücken
    von Halskleidern an
    Geld 1000 fl. Zurückzuzahlen,
    da sich aber der Todtfahl
    an ihrem Hochzeiter anfänglich
    xxxxx würd, xxxxx
    die Wittwe glaubhaft gehalten
    neben drein besten 3 Stücken
    von Halskleidern auf
    abgexxxxx arth 1200 fl.
    zurückzugeben, da fern
    aber auf absterben
    des Hochzeiters eheliche
    Kinder vorhanden sein sollten
    durfte zwar die Hinterbleibende




    232
    Wittib Verstandene 2 Solde
    Gutter wider einen anderen
    Ehemann verheirathen, jedoch
    dergestalten, das sie
    schuldig, und gehalten seyn
    solle, deren vorhandene
    Kindern das xxxxx xxxxx
    Vermögen aber den
    ihr hirmit xxxxx selbst
    bedingenden Kinder Theill
    wie xxxxx und Verstand
    ist gänzlich hirauf hinaus
    zu zeigen. Xxxxx
    Testes
    Xxxxx xxxxx Bürgerl.
    Xxxxxwürth von hier, Thomas
    Lautenschlager von Unterstorf
    Mathias Winckler, von
    Kundstorf, und Georg
    Graf amtboth
    Angehängte Dateien
  • Kunzendorfer
    Erfahrener Benutzer
    • 19.10.2010
    • 2103

    #2
    Hallo,

    ich versuche mich einmal daran:

    beschlossen worden.
    Erstens wollen sich beede
    Prauth Personen demnächstens
    Krist kathollischen Gebrauch
    nach offentlich Copuliren
    lassen.
    Andertens verspricht
    die Prauth, oder villmehr
    ihr vor amt gegenwärtiger
    Vatter Leonhard Winckhler
    Landgerichtl. Unterthann von
    Bichlckün dem Hochzeiter
    zu einen recht wahren Heirath-
    gutt nebst einer standes-
    mässigen ausfertigung

    und 2 Khuen an geld
    1600 fl. worann bereits
    1400 fl. erlegt, und
    der Hochzeiter erhalten zu
    haben beckennt, die
    weitern 200 fl. hingegen
    bis Komende Lichtmessen
    1789 und 1790 mit



    jedermahligen 100 fl. nachge-
    tragen werden sollen
    Paar zuzubringen, womit
    Drittens der Hochzeiter
    nicht allein zufrieden, sondern
    besezt, und wiederlegt
    solchennes Heurathgutt mit
    1500 fl.: und versichert sowohl
    Heurathgutt als Wiederlag
    mit seinen unteren heuntiger
    dato Käuflich an sich gebracht
    Landgerichtl. Zweyen Solden
    Gütteren zu gedachten Saaß.
    Viertens ist der Todtfahlen
    halber so vill abgered und
    beschlossen worden, daß
    so ferne über Kurz oder
    lang Eines von beeden
    Hochzeit Persohnen ohne
    rucklassung ehelicher Lebs
    Erben versterben, und


    der Todtfahl auff Seite der
    Hochzeitern zuerst ergeben
    solte, der ruckbleibende
    Wittiber schuldig, und gehalten
    seyn soll an der verstorbenen
    nächste Erben, und befreunde
    neben denen besten 3 Stucken
    von Hals Kleideren an
    Geld 1000 fl. zurückzuzahlen,
    da sich aber der Todtfahl
    an ihme Hochzeiter anfänglich
    ereignen würde, wäre
    die Wittwe gleichfahls gehalten
    neben denen besten 3 Stükhen
    von Hals Kleideren auf
    obgehorte arth 1200 fl.
    zurückzugeben, da fern
    aber auf absterben
    des Hochzeiters Eheliche
    Kinder vorhanden sein solten,
    durfte zwar die Hinterbleibende


    Wittib Verstandene 2 Solde
    Gutter wider einen anderen
    Ehemann verheurathen, jedoch
    dergestalten, das sie entgegen
    Schuldig, und gehalten seyn
    solle, denen vorhandenen
    Kinderen das Sammentliche Gütterliche
    Vermögen uber den
    ihr hirmit pp viel wie (?) selbst
    bedungendnen Kindes Theill
    wie billig und Rechtens
    ist gänzlich hirauf hinaus
    zu zeigen. Alles p
    Testes
    Peter Valta (?) Bürgerl.
    Kronewürth von hier, Thomas
    Lautenschlager von Unterstorf
    Mathias Winckler, von
    Kundstorf, und Georg
    Graf amtsboth
    G´schamster Diener
    Kunzendorfer

    Kommentar

    • bernieroi
      Erfahrener Benutzer
      • 14.11.2012
      • 127

      #3
      Briefprotokoll Burglengenfeld, S. 231 - 232

      Liebe Forschergemeinde,

      besten Dank an alle, die Interesse an meinem Briefprotokoll gezeigt haben.
      Besonders Danke sagen möchte ich an "Kunzendorfer" für die Lösungen zu meinem gesamten Text, nicht nur zu den von mir nicht entzifferbaren Worten. Hat mir sehr weitergeholfen, ich denke auch zum Verständnis für meine restlichen noch zu übersetzenden Texte.
      Nochmals besten Dank.

      Freundliche Grüße
      Bernhard

      Kommentar

      Lädt...
      X