Sterberegister 1779

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  • dirkjo
    Erfahrener Benutzer
    • 04.01.2010
    • 2461

    [gelöst] Sterberegister 1779

    Quelle bzw. Art des Textes: Sterberegister
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1779
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Geesthacht


    Hallo,
    könnt Ihr mir bei den Lücken helfen? Vielen Dank

    10 Dec.

    Frantz Erdmann Meyer ge-
    wesener Vogt in Geesthacht
    Johann Ferdinand Meyer auch gewe-
    sener Voigts in Geesthacht aber aus Brun-
    torp gebürtig gewesen und hier an
    Balth Kienen Tochter verheyrathet
    worden, Sohn, ist gestorben d 16 Dec
    im 63 Jahr seines Alters nachdem
    er einige Jahre vorher abgedankt.
    Er ist bey seinem Absterben _____
    ____________________________
    ____________________________
    den Tag der Beerdigung _______
    ____________________________
    ____________________________
    ___________________bey 20 Rthl.
    verboten worden, weil er
    ____________________________
    ___________ bey der Beerdigung
    ________________________ ver-
    boten worden. ______________ ist
    ____________ begraben d 22 Dec.
    Angehängte Dateien
    Viele Grüße
    Dirk
  • Gaby
    Erfahrener Benutzer
    • 07.04.2008
    • 4011

    #2
    Hallo Dirk,

    mein Leseversuch:

    10 Dec.

    Frantz Erdmann Meyer ge-
    wesener Vogt in Geesthacht
    Johann Ferdinand Meyer auch gewe-
    sener Voigts in Geesthacht aber aus Brun-
    torp gebürtig gewesen und hier an
    Balth Kühnen Tochter verheyrathet
    worden, Sohn, ist gestorben d 16 Dec
    im 63 Jahr seines Alters nachdem
    er einige Jahre vorher abgedankt.
    Er ist bey seinem Absterben von der
    Wittwe und den Freunden
    ........-
    ..der.....
    worden daß ihm bis an
    den Tag der Beerdigung alle Ta-
    ge eine Stunde mogte nachge-
    läutet werden. Allein es ist
    bloses vom Ammte
    bey 20 Rthl.
    verboten worden, weil es
    nie geschehen. Wie auch alles ums

    Co....d....t... bey der Beerdigung
    bey gleichmäßiger Straffe ver-
    boten worden. Der Befehl ist
    hirbei gelegt begraben d 22 Dec.
    Liebe Grüße
    von Gaby


    Meine Vorfahren: http://gw.geneanet.org/lobenstein14?lang=de

    Kommentar

    • dirkjo
      Erfahrener Benutzer
      • 04.01.2010
      • 2461

      #3
      Hat jemand noch eine Idee, was die beiden fehlenden Wörter bedueten könnten?
      Viele Grüße
      Dirk

      Kommentar

      • Friederike
        Erfahrener Benutzer
        • 04.01.2010
        • 7902

        #4
        Hallo Dirk,

        Er ist bey seinem Absterben von der
        Wittwe und den Freunden
        prae-
        tendirt ge
        worden daß ihm bis an
        den Tag der Beerdigung alle Ta-
        ge eine Stunde mogte nachge-
        läutet werden.
        Viele Grüße
        Friederike
        ______________________________________________
        Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters
        Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg
        __________________________________________________ ____

        Kommentar

        • j.steffen
          Erfahrener Benutzer
          • 18.04.2006
          • 1495

          #5
          Hallo,
          ich lese noch:
          ... und den Freunden prae-
          tendirt
          [=beansprucht, gefordert o. ä.]geworden ...
          ... solches vom Ammte bey 20 Rthl.
          verboten worden, weil es
          nie geschehen. Wie auch alles aus-
          serordentl.[iche]
          bey der Beerdigung
          MfG,
          j.steffen

          Kommentar

          • Kunzendorfer
            Erfahrener Benutzer
            • 19.10.2010
            • 2103

            #6
            Hallo,

            noch Kleinigkeiten:

            Frantz Erdmann Meyer ge-
            wesener Vogt in Geesthacht
            Johann Ferdinand Meyers auch gewe-
            senen Voigts in Geesthacht der aus Brun-
            storp gebürtig gewesen und hier an
            Balth Kühnen Tochter verheyrathet
            worden, Sohn, ist gestorben den16 Dec
            im 63 Jahr seines Alters nachdem
            er einige Jahre vorher abgedanckt.
            Es ist bey seinem Absterben von der
            Wittwe und den Freunden prae-
            tendirt geworden daß ihm bis an
            den Tag der Beerdigung alle Ta-
            ge eine Stunde mogte nachge-
            leutet werden. Allein es ist
            solches vom Ammte bey 20 Rthl.
            verboten worden, weil es
            nie geschehen. Wie auch alles aus
            serordentliche bey der Beerdigung
            bey gleichmäßiger Straffe ver-
            boten worden. Der Befehl ist
            hirbei gelegt begraben den 22 Dec.
            G´schamster Diener
            Kunzendorfer

            Kommentar

            • dirkjo
              Erfahrener Benutzer
              • 04.01.2010
              • 2461

              #7
              Super, vielen Dank für Eure Hilfe.
              Viele Grüße
              Dirk

              Kommentar

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