Pensionsschreiben 5.2

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  • forscher_wien
    Erfahrener Benutzer
    • 04.10.2011
    • 4408

    [gelöst] Pensionsschreiben 5.2

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt:
    Ort/Gegend der Text-Herkunft:


    Bitte erneut um eure Lesehilfe.

    Ich lese:

    Von der aus?ichenen Dienst-
    Zeit wurden erkannt(?) zur An-
    rechnung

    ?sachen der zulässigen, der nicht zulässigen An-
    rechnung und sonstige Bemerkungen.

    Zeit der Verehelichung der Witwe mit Be-
    ziehung auf den beigebrachten Taufschein
    und damaliges Lebensalter des Gatten mit
    Beziehung auf dessen Taufschein

    Ob die Witwe stets mit ihrem Gatten ge-
    lebt, oder ob sie zur Zeit seines Todes gerichtlich
    oder außergerichtlich vom ihm geschieden war
    und ob sie an dieser Scheidung die Schuld trage laut
    Documente

    Ob die Witwe des(?) in Verrechnung gestandene
    Beamten die Weiber(?) Verzichtungs Urkunde
    eingelegt(?) habe; dann ob sie(?) mindere unter
    jahrlichen(?) 500 fl in Jahr lt. [laut] gestandenen Beamten
    nach gehöriger Sicherstellung des Neben?
    muß die Heiratsbewilligung und von ?
    ertheilt werden ?, laut Urkunden
    Angehängte Dateien
  • jacq
    Super-Moderator

    • 15.01.2012
    • 9744

    #2
    Moin,


    Von der ausgewiesenen Dienst-
    Zeit wurden erkannt(ja) zur An-
    rechnung

    Ursachen der zulässigen, der nicht zulässigen An-
    rechnung und sonstige Bemerkungen.

    Zeit der Verehelichung der Witwe mit Be-
    ziehung auf den beigebrachten Taufschein
    und damaliges Lebensalter des Gatten mit
    Beziehung auf dessen Taufschein

    Ob die Witwe stets mit ihrem Gatten ge-
    lebt, oder ob sie zur Zeit seines Todes gerichtlich
    oder außergerichtlich vom ihm geschieden war
    und ob sie an dieser Scheidung die Schuld trage laut
    Documente

    Ob die Witwe des(ja) in Verrechnung gestandenen
    Beamten die Weiber(ja) Verzichtungs Urkunde
    eingelegt(ja) habe; dann ob bei mindere unter
    jahrlichen(ja) 500 fl in Gehalt gestandenen Beamten
    nach gehöriger Sicherstellung des Nebeneinkom-
    mens die Heirathsbewilligung und von wem
    ertheilt worden sei, laut Urkunden


    Gruß,
    jacq
    Viele Grüße,
    jacq

    Kommentar

    • forscher_wien
      Erfahrener Benutzer
      • 04.10.2011
      • 4408

      #3
      Wunderbar!!!

      Kommentar

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