Kaufvertrag Bauernhof (Rest)

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  • ManHen1951
    Erfahrener Benutzer
    • 25.08.2012
    • 758

    [gelöst] Kaufvertrag Bauernhof (Rest)

    Quelle bzw. Art des Textes: Kauf-Erbvertrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1774
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Pommerzig Krs. Crossen


    und hier der Rest des Vertragstextes mit der Bitte um Nachhilfe:

    Kaufvertrag12:
    über dem aber außer denen Hofe=Dien=
    sten alljährl. 18 gl ??? Zinsen Einen
    Rthl 6gl Jagd Hunde Geld, und nur auß???
    deßelben einen Hund zu halten,
    drezig Stück Hühner, Zehn Stück Eiger(?),
    und ?????? ein Stück und ????
    Haspel(?) grob Garn, wovon er tgl. 4 ?
    von der Herrschaft erhält, alljährlich zu
    geben, und letzteres ohne Erinnern
    zu thun den Prediger und Küster
    das Jh??? nach der matricul ????=
    gesetzten richtig abzuführen, ????=
    ??? allen der Verkäufer verbun=
    den der Käuferin die Ge????
    ??ngen fernere Schulden zu leisten
    schuldig ist. Alles getreulich, sondern
    Arglist und Ge???ede.
    ??????? bederseits Contrahenten
    nunmehro ??? die Confirmation
    dieses Kaufes die gehorsamste
    Ansuchung thun, und folges ?????=
    selben nicht entsaged werden
    kann; Als Confirmire und bestä=
    tige ich Gottfried Heinrich Leopold
    Reichs=Gericht von Schmettow, Ritter
    des hohen ? Johanniter Ordens
    Königl Preuß? Major von der
    Cavallerie und Majorats Herr
    auf Pommerzig Herrschafts, und
    ich von Bürgermeister May zu

    Züllichau


    Kaufvertrag13:
    Züllichau und Justitiarius Gerichts???=
    gan vor???????handen Kauf in allen
    seinen Punkten und Clauseln, und
    inallen auch allerseits Contrahenten
    so ??? an Uns ist, hin??? schützen
    und handhaben, jedoch Uns und män=
    niglich an seinen Rechte ohne Schaden,
    ?????ig die Käuferin ???gen des
    richtig bezahlten Abschlußes hiermit
    quittiret wird.
    Uhrkundlich unter dem Hoch Reichs=
    Gericht: Gerichts=???siegel, meiner
    und des Justitiarius Unterschrift
    vollzogen. Vo?ge??sehen Pom=
    merzig den 14ten Juny 1774

    Vielen Dank im Voraus
    Manfred


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    FN Hensel, Petzold, Sparsam, Bärthold, Meissner in Schönwalde / Krs. Sorau und Niederlausitz
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    FN Hoffmann, Petzke, Paech, Seifert
    FN Kuschminder, Stobernack, Seiffert
    FN Mattner, Brettschneider
    in Pommerzig / Krs. Crossen a.d.Oder, D-Nettkow, Gross Blumberg, Lang-Heinersdorf
  • ManHen1951
    Erfahrener Benutzer
    • 25.08.2012
    • 758

    #2
    mit der Hoffnung, dass sich ein(e) Lesekundige(r) mit Kenntnissen in der gedrechselten Juristensprache bereit findet, meine Lücken zu füllen,
    und um noch einmal in das Gesichtsfeld auf der ersten Seite zu geraten ...

    Gruß
    Manfred
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    Kommentar

    • Kunzendorfer
      Erfahrener Benutzer
      • 19.10.2010
      • 2103

      #3
      Hallo,

      über dem aber außer denen Hofe=Dien=
      sten alljährl. 18 gl wehr Zinsen Einen
      Rthl 6 gl Jagd Hunde Geld, oder anstatt
      desselben einen Hund zu halten,
      drey Stück Hühner, Zehn Stück Eyer,
      und seinnet ein Stück und vier
      HasPeln grob Garn, wovon er 1 gl 4 p
      von der Herrschaft erhält, alljährlich zu
      geben, und letzteres ohne Erinnern
      zu thun den Prediger und Küster
      das Ihnen nach der Matricul fest=
      gesetzte richtig abzuführen, wowie=
      der allen der Verkäufer verbun=
      den der Käuferin die Gewehr
      wegen fernere Schulden zuleisten
      schuldig ist. Alles getreulich, sondern
      Arglist und Gefährden.
      Nachdem beiderseits Contrahenten
      nunmehro um die Confirmation
      dieses Kaufes die gehorsamste
      Ansuchung thun, und solches denen
      selben nicht entsaget werden
      kann; Als Confirmire und bestä=
      tige ich Gottfried Heinrich Leopold
      Reichs=Graf von Schmettow, Rit-

      ter des hohen Deutschen Johanniter Ordens
      Königl. Preuß. Major von der
      Cavallerie und Majorats Herren
      auf Pommerzig Herrschafts, und
      ich der Bürgermeister May zu



      Züllichau und Justitiarius Gerichtswe=
      gen vorherstehenden Kauf in allen
      seinen Punkten und Clausuln, und
      wollen auch allerseits Contrahenten
      so viel an Uns ist, hierbey schützen
      und Handhaben, jedoch Uns und män=
      niglich an seinen Rechte ohne Schaden,
      wobey die Käufferin wegen des
      richtig bezahlten Abschloßes hiermit
      quittiret wird.
      Uhrkundlich unter dem Hoch Reichs=
      Gräflichen Gerichts=Innsiegel, meiner
      des Reichs=Grafen von Schmettow

      und des Justitiarus Unterschrift
      vollenzogen. So geschehen Pom=
      merzig den 14ten Juny 1774
      G´schamster Diener
      Kunzendorfer

      Kommentar

      • ManHen1951
        Erfahrener Benutzer
        • 25.08.2012
        • 758

        #4
        Danke Kunzendorfer!
        Hoffe, dass ich auch mal so weit bin ...

        Schöne Feiertage
        Manfred
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