Gerichtsprotokoll (letzte Seite)

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  • amyros
    Erfahrener Benutzer
    • 03.11.2009
    • 1409

    [gelöst] Gerichtsprotokoll (letzte Seite)

    Quelle bzw. Art des Textes: Jahr, aus dem der Text stammt: Ort/Gegend der Text-Herkunft:
    Und nun die letzte Seite aus dem Gerichtsprotokoll.

    DANKE


    Actum Wolfenweiler den8. Marty 1741


    Zu …...bigen Streit doponiert Mat-
    thes Sutter gewesener Vogt und An-
    dreas Küchlin der Stabhalter nach
    abgelegter handt... an Eidesstatt
    das der strittige allmends …. von dem
    ….. ….....: Oberamt dem …. Herrn
    Hanser zu …..... zugesprochen worden,
    daher man ohne weiteren Anstand
    den Bescheid …...... das er bey
    dieser oberamtl. Verfügung sein
    ohngeändertes be.... habe, und
    Finklerin di mit dieser Sache auf-
    gegangenen Unkosten tragen solle


    Actum ut Supra


    Ist in das Protocoll zu …..
    Angehängte Dateien
  • amyros
    Erfahrener Benutzer
    • 03.11.2009
    • 1409

    #2
    Hallo,
    kann mir da denn niemand helfen???

    Gruß amyros (H.Danner)

    Kommentar

    • Friederike
      Erfahrener Benutzer
      • 04.01.2010
      • 7902

      #3
      Hallo Harald,

      ich mach mal einen Anfang:

      Actum Wolfenweiler den 8. Marty 1741

      Zu hieübigem Streit doponiert Mat-
      thes Sutter gewesener Vogt und An-
      dreas Küchlin der Stabhalter nach
      abgelegter Handtreu an Eydesstatt
      das der strittige allmends …. von dem
      vorig Pfost: Oberamt dem Herrn .....
      Haner zu nutzen zugesprochen worden,
      dahero man ohne weitern Anstand
      den Bescheid ertheilet: das er bey
      dieser oberamtl. Verfügung sein
      ohngeändertes be.... habe, und
      Finklerin di mit dieser Sache auf-
      gegangene Unkosten tragen solle

      Actum ut Supra

      Ist in das Protocoll zu …..
      Viele Grüße
      Friederike
      ______________________________________________
      Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters
      Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg
      __________________________________________________ ____

      Kommentar

      • amyros
        Erfahrener Benutzer
        • 03.11.2009
        • 1409

        #4
        Danke Friederike,
        Du hast ja schon einiges gelöst.

        Gruß Harald (amyros)

        Kommentar

        • Xtine
          Administrator

          • 16.07.2006
          • 29949

          #5
          Hallo,

          dann versuche ich mal zu ergänzen.


          Actum Wolfenweiler den 8. Marty 1741

          Zu hieübigem Streit doponiert Mat-
          thes Sutter gewesener Vogt und An-
          dreas Küchlin der Stabhalter nach
          abgelegter Handtreu an Eydesstatt
          das der strittige allmends Vaye(?Vayn)von dem
          vorig Pfost: Oberamt dem Herrn Jorg(?Porg??)
          Haner zu nuzen zugesprochen worden,
          dahero man ohne weitern Anstand
          den Bescheid ertheilet: das er bey
          dieser oberamtl. Verfügung sein
          ohngeändertes bewenden habe, und
          Finklerin di mit dieser Sache auf-
          gegangene Unkosten tragen solle

          Actum ut Supra

          Ist in das Protocoll zu …..
          Viele Grüße .................................. .
          Christine

          .. .............
          Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
          (Konfuzius)

          Kommentar

          • Kunzendorfer
            Erfahrener Benutzer
            • 19.10.2010
            • 2103

            #6
            Hallo,

            Actum Wolffenweiler den 8. Marty 1741

            Zu hieübigem Streit deponiret Mat-
            this Sutter gewesener Vogt und An-
            dreas Küchlin der Stabhalter nach
            abgelegter Handtreu an Eydesstatt
            daß der strittige allmend Rayn von dem
            vorig hfrst: [hochfürstlichen] Oberamt dem Hanß Görg (kann nur der sein)
            Hannßer zu nuzen zugesprochen worden,
            dahero man ohne weitern Anstand
            den bescheid ertheilet: daß es bey
            dieser oberamtlichen Verfügung sein
            ohngeändertes bewenden haben, und
            Finklerin die mit dieser Sache auf-
            gegangene Unkosten tragen solle

            Actum ut Supra

            Ist in das Protocoll zu …..
            G´schamster Diener
            Kunzendorfer

            Kommentar

            • amyros
              Erfahrener Benutzer
              • 03.11.2009
              • 1409

              #7
              Vielen Dank für die Hilfe.

              Gruß H. Danner (amyros)

              Kommentar

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