Gerichtsprotokoll aus dem Schwarzwald

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  • amyros
    Erfahrener Benutzer
    • 03.11.2009
    • 1409

    [gelöst] Gerichtsprotokoll aus dem Schwarzwald

    Quelle bzw. Art des Textes: Jahr, aus dem der Text stammt: Ort/Gegend der Text-Herkunft:
    Hallo,
    mir fehlen noch ein paar Worte.
    DANKE

    OA. ₦. 416 dd 8t Mart. 1741
    Actum Wolfenweiler den 8.ten Marty 1741


    Georg Hanser welcher... eine Matten hat, will
    sich von seinem Besiz bis an den alten Bach nicht ab
    .. gleich wohlan aber den Fahrberg zur Mühle
    und den Waßergraben durch sein Gutgraben(?) laßen
    .. sich aber Fincklerin saget.
    Der Vogt und Richter sind der …... Vorgerichtl. Meynung
    er könnte den Hanser von …. …........... werden,
    weil der ehemalige Käufer der Binzgen Mühl mit ober-
    amtl: ….......haltung nur die Erlaubnis erhalten, den
    Wassergraben durch die Allmens zu machen, ihm aber kein
    Recht gegeben worden, derjenige so von nun bis an
    den alten Graben gehet, zu …....., Und …. auch Hanser
    damahlen von seiner Matten etwas Heuberg(?) genommen
    worden, damit der Fahrberg seine rechte Breite bekommen
    hate.




    Bescheid Ahn


    Daß Hochfürstliche
    Hochlöbliche ober
    amdt der Herrschaft
    Baden weyler


    Vergl?)




    in

    Müllheim
    Angehängte Dateien
  • Kunzendorfer
    Erfahrener Benutzer
    • 19.10.2010
    • 2103

    #2
    Nochmals hallo,

    den Teil lese ich so:

    OA. . 416 dd 8t Mart. 1741


    Actum Wolffenweiler den 8.ten Marty 1741

    Georg Hannßer, welcher alda eine Matten hat, will
    sich von seinem besiz biß an den alten bach nicht ab-
    treiben, gleich wohlan aber den Fahrweeg zur Mühle
    Und den Waßergraben durch sein Guth gehen laßen,
    vorwieder sich aber finckler insezet.
    der Vogt und Richter sind der ohn mas Vorgerichtlichen Meynung
    es könnte dem Hannßer von darum willfahret werden,
    weilen der ehemalige Käuffer der Binzger Mühl mit ober-
    amtlichen genehm haltung nur die Erlaubnus erhalten, den
    Wassergraben durch die Allmend zumachen, ihme aber kein
    Recht gegeben worden, dasjenige so vom neuen biß an
    den alten Graben gehet, zu nuzen, Und seyn auch Hannßer
    damahlen von seiner Matten etwas hinweg genommen
    worden, damit der fahrweeg seine rechte Breite bekommen
    habe.

    Bescheid

    Ahn
    Daß Hochfürstliche
    Hochlöbliche ober
    ambt der Herschafft
    Baden weyler


    Grgl:

    in

    Müllheim
    G´schamster Diener
    Kunzendorfer

    Kommentar

    • amyros
      Erfahrener Benutzer
      • 03.11.2009
      • 1409

      #3
      Danke !!!!

      Gruß amyros (H.Danner)

      Kommentar

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