Verlassenschaftsabhandlung 14

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  • forscher_wien
    Erfahrener Benutzer
    • 04.10.2011
    • 3178

    [gelöst] Verlassenschaftsabhandlung 14

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1856
    Ort/Gegend der Text-Herkunft:


    Bitte auch hier um eure Lesehilfe.

    Ich lese:

    ? B7509/Z856(?)

    unter Einem(?) ?
    läudigen(?) k. k. General-
    Commando zum Belage(?)
    der Pensions- Urkunde
    übersetzt werde.(?)
    Endlich haben Sie nach
    Bestellung der Witwer-
    mundes(?) eine gesetzmäßige
    von ihm mitgefertigte
    Erbserklärung für Ihre
    m. Kinder, welche mit
    Namen zu benennen sind,
    anher(?) zu überreichen,
    worin(?) angeführt wird, daß
    sich die Vormundschaft
    für dieselben(?) zu dem
    Nachlaß ihrer am 26. No-
    vember 1856 zu Erlau
    ohne letztwilligen(?) ?
    ? verstorbenen Vaters
    der k. k. Militär- Ver-
    pflegs- Offizialen Josef
    Marek auf Grundlage
    der gesetzlichen Erbfolge
    und mit Vorbehalt der ?
    erbserkl?, und daß ? als
    erblaßerische(?) Witwe, den(?)
    Ihren gesetzlich zustehenden
    fristgemäß vom ?
    Angehängte Dateien
  • forscher_wien
    Erfahrener Benutzer
    • 04.10.2011
    • 3178

    #2
    keiner?

    Kommentar

    • henrywilh
      Erfahrener Benutzer
      • 13.04.2009
      • 11784

      #3
      Nicht weinen, ich komm ja schon.

      ? B7509/1856

      unter Einem dem hier-
      ndigen k. k. General-
      Commando zum Belage
      der Pensions- Urkunde
      übersetzt werde.
      Endlich haben Sie nach
      Bestellung der Mitvor-
      mundes eine gesetzmäßige
      von ihm mitgefertigte
      Erbserklärung für Ihre
      m. Kinder, welche mit
      Namen zu benennen sind,
      anher zu überreichen,
      worin angeführt wird, daß
      sich die Vormundschaft
      für dieselben zu dem
      Nachlaß ihres am 26. No-
      vember 1856 zu Erlau
      ohne letztwilliger Anord-
      nung verstorbenen Vaters
      des k. k. Militär- Ver-
      pflegs- Offizialen Joseph
      Marek auf Grundlage
      der gesetzlichen Erbfolge
      und mit Vorbehalt der Inventur
      erbs erklärn, und daß Sie als
      erblaßerische Witwe, den
      Ihren gesetzlich zustehenden
      fruchtgenuß vom vierten
      Schöne Grüße
      hnrywilhelm

      Kommentar

      • forscher_wien
        Erfahrener Benutzer
        • 04.10.2011
        • 3178

        #4


        Merci!

        Kommentar

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