Von einer Meldekarte 1950er Jahre

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  • jens12
    Erfahrener Benutzer
    • 03.03.2009
    • 110

    [ungelöst] Von einer Meldekarte 1950er Jahre




    ...Wie genau lautet der handschriftliche Eintrag beginnend mit "9. u A, AD...." (?)

    Danke!


  • Odette
    Erfahrener Benutzer
    • 19.05.2009
    • 518

    #2
    Hallo,
    das 50iger Jahr dürfte nicht stimmen.
    Staatangehörigkeit: D.R. (Deutsches Reich)
    Wehrvervältnisse (?): S. A.. A(SS oder SA ) AD vielleicht Arbeitsdienst ?
    die Nr. vielleicht zur SS oder SA ?
    odette

    Kommentar

    • jens12
      Erfahrener Benutzer
      • 03.03.2009
      • 110

      #3
      Zitat von Odette Beitrag anzeigen
      Hallo,
      das 50iger Jahr dürfte nicht stimmen.
      Staatangehörigkeit: D.R. (Deutsches Reich)
      Wehrvervältnisse (?): S. A.. A(SS oder SA ) AD vielleicht Arbeitsdienst ?
      die Nr. vielleicht zur SS oder SA ?
      odette
      Tatsache, mein Fehler! Sorry!

      Die Person der Meldekarte ist den 1950er Jahren verstorben und wurde 1914 geboren.

      Meine Fragen:

      1.Kann es sein, dass sich der handschriftliche Eintrag 9. u A, AD 720307 auf das "nachgewiesen durch" und nicht auf "Wehrverhältnis" bezieht??

      2. Das 9. u A, AD 720307 ist in Wirklichkeit eine Ausweisnummer?

      3. Was steht in der Handschrift ganz genau? Was ist der erste Buchstabe?? eine 9 oder eine 1 ??

      Kommentar

      • jens12
        Erfahrener Benutzer
        • 03.03.2009
        • 110

        #4
        ich möchte meine Frage einmal dezent nach oben schieben

        Kann mir ein erfahrener Leser einmal sagen, welche Zahlen und Buchstaben der handschriftliche Eintrag genau enthält und auf was er sich bezieht?

        Kommentar

        • Henry Jones
          Erfahrener Benutzer
          • 31.12.2008
          • 1424

          #5
          Hallo Jens,

          wie ich bereits in dem anderen Thema (http://forum.ahnenforschung.net/showthread.php?t=82315) geschrieben hab, wäre es sinnvoll die Karte in voller Gänze einzustellen, vielleicht hilft dass weiter.

          Aber meiner Meinung nach bezieht sich die handschriftl. Angabe auf den Nachweis der Staatsangehörigkeit.

          Gruß Alex
          Mitglied im Verein zur Klärung von Schicksalen Vermisster & Gefallener (VKSVG e.V.)
          www.vermisst-gefallen.net (Homepage)
          www.vksvg.de (Forum)

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