Notiz einer Geburtsurkunde - Name der Mutter einer Sterbeurkunde

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  • darla
    Erfahrener Benutzer
    • 17.01.2013
    • 113

    [gelöst] Notiz einer Geburtsurkunde - Name der Mutter einer Sterbeurkunde

    Quelle bzw. Art des Textes: Geburts - Sterbeurkunde
    Jahr, aus dem der Text stammt: um 1800
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Redingen


    Hallo

    ich versuche die Notiz zu einer Geburtsurkunde zu entziffern. Hier wird von einem Henri Joseph Simon gesprochen und ich möchte wissen was er mit dem auf sich hat. (Hat sich erledigt)

    Bei der Sterbeurkunde sich ich den Namen der Mutter. Der Vater ist Stephanus Harpes.


    Vielen lieben dank die sich an diesen Dokumenten versuchen.
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    Zuletzt geändert von darla; 25.02.2013, 22:55.
  • henrywilh
    Erfahrener Benutzer
    • 13.04.2009
    • 11862

    #2
    Die Mutter ist in der Sterbeurkunde nicht genannt.

    P.S.: Bei einem 19 Tage alten gestorbenen Säugling schreiben die: "Kind ohne Gewerb" - mein Gott, was für hirnverbrannte, furchtbare Bürokraten!
    Schöne Grüße
    hnrywilhelm

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    • darla
      Erfahrener Benutzer
      • 17.01.2013
      • 113

      #3
      Was bedeutet ohne Gewerb?

      Okay dann muss ich die Mutter auf einem anderen Weg finden!

      Danke

      Kommentar

      • henrywilh
        Erfahrener Benutzer
        • 13.04.2009
        • 11862

        #4
        Na ja, die Standesbeamten mussten den Beruf eintragen. Und "ohne Gewerb" heißt eben: ohne Gewerbe, ohne Beruf. Ist ja wohl bei einem Säugling selbstverständlich.
        Schöne Grüße
        hnrywilhelm

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        • darla
          Erfahrener Benutzer
          • 17.01.2013
          • 113

          #5
          Okay, verstanden.

          Müsste noch unverheiratet dabei stehen.

          Danke Danke!

          Kommentar

          • darla
            Erfahrener Benutzer
            • 17.01.2013
            • 113

            #6
            Noch was, du sagst 19 Tage alt. Kannst du den genauen Tag herauslesen wann das Kind geboren wurde?

            Respektive kann dies die Geburtsurkunde sein?

            Ich habe als Geburtstag den 11.08.1840 (Stand so im Register angegeben in der Akte konnte ich es nicht lesen)

            und als Sterbedatum den 07.08.1840

            aber das kann nicht passen. Ich richte mich nach den Register. Kannst du was in den Urkunden lesen?
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            • henrywilh
              Erfahrener Benutzer
              • 13.04.2009
              • 11862

              #7
              In der Geburtsurkunde steht, dass am 8. August 1840 die Geburt angezeigt wurde, die am Vortag erfolgt ist (also am 7.). Die Mutter heißt Marie Catharina Neuberg, dreißig Jahre alt.

              In dem Scan, den du als "Todesregister" bezeichnest, steht 7. August. Das kann ja dann nur der Geburtstag sein.

              Ja, und im "Geburtsregister" steht tatsächlich der 11. August. Das verstehe ich nicht.

              Beim allerersten Scan oben, der Sterbeurkunde, die am "siebenten August" ausgestelltist, habe ich mich verlesen. Es heißt über das Kind Nicolas: "alt vierzehn Tage".

              Sehr merkwürdig!
              Schöne Grüße
              hnrywilhelm

              Kommentar

              • darla
                Erfahrener Benutzer
                • 17.01.2013
                • 113

                #8
                Und es wird noch merkwürdiger, den ich habe mich net verlesen oder verschrieben. Die Todesurkunde wurde wirklich früher ausgestellt als die Geburtsurkunde. Hier die vollständigen Register!

                Wie ist das möglich, wo ist der Fehler?
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                • darla
                  Erfahrener Benutzer
                  • 17.01.2013
                  • 113

                  #9
                  Zitat von henrywilh Beitrag anzeigen
                  In der Geburtsurkunde steht, dass am 8. August 1840 die Geburt angezeigt wurde, die am Vortag erfolgt ist (also am 7.). Die Mutter heißt Marie Catharina Neuberg, dreißig Jahre alt.

                  In dem Scan, den du als "Todesregister" bezeichnest, steht 7. August. Das kann ja dann nur der Geburtstag sein.

                  Ja, und im "Geburtsregister" steht tatsächlich der 11. August. Das verstehe ich nicht.

                  Beim allerersten Scan oben, der Sterbeurkunde, die am "siebenten August" ausgestelltist, habe ich mich verlesen. Es heißt über das Kind Nicolas: "alt vierzehn Tage".

                  Sehr merkwürdig!

                  Moment! Du sagst in der Geburtsurkunde steht dass am 8. August 1840 die Geburt angezeigt wurde, die am Vortag erfolgt ist (also am 7.) Kann es sein dass die sich im Register geirrt haben? Und da einen falschen Tag eingeschrieben haben?
                  Also Urkunde richtig - Register falsch.

                  Wie sieht es mit der Todesurkunde aus? Welches Datum steht da in der Urkunde selbst? Vieleicht ist da auch der Fehler?

                  Kommentar

                  • henrywilh
                    Erfahrener Benutzer
                    • 13.04.2009
                    • 11862

                    #10
                    Bevor ich jetzt in die Scans gucke, ein grundsätzlicher Gedanke.
                    Zuerst sind die Urkunden, später das Register - logisch - oft auch noch von anderer Person angelegt. Wieso soll der Berkundende sich im Datum irren? Sehr unwahrscheinlich. Viel wahrscheinlicher ist, dass beim Erstellen des Registers Fehler gemacht wurden.
                    Schöne Grüße
                    hnrywilhelm

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                    • henrywilh
                      Erfahrener Benutzer
                      • 13.04.2009
                      • 11862

                      #11
                      Hab noch mal die Geburtsurkunde überprüft, es war mein Fehler, da steht nämlich: Am 11. August gemeldet, dass das Kind "gestern" geboren wurde.

                      In der Sterbeurkunde lese ich:
                      Der Tod wurde gemeldet am 7. August, aber das 14 Tage alte Kind ist "gestern" gestorben - also am 6. August.

                      Natürlich muss das Sterbedatum nach dem Geburtsdatum liegen. Ich versteh es nicht wirklich.

                      In beiden Fällen liegt aber kein Fehler im Sterberegister vor, denn dort steht ja nicht "Datum der Geburt" oder "Datum des Todes", sondern "Datum der Akten" - und das ist ja der 11. bzw. 7. August!
                      Zuletzt geändert von henrywilh; 26.02.2013, 22:46.
                      Schöne Grüße
                      hnrywilhelm

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                      • darla
                        Erfahrener Benutzer
                        • 17.01.2013
                        • 113

                        #12
                        Genau den selben Gedanken habe ich auch verfolgt. (Mit den Urkunden und den Registern)

                        D.h. das Kind wurde am 10ten geboren und ist aber am 6ten gestorben.

                        Okay ich glaube die hatten damals was intus. hehe. dann muss ich es so eintragen.

                        Vielen lieben Dank.

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