Lesehilfe bei 2 Einträgen

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  • Unterfranke
    Erfahrener Benutzer
    • 01.10.2011
    • 477

    [gelöst] Lesehilfe bei 2 Einträgen

    Quelle bzw. Art des Textes: Pfarrmatrikel
    Jahr, aus dem der Text stammt: 19. Jahrhundert
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Seifen / Sudetenland


    Ich benötige Hilfe für 2 gleiche Einträge.
    Da geht es um ein Datum und eine Löschung.
    Was dies zu bedeuten hat weis ich leider nicht.
    Vielleicht kann jemand helfen ?




    Es geht um die beiden letzten Einträge von "Hahn"
    wo nachträglich mit schwarzer Tinte etwas hinzugefügt wurde.

    Vielleicht kann jemand eine Schlussfolgerung daraus ziehen ?

    Gruß Heiko
    Konfuzius sagt : " Arbeit macht Ehre - Ehre macht Arbeit ! "
  • Herbertus
    Erfahrener Benutzer
    • 19.02.2013
    • 220

    #2
    Lieber Unterfranke,

    Exhibit die 26. Junii 1895 mb Nr. Ex.. 52 … zur grundbücherlichen Löschung
    Exhibit von exhibere = herbeischaffen, liefern, zeigen

    Kurz gesagt: Die Daten der Geburt bzw. der Taufe wurden von der Behörde am 26.6.1895 für eine grundbücherliche Löschung erhoben. Das ist auch beim Taufeintrag für Wenzel Hahn der Fall.

    Mfg
    Herbertus

    Kommentar

    • Unterfranke
      Erfahrener Benutzer
      • 01.10.2011
      • 477

      #3
      Lesehilfe

      Danke für deine Nachricht.

      Aber was bedeutet grundbücherliche Löschung ?

      Sind da die beiden gelöscht worden weil sie gestorben sind ?

      Oder hat das andere Gründe ?

      In den hießigen Matrikeln tauchen sie leider nicht mehr auf.

      Weder bei Heirat noch bei den Verstorbenen.

      Gruß Heiko
      Konfuzius sagt : " Arbeit macht Ehre - Ehre macht Arbeit ! "

      Kommentar

      • Christian40489
        Erfahrener Benutzer
        • 25.03.2008
        • 2053

        #4
        Grundbücher bestehen aus drei verschiedenen Abteilungen.

        I. darin stehen die Eigentümer und/oder Erbbauberechtigte und die Grundlage der Einträge: (Kauf, Erbgang etc.)

        II. darin stehen die dinglichen Rechte: Grunddienstbarkeiten (z. B. Wegerechte) und beschränkte persönliche Dienstbarkeiten.

        III. darin stehen die Grunddpfandrechte: Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld

        Wenn sich die Besitz- oder Schuldverhältnisse ändern, wird das im Grundbuch eingetragen. Bei einer sogenannten Löschung wird durch Unterstreichen kenntlich gemacht, dass ein Eintrag durch ein anderes Rechtsgeschäft abgelöst worden ist.

        Grundbuchänderungen sind an formalle Bedingungen geknüpft: Kaufvertrag, Erbnachweis, Auflassung (d.h. Vormerkung eines neuen Eigentümers), Grundschuldbestellung, Löschungsbewilligung (Verzicht eines Gläubigers auf zu seinen Gunsten eingetragene Rechte, z.B. nach Darlehenstilgung). Diese Eintragungen erfolgen zumeist auf der Basis von notariellen Verträgen, die teilweise verbindlich vorgeschrieben sind: z.B. Kaufvertrag oder Grundschuldbestellung.

        Die Grundlagen der Grundbücher in Deutschland gehen zurück auf die Preussische GBO von 1872, 1897 wurde im gesamten Deutschen Reich die GBO eingeführt. In den Nachbarländern, deren Rechtsstruktur vom Römischen Recht geprägt ist, gibt es einen ähnlichen Aufbau der Grundbücher.

        Gruß Christian
        Zuletzt geändert von Christian40489; 24.02.2013, 19:24.
        suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.

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