bitte um Entzifferungshilfe - Urkunde 1667

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  • Gaby
    Erfahrener Benutzer
    • 07.04.2008
    • 4011

    [gelöst] bitte um Entzifferungshilfe - Urkunde 1667

    Quelle bzw. Art des Textes: Urkunde
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1667
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Böhmen - Swietla / Světlá nad Sázavou (deutsch Swietla ob der Sasau) http://de.wikipedia.org/wiki/Sv%C4%9...d_S%C3%A1zavou


    Hallo meine lieben Enträtselungskünstler und Alte-Schriften-Lese-Profis,

    habe hier einen sehr umfangreichen Text, den ich für einen tschechischen Forscher lesen soll.
    Habe aber so einige Schwierigkeiten damit und bitte euch nun um eure Mithilfe.

    Hier mein bisheriger Versuch, der leider noch sehr große Lücken aufweist.

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    Anno 1667 am tage S. Ferdinandi das ist den 19 Janurius?
    links am Rand und unten:
    Ich Bruno Graff von
    und zu Manßfeld Edler
    Herr zu Holdungen? Pfand-
    Inhaber der Herrschaft
    Neuhauß, Herr auf T...
    siz, Röm. Kay. May. Rath
    Camerer ..... Statt, Land
    Jäger: und ..............
    in Österreich ..... d Enß
    Bekenne Himit offentlich
    gegen manniglich .....
    diesen ......., dass Ich ....
    jenige Zwanzig tausent
    gulden, ... mir Ihro Röm(isch)
    Kay(serliche) May(estät) auf der Herr-
    schaft Swietla aller.....
    angewiesen dem Hoch und
    Wohlgebornen Grafen
    und Herrn Herrn Burjans
    Ladislaw Grafen von Wald-
    sein umb ein .... ....
    ...... ...... Cedirt
    und ubergeben habe
    selben
    Also und dergestalt, dass
    Er wohlgedachten Herr Graf
    von Waldstein, sich umb
    die Zwainzig tausent gulden
    auf benandte Herrschaft Swietla
    einführen lassen, und die
    merkliche poßeß ......
    solle, auch so Viel Ihrer
    darumb eingeantwortet
    ward, alß Ein Eigenthum
    ... .... ....: und .... –
    ... Erbeb Irrung, hindernuß
    und Wider...... Just
    und ins Künftige würklich
    p.......... und besitzen,
    her entgegen hat wohl
    gedachten Herr Graf von
    Waldstein sich obligirt
    und Ver....., Mir den
    ...................er’s, so Ich der Kay(serliche) löbl(iche) HoffCamer ..... geben, auch alle mindere
    ... Ihr Kay(serliche) May(estät) auf die alt T..yk..... ...... allergnedst angewiesen dergleichen
    .... geben ....., Zu meinen Hande Zurukh zu bringen und Er mehr
    .....dachte Herr Graff sich mit wohlobgedachten löbl(ichen) Hoffcamer Ver-
    ...................ll, als den ich Ihro jedes Mals rechten ge...., gew.... Sch.....
    und fürstand sein soll und will pp Dessen zu ..... Uhrkund hab Ich
    d.... ...... mit mein angebo...... Petschaft verfertiget und eigener Hand ....
    beschehen in Welß den drey und Zwanzigsten tag Julij deß ........
    ........ Sechs und dreyßigsten Jahres.
    B Mansfeldt.
    ......................... mit Ihro kay(erlich) und könig(lichen) May(estät) dispensation Ein ....
    ................... ................. ... den ..... ................ Relation ............... Anno 1667
    ............ ..................... ................... ............. ........... ............... ......... ...........
    ....................................... ..........gesch............ wurden ...D... z........r obstehen //

    rechts:
    und Pappenheimischen theil alß Verwilligter mu-
    sten an sich gelöset, Wie auch ..... für uns gnä-
    digst ratificiret, Thuen dass auch hiemit und in
    craft diß briefs als König in Böhem, mit rechten
    gueten wissen, ratificiren, alß und den gestelt,
    dass mehrbesagter von Waldstein, seine Erben und
    Nachkommen nicht allein die ihme für seine .....
    deren fünf und sechzig tausentfünfhundert gulden außgezeich-
    nete stückh gütten, sondern auch die alß an sich er-
    handlete Graf Manßfeld und Pappenheimische
    theil der Herrschaft Swietla, Benandtlichen des
    Schloß und Städtlein Swietla (Světlá), Städtlein Trhowa (Trhové),
    Zahradka, die Dorfschafften Bauschicz (Bohušice), Prschiseka (Příseka),
    Ober und Unter Brschesinka (Dolní/Horni Březinka), Schebrakow (Žebrákov), Beneti
    cze (Benetice), Mrskowicze (Mrzkovice), Druhanow (Druhanov), Sluschatky (Služátky), Oppa-
    towicze (Opatovice), Wlkanow(Vlkanov), Pawlow (Pavlov), Wyliwiricze (Vilémovice), Pa-
    wlikow (Pavlíkov), Leschtina (Leštinka), Wark? Smrdow (Smrdov), Owesna Lhota (Ovesná Lhota),
    Ober und Unter Dluzin(Dolni/Horní Dlužiny), Zbozi (Zboží), Baczkow (Bačkov), Kune-
    mile (Kunemil), Kozhanow (Kochánov), Radkowecz (Radkovice), Neudorff (Nová Ves), Lhota Hlasna (Hlásná Lhota)
    Zawitkaricze (Závidkovice), Radostowecze (Radostovice), Lypintschka?, Trpische-
    wicze (Trpišovice), Snerczna (Sněžné?), Lhota, Dobrawoda (Dobrá Voda), Chackowicze (Čečkovice),
    Lyppa (Lipa) und das ganze Kalischer (Kalište) Gericht, mit
    darzue gehörigen Dorfschafften, sambt allen ein-
    und zuegehörigngen, allen an: und Unangestesenen,
    auch von den gründen entwichenen Unterthanen
    Zuletzt geändert von Gaby; 18.02.2013, 11:56.
    Liebe Grüße
    von Gaby


    Meine Vorfahren: http://gw.geneanet.org/lobenstein14?lang=de
  • Rainer Zufall
    Erfahrener Benutzer
    • 25.11.2009
    • 667

    #2
    Sag mal Gabi, arbeitest Du eigentlich rund um die Uhr ?

    Hier ein paar Vorschläge meinerseits:

    Ich Bruno Graff von
    und zu Manßfeld Edler
    Herr zu Holdungen? Pfand-
    Inhaber der Herrschaft
    Neuhauß, Herr auf Tobr-
    siz [=Dobrschitz], Röm. Kay. May. Rath
    Camerer oberst. Stall-, Land-
    Jäger- und Falkhenmeisters
    in Österreich ..... d Enß
    Bekenne Himit offentlich
    gegen manniglich .....
    dieser Ceßion, dass Ich die
    jenige Zwanzig tausent
    gulden, so mir Ihro Röm(isch)
    Kay(serliche) May(estät) auf der Herr-
    schaft Swietla allergnädigst
    angewiesen dem Hoch und
    Wohlgebornen Grafen
    und Herrn Herrn Burjano
    Ladislaw Grafen von Wald-
    stein umb ein benannte
    Summe ...... Cedirt
    und ubergeben habe
    Also und dergestalt [korrigiert auf solchergestalt], dass
    Er wohlgedachten Herr Graf
    von Waldstein, sich umb
    die Zwainzig tausent gulden
    auf benandte Herrschaft Swietla
    einführen lassen, und die
    merkliche poßeß ......
    solle, auch so Viel Ihrer
    darumb eingeantwortet
    ward, alß Ein Eigenthum-
    ben, ohne mein: und mei –
    ner Erben Irrung, hinderniß
    und Wider...... Just
    und ins Künftige würklich
    poßediren und besitzen,
    her entgegen hat wohl
    gedachter Herr Graf von
    Waldstein sich obligirt
    und verbunden, Mir den-
    Jenigen Revers, so Ich der Kay(serliche) löbl(iche) HoffCamer ..... geben, auch alle mindere
    so Ihr Kay(serliche) May(estät) auf die alt T..yk..... ...... allergnedst angewiesen dergleichen
    Revers geben müssen, Zu meinen Handen Zurukh zu bringen und Er mehr
    .....dachte Herr Graff sich mit wohlobgedachter löbl(ichen) Hoffcamer Ver-
    gleichen will, als den ich Ihro jedesmals rechter ge...., gew.... Sch.....
    und fürstand sein soll und will pp Dessen zu ..... Uhrkund hab Ich
    diese Ceßion mit mein angebornen Petschaft verfertiget und eigener Hand under
    zogen, Geschehen in Welß den drey und Zwanzigsten tag July deß SechZehen
    hundert Sechs und dreyßigsten Jahres.
    B Mansfeldt.
    .............Ceßion ist mit Ihro kay(erlich) und könig(lichen) May(estät) dispensation ( in ....
    ................... ................. ... den ..... ................ Relation ............... Anno 1667
    ............ ..................... ................... ............. ........... ............... ......... ...........
    ....................................... ..........gesch............ wurden ...D... z........r obstehen //
    Viele Grüße
    Rainer


    suche alles aus Szalatnak / Ungarn

    Kommentar

    • Gaby
      Erfahrener Benutzer
      • 07.04.2008
      • 4011

      #3
      Hallo Rainer,

      vielen Dank für deine erste Hilfe.


      Sag mal Gabi, arbeitest Du eigentlich rund um die Uhr ?
      - ich hab nur grad Urlaub und leider auch noch gleich eine Erkältung, sodaß ich im Moment einfach viel Zeit habe.
      Zuletzt geändert von Gaby; 18.02.2013, 15:24.
      Liebe Grüße
      von Gaby


      Meine Vorfahren: http://gw.geneanet.org/lobenstein14?lang=de

      Kommentar

      • Kunzendorfer
        Erfahrener Benutzer
        • 19.10.2010
        • 2103

        #4
        Hallo Gaby,

        Von mir gibts noch mehr (nur leider kein Aspirin, gute Besserung)

        Ich Bruno Graff von
        und zu Manßfeld Edler
        Herr zu Holdringen Pfandt-
        Inhaber der Herrschafft
        Newhauß, Herr auf Tober-
        siz [=Dobrschitz], Röm. Kay. May. Rath
        Camerer oberst. Stall-, Land-
        Jäger- und Falkhenmeister
        in Österreich Unter der Enß [Niederösterreich]
        Bekenne himit offentlich
        gegen manniglich crafft
        dieser Ceßion, daß Ich die
        jenige Zwainzig tausent
        gulden, so mir Ihro Röm(isch)
        Kay(serliche) May(estät) auf der Herr-
        schafft Swietla allergnädigst
        angewiesen dem Hoch und
        Wohlgebornen Grafen
        und Herrn Herrn Burjano
        Ladislaw Grafen von Wald-
        stein umb ein benante
        Summa geldes Cedirt
        und Ubergeben habe.
        Also und solchergestalt, daß
        Er wohlgedachten Herr Graf
        von Waldstein, sich umb
        die Zwainzig tausent gulden
        auf benandte Herrschafft Swietla
        einführen laßen, Und die
        wirckliche poßeß nehmen
        solle, auch so Viel Ihrer
        darumb eingeantwortet
        ward, alß Ein Eigenthum-
        ben, ohne mein: und mei –
        ner Erben Irrung, hinderniß
        und Widersprechen Jezt
        und ins künfftige würcklich
        poßediren und besitzen,
        herentgegen hat wohl
        gedachter Herr Graf von
        Waldstein sich obligirt
        und verbunden, Mir den
        Jenigen Revers, so Ich der Kay(serliche) löbl(iche) Hoff Camer hinein geben, auch alle niedere
        so Ihr Kay(serliche) May(estät) auf die alt Tegkische Gütter allergnedigst angewiesen, dergleichen
        Revers geben müssen, Zu meinen Handen Zurukh zu bringen, und Er mehr
        wohlgedachter Herr Graff sich mit wohlobgedachter löbl(ichen) Hoff Camer Ver-
        gleichen will, alß dan ich Ihro jedesmals rechter getrew, gewere Sch.....
        und fürstand sein soll und will pp Dessen zu wahren Uhrkund hab Ich
        diese Ceßion mit mein angebornen Petschaft verfertiget und eigener Hand under
        zogen, Geschehen in Welß den drey und Zwainzigsten tag July deß SechZehen
        hundert Sechs und dreyßigsten Jahres.
        B Mansfeldt.
        .............Ceßion ist mit Ihro kay(erlich) und könig(lichen) May(estät) dispensation ( in massen
        ................... ................. ... den ..... ................ Relation ............... Anno 1667
        ............ ..................... ................... ............. ........... ............... ......... ...........
        ....................................... ..........gesch............ wurden ...D... z........r obstehen //




        und Pappenheimischen theil alß Verwilligter ma-
        ßen an sich gelöset, Wie auch solches für uns gnä-
        digst ratificiret, Thuen daß auch hiemit und in
        crafft diß briefs alß König in Böhem, mit rechten
        gueten wißen, ratificiren, also und den gestalt,
        daß mehr besagter von Waldstein, seine Erben und
        Nachkommen, nicht allein die ihme für seine Leute
        derer fünf und Sechzig tausent fünfhundert gulden außgezeich-
        nete stuckh gütter, sondern auch die also an sich er-
        handlete Graf Manßfeld und Pappenheimische
        theil der Herrschafft Swietla, Benandtlichen des
        Schloß und Städtlein Swietla (Světlá), Städtlein Trhowa (Trhové),
        Zahradka, die Dorfschafften Bauschiz (Bohušice), Prschiseka (Příseka),
        Ober und Unter Brschesinka (Dolní/Horni Březinka), Schebrakow (Žebrákov), Begneti
        cze (Benetice), Mrskowicze (Mrzkovice), Druhanow (Druhanov), Sluschatky (Služátky), Oppa-
        towicze (Opatovice), Wlkanow(Vlkanov), Pawlow (Pavlov), Wyliwiricze (Vilémovice), Pa-
        wlikow (Pavlíkov), Leschtina (Leštinka), Mark Smrdow (Smrdov), Owesna Lhota (Ovesná Lhota),
        Ober und Unter Dluzin(Dolni/Horní Dlužiny), Zbozi (Zboží), Baczkow (Bačkov), Kune-
        mile (Kunemil), Kochanow (Kochánov), Radkowecz (Radkovice), Neudorff (Nová Ves), Lhota Hlasna (Hlásná Lhota)
        Zawitkaricze (Závidkovice), Radostowicze (Radostovice), Lypintschka, Trpische-
        wicze (Trpišovice), Smrczna (Sněžné?), Lhota, Dobrawoda (Dobrá Voda), Chaukowicze (Čečkovice),
        Lyppa (Lipa) und das ganze Kalischter (Kalište) Gericht, mit
        darzue gehörigen Dorfschafften, sambt allen ein-
        und zuegehörungen, allen an: und Unangeßeßenen,
        auch von den gründen entwichenen Unterthanen
        Zuletzt geändert von Kunzendorfer; 18.02.2013, 21:50.
        G´schamster Diener
        Kunzendorfer

        Kommentar

        • Gaby
          Erfahrener Benutzer
          • 07.04.2008
          • 4011

          #5
          Hallo Kunzendorfer,

          meine Herren, dass ist ja fantastisch was du da noch rausgekriegt hast.
          Vielen lieben Dank.
          Schnief, Schnief - Tempotaschentücher sind jetzt grad wichtiger.

          Der Rest wird, denk ich mal, kaum zu entziffern sein.
          Falls noch jemand Zeit hat und mir ein paar Wörter erklären könnte, z.B. Ceßion, poßeß oder auch :
          "und mei –
          ner Erben Irrung, hinderniß
          und Widersprechen Jezt
          und ins künfftige würcklich
          poßediren und besitzen,
          herentgegen hat wohl
          gedachter Herr Graf von
          Waldstein sich obligirt
          und verbunden"
          wäre ich wirklich sehr dankbar.

          Will es nämlich noch etwas ins Neu-Deutsch übersetzen, damit der Text verständlicher wird.
          Liebe Grüße
          von Gaby


          Meine Vorfahren: http://gw.geneanet.org/lobenstein14?lang=de

          Kommentar

          • Kunzendorfer
            Erfahrener Benutzer
            • 19.10.2010
            • 2103

            #6
            Hallo Gaby,

            Ich werde mir diese Urkunde nochmals anschauen, nur gestern hatte ich nicht so viel Zeit.

            Zu Deinen Fragen:

            Zession: http://de.wikipedia.org/wiki/Zession...96sterreich%29

            Posseß: http://www.zeno.org/Pierer-1857/A/Posse%C3%9F

            Irrung: Hier sind wir im Vertragsrecht. Auf die Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums wird verzichtet.

            http://de.wikipedia.org/wiki/Irrtum_%28Recht%29 , schau bei Rechtslage in Österreich nach, weil diesbezüglich hat sich bei uns seit damals nicht wirklich viel geändert.
            Zuletzt geändert von Kunzendorfer; 19.02.2013, 08:43.
            G´schamster Diener
            Kunzendorfer

            Kommentar

            • Gaby
              Erfahrener Benutzer
              • 07.04.2008
              • 4011

              #7
              Lieber Kunzendorfer,

              du bist unglaublich hilfsbereit. Ich danke dir vielmals.

              Liebe Grüße
              von Gaby


              Meine Vorfahren: http://gw.geneanet.org/lobenstein14?lang=de

              Kommentar

              • Kögler Konrad
                Erfahrener Benutzer
                • 19.06.2009
                • 4847

                #8
                Liebe emsige, nicht zu bremsende Gaby,
                einige Kleinigkeiten hätte ich noch unverschämterweise anzumerken:

                auch so viel ihme darumb eingeantwortet
                ward, als ein Eigenthum-
                ber

                getreu, gewere und Schirmb

                Ein paar Ausdrücke, wie sie mir gerade einfallen und ich meine, sie könnten Schwierigkeiten machen.
                Das meiste lateinisch. Es lohnt sich Latein zu lernen.

                Pfandinhaber - es wurden von der Oberherrschaft Güter verpfändet, gegen einen
                Geldbetrag: Die Güter konnten gegen Rückgabe des Pfandgeldes wieder ausgelost werden. Es Zins sozusagen bekam der Pfandinhaber die Abgaben von den Gütern.

                männiglich = jederman
                Cession - Abtretung, Überlassung
                so mir - die mir
                cedirt - abgetreten, übergeben
                sochergestalt - auf solche Weise
                wohlgedacht - an den wir eben erst gedacht, ihn erwähnt haben
                Posseß nehmen - Besitz ergreifen
                eingeantwortet - übergeben
                Irrung - ohne dass er daran irre gemacht, gehindert wird
                poßediren - in Besitz haben
                obligirt - verpflichtet
                Revers - Rückurkunde
                getrew - Treue,
                gewere - Gewährleistung
                schirmb - Schutz
                Petschaft - Siegel
                ratificirt - als gütlg erklären
                Relation - Bericht

                Wenn noch was fehlt, melde dich lautlos.

                Gruß Konrad

                Kommentar

                • Gaby
                  Erfahrener Benutzer
                  • 07.04.2008
                  • 4011

                  #9
                  Mein lieber guter Konrad,

                  wie kann ich dir nur wieder danken - (aber Vorsicht ich bin ansteckend!)

                  Wenn noch was fehlt, melde dich lautlos
                  .
                  Du triffst den Nagel auf den Kopf - bin nämlich gerade stockheiser
                  Liebe Grüße
                  von Gaby


                  Meine Vorfahren: http://gw.geneanet.org/lobenstein14?lang=de

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