Benötige Lesehilfe für Übergabebrief

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  • Ahnenhans
    Erfahrener Benutzer
    • 31.10.2012
    • 543

    [gelöst] Benötige Lesehilfe für Übergabebrief

    Quelle bzw. Art des Textes: Briefprotokoll
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1818
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Schönferchen


    Liebe Forscherinnen und Forscher,
    ich benötige mal wieder Hilfe beim Lesen eines Übergabebriefes.

    Aspens
    11. Verordnung 1810 ad 1 X 2 Übergabsbrief
    von Gulden ad 550 fl

    9 fl 10 x.
    Pinglg. 2 -
    Glesdeir… - 24
    Auf Sauchgeld - 8
    Zusellgeld - 8
    Ab- und anstands Laudemium
    Nach 400 fl Oftrimation
    40 -
    ------------
    51 fl 50 x
    Reibgeld gefallen - 30
    ------------------
    54 fl 20

    Zu Vernehmen, welche ...
    auf absterben Wolfgang Auer
    gansten 1/1 S zu: Schönferchen
    sey: sich die hinterbliebene
    Witte Katharina, welche
    Ander Mey Jäger zu Zandt
    beystandt geleist mit den
    vorhandenen Kindern Johann
    Auer Häusler zu Filzing,
    Katharina Gruberin Söldnerin
    zu Gut eine gebohrene
    Auerin, Johann Auer
    Maurer Zant sämliche
    selbst anwesend, sowohl
    wegen anwesen Besitz solhanen
    1/1 S Gütl, als wegen den
    ersagten Kindern angefallen
    Vaterlichen: Erbliche, dahin ver-
    standen haben, daß
    Erstens dem Johann Auer
    dermaligen Häusler zu
    Filzing das vorhandene




    zum Patrimonialgericht
    Schachendorf gemeinde- und
    fürisvidionsbar gehörige 1/1 S
    Gütl samt der vorhandenen
    Haus und Landmanns....
    um eine Übergabssumme ad 550 fl.
    verbleiben sollen, welche auf
    folgende Art be..iftiget werden
    muß
    Zweitens hat Übernehmer seinen
    Bruder Johann Auer Maurer
    zu Zandt... ... Über-
    nehmer, und seiner Schwester
    Katharina ihr Heiratgüter
    sider mit 135 fl. Shumme 270 fl.
    .... schon ..tragen, ihre
    schon erhaltene 110 fl. noch zu be-
    händigen 25 fl.
    Drittens hat er nachfolgende
    Schulden zu übernehmen, und
    ... aus zu bezahlen, .
    zum Gelt Haus Esch...
    Capital 35 fl. und 3 fl. 30 x ver-
    fahlen zusein, der Graschaff
    Zandt 25 fl. 8 x dem ...
    Kindern zu Zandt 100 fl. Capital
    und 25 fl. Zins, den schulgil... Kindern







    zu Schönferchen 50 fl. Georg ...
    von Habersdorf 54 fl. , Johann
    Auer zu Satlbeilnstein 10 fl.
    Josef Gruber von Gut 85 fl.
    Viertens hat sich Übergeberin
    die noch zu .. verbleibenden
    137 fl. 22 x. als Zehnpfennigs-
    gulden ausgenommen, worden
    ihr beim erhanden auf zug
    15 fl und die übrige 122 fl 22 x
    in jährlichen 9 fl nachnisten
    übers Jahr dan auf entragend
    continuierl: abzustützen können
    Fünftens hat sich Übergeberin
    dann auch ... bestündlichen
    fr.. aulgr..
    Sechstens hat sich selber die Grabung in
    dem Kauorostübl, welches Überbegnerub
    in wohnbaren Stand stllen zu lassen hat,
    und einen blatz aufn Boden aus-
    genommen, dann zum Lebensunter-
    halt jährlich 1 Vierling Korn, zum Eut-
    ter.. auf 1 Kuhe Ekuis so wie
    sich selber ausgest.. befindet, dann
    das Bergackerl zum Anbau, welches
    Übernehmer zu bearbeiten hat.
    Somit dieser Brief .., bis um
    drums in allen Vollkomms aus..
    beschrift Eblüst sämtliches Vermögen, worüber
    unglobt worden. ad den 2. juliy 1818
    Zeugen
    Ander Mey, Jäger und Christoph ... ... beide zu
    Zandt


    Vielen Dank im voraus
    Hans
    Angehängte Dateien
  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 28815

    #2
    Hallo Hans,

    ich lese:


    Aspens
    11. Taxordnung 1810 ad 1 X 2 Übergabsbrief
    von Gulden ad 550 fl

    9 fl 10 x.
    Pinglg. 2 -
    Ghrsdriner(??) pro SchWung(??)- 24
    Auf Suchgeld - 8
    Zustellgeld - 8
    Ab- und anstands Laudemium
    Nach 400 fl Ohtimation(??)
    40 -
    ------------
    51 fl 50 x
    Reisgeld ghos(??)halb- 30
    ------------------
    54 fl 20

    Zu Vernehmen, welche ...
    auf absterben Wolfgang Auer
    gewesten 1/16 zu: Schönferchen
    sey: sich die hinterbliebene
    Witte Katharina, welche
    Ander Mey Jäger zu Zandt
    beystandt geleist mit den
    vorhandenen Kindern Johann
    Auer Häusler zu Filzing,
    Katharina Gruberin Söldnerin
    zu Hof(?Host?) eine gebohrene
    Auerin, Johann Auer
    Maurer zu Zandt sämliche
    selbst anwesend, sowohl
    wegen stimmen(??) Besitz solhanen
    1/16 Gütl, als wegen den
    ersagten Kindern angefallen
    Vaterlichen: Erbtheile, dahin ver-
    standen haben, daß
    Erstens dem Johann Auer
    dermaligen Häusler zu
    Filzing das vorhandene




    zum Patrimonialgericht
    Schachendorf gemeinde- und
    Jurisdictionsbar gehörige 1/16
    Gütl samt der vorhandenen
    Haus- und Landmannssth....ß
    um eine Übergabssumme ad 550 fl.
    verbleiben sollen, welche auf
    folgende Art berichtiget werden
    muß
    Zweitens hat Übernehmer seinen
    Bruder Johann Auer Maurer
    zu Zandt massen(??) er Über-
    nehmer, und seiner Schwester
    Katharina ihr Heiratgüter in
    vidus(???)
    mit 135 fl. thun 270 fl.
    bereits schon empfangen, ihme
    schon erhaltene 110 fl. noch zu be-
    händigen 25 fl.
    Drittens hat er nachfolgende
    Schulden zu übernehmen, und
    hiraus zu bezahlen, näml.
    zum Gelt Haus ....usterhen
    Capital 35 fl. und 3 fl. 30 x ver-
    fahlen zusein, der Herrschaft
    Zandt 25 fl. 8 x dem ....scherl.
    Kindern zu Zandt 100 fl. Capital
    und 25 fl. Zins, den schulgil... Kindern







    zu Schönferchen 50 fl. Georg Stelzer(??)
    von Habersdorf 54 fl. , Johann
    Auer zu Satlbeilnstein 10 fl.
    Josef Gruber von Hof 85 fl.

    Viertens hat sich Übergeberin
    die noch zu .. verbleibenden
    137 fl. 22 x. als Zehnpfennigs-
    gulden ausgenommen, werden
    ihr beim nehmenden aus zug
    15 fl und die übrige 122 fl 22 x
    in jährlichen 9 fl nachst eisten
    übers Jahr darauf emfangend
    continuierl: abzuführen .......
    Fünftens hat sich Übergeberin
    denn auf d...feld befindlichen
    Ernd(?) au..genommen, das Stroh
    hievon bezieht übernehmer
    Sechstens hat sich selber die Herberg in
    dem Kaminstübl, welches Übernehmer
    in wohnbaren Stand herstellen zu lassen hat,
    und einen blatz aufn Boden aus-
    genommen, dann zum Lebensunter-
    halt jährlich 1 Vierling Korn, zum But-
    terey aus
    1 Kuh die Ekerei(??) so wie
    sich selber ausgest.. befindet, dann
    das Bergackerl zum Anbau, welches
    Übernehmer zu bearbeiten hat.
    Somit dieser Brief beschlossen, bis nun
    deme in allen Vollkommen ausrichtung
    beschieht Obliebt sämtliches Vermögen,
    unterstandsweis vorhalten worüber
    ausgelobt
    worden. ad den 2. juliy 1818

    Zeugen
    Ander Mey, Jäger und Christoph ... ... beide zu
    Zandt
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    • Kunzendorfer
      Erfahrener Benutzer
      • 19.10.2010
      • 2029

      #3
      Hallo,

      mach ich bei der Baustelle weiter, wobei mir ein paar Sachen weiterhin unklar sind:

      Seite 1:

      Aspens


      2 Übergabsbrief ad 550 fl.

      laut Taxordnung 1810 ad 1 k.
      vom Gulden


      9 fl. 10 k. [9*60 k + 10 k = 550 *1 k]


      Sieglgeld 2 fl.
      Gerichtsdiener Verschaffung – fl. 24 k.
      Aufsuchgeld – fl. 8 k.
      Zwstellgeld – fl. 8 k.
      Ab- und anstands Laudemien
      Nach 400 fl Ohtimation(??)
      40 -
      -----------------------------------
      51 fl 50 k.
      Reisgeld ghos(??)halb 2 fl. 30 k.
      ------------------------------------
      54 fl 20 k.

      Zu Vernehmen, welcher massen
      auf absterben Wolfgang Auer
      gewesten 1/16 (?) zu: Schönferchen
      seel: sich die hinterbliebene
      Witte Katharina, welcher
      Andre Mey Jäger zw Zandt
      beystand geleistet, mit den
      vorhandenen Kindern Johann
      Auer Häuslern zw Filzing,
      Katharina Gruberin Soldnerin
      zw Hof eine gebohrne
      Auerin, Johann Auer
      Maurer zw Zandt sämtliche
      selbst anwesend, sowohl
      wegen seinem (?) Besitz stehenen (?)
      1/16 (?) Gütl, als wegen den
      ersagten Kindern angefallen
      Vaterlichen Erbtheile, dahin ver-
      standen haben, daß
      Erstens dem Johann Auer
      dermaligen Häusler zu
      Filzing das vorhandene


      Seite 2:

      zum Patrimonialgericht
      Schachendorf Grund- und
      Jurisdictionsbar gehörige 1/16
      Gütl samt der vorhandenen
      Haus- und Bawmanns fahrnuß
      um eine Übergabssumme ad 550 fl.
      verbleiben sollen, welche auf
      folgende Art berichtiget werden
      muß.
      Zweitens hat Übernehmer seinem
      Brudern Johann Auer Maurer
      zw Zandt, wessen er Über-
      nehmer, und seiner Schwester
      Katharina ihr Heiratgüter
      iedes
      mit 135 fl. thun 270 fl.
      bereits schon empfangen, über
      schon erhaltene 110 fl. noch zw be-
      händigen 25 fl.
      Drittens hat er nachfolgende
      Schulden zw übernehmen, und
      hiraus zw bezahlen, näml.
      zum Gelt Haus xxx xxx
      Capital 35 fl. und 3 fl. 30 k. ver-
      fahlne zinsen, der Herrschaft
      Zandt 25 fl. 8 k. den fischerlichen
      Kindern zw Zandt 100 fl. Capital
      und 25 fl. Zins, den Schulzischen Kindern




      Seite 3:


      zw Schönferchen 50 fl. Georg Stelzer
      von Haberstorf 54 fl., Johann
      Auer zw Satlbeilnstein 10 fl.
      Josef Gruber von Hof 85 fl.

      Viertens hat sich Übergeberin
      die noch zw Rest verbleibenden
      137 fl. 22 k. als Zehnpfennings-
      gulden ausgenommen, woran
      ihr beim nehmenden auf zug
      15 fl. und die übrige 122 fl. 22 k.
      in jährlichen 9 fl. nachgulden (?) leisten (?)
      übers Jahr darauf anfangend
      continuierl: abzuführen kommen.
      Fünftens hat sich Übergeberin
      dem auf dem feld befindlichen
      Fried (?) ausgenommen, das Stroh
      hievon bezieht übernehmer
      Sechstens hat sich selbe die Herberg in

      dem Kaminstübl, welches Übernehmer
      in wohnbarm Stand herstellen zu lassen hat,
      und einen blatz aufn Boden aus-
      genommen, dann zum Lebensunter-
      halt jährlich 1 Vierling Korn, zum Fut-
      terey aus 1 Kuhe die Ekerei(??) so wie

      sich selber ausgesehte befindet, dann
      das Bergackerl zum Anbau, welchs
      Übernehmer zu bearbeiten hat.
      Womit dieser Brief beschloßen, bis nun
      deme in allen Vollkommen ausrichtung
      beschieht Obleibt sämtliches Vermögen,
      unterpfandsweis vorbehalten, worüber
      angelobt worden. ad den 2. july 1818

      Zeugen
      Andre Mey, Jäger und Christoph ...Gärtner beide zu
      Zandt
      G´schamster Diener
      Kunzendorfer

      Kommentar

      • Kögler Konrad
        Erfahrener Benutzer
        • 19.06.2009
        • 4846

        #4
        Aspens, wohl Appens= Anhang
        1,) Taxordnung 1810 ad 1 X (1 Kreuzer) 2 Übergabsbrief
        vom Gulden ad 550 fl

        (macht) 9 fl 10 x.


        Sieglgeld. 2 fl
        Gerichtsdiener Verschaffung 24 x
        Auf Suchgeld - 8
        Zustellgeld - 8
        Ab- und anstands Laudemium
        Nach 400 fl aestimation = Schätzung
        40 fl
        ------------
        51 fl 50 x
        Schreibgeld gerichtshalber 2 fl - 30
        ------------------
        54 fl 20

        Zu Vernehmen, welchermassen
        auf absterben Wolfgang Auer
        gewesten 1/16 zu: Schönferchen
        seel: sich die hinterbliebene
        Witte Katharina, welche
        Ander Mey Jäger zu Zandt
        beystandt geleist mit den
        verhandenen Kindern Johann
        Auer Häusler zu Filzing,
        Katharina Gruberin Söldnerin
        zu Hof eine gebohrene
        Auerin, Johann Auer
        Maurer zu Zandt sämliche
        selbst anwesend, sowohl
        wegen fernern Besitz sothanen (= dieses)
        1/16 Gütl, als wegen den
        ersagten Kindern angefallen
        Vaterlichen: Erbtheile, dahin ver-
        standen haben, daß
        Erstens dem Johann Auer
        dermaligen Häusler zu
        Filzing das verhandene

        Es hieß damals verhanden, nicht vorhanden.

        Gruß KOnrad

        Kommentar

        • Kögler Konrad
          Erfahrener Benutzer
          • 19.06.2009
          • 4846

          #5
          zum Patrimonialgericht
          Schachendorf Grund- und
          Jurisdictionsbar gehörige 1/16
          Gütl samt der vorhandenen
          Haus- und Baumanns fahrnuß
          um eine Übergabssumme ad 550 fl.
          verbleiben sollen, welche auf
          folgende Art berichtiget werden
          muß.
          Zweitens hat Übernehmer seinem
          Brudern Johann Auer Maurer
          zu Zandt, massen (= weil) er Über-
          nehmer, und seine Schwester
          Katharina ihre Heiratgüter
          iedes mit 135 fl. thun 270 fl.
          bereits schon empfangen, über
          schon erhaltene 110 fl. noch zu be-
          händigen 25 fl.
          Drittens hat er nachfolgende
          Schulden zw übernehmen, und
          hinaus zw bezahlen, näml.
          zum Gottshaus Schönferchen
          Capital 35 fl. und 3 fl. 30 k. ver-
          fahlne zinsen, der Herrschaft
          Zandt 25 fl. 8 k. den fischerischen
          Kindern zu Zandt 100 fl. Capital
          und 25 fl. Zins, den Schulzischen Kindern

          Hier kein w, sonder u mit verbundenem, hochgezogenem Häubchen.

          Gruß Konrad

          Kommentar

          • Kögler Konrad
            Erfahrener Benutzer
            • 19.06.2009
            • 4846

            #6
            zu Schönferchen 50 fl. Georg Stelzer
            von Haberstorf 54 fl., Johann
            Auer zu Satlbeilnstein 10 fl.
            Josef Gruber von Hof 85 fl.

            Viertens hat sich Übergeberin
            die noch zu Rest verbleibenden
            137 fl. 22 k. als Zehrpfennings-
            gelder
            (= Gelder, die sie nach und
            nach im Austrag verzehren kann; Ausdruck:
            "Zehrpfennig" )ausgenommen, woran
            ihr beim nehmenden auf zug
            15 fl. und die übrige 122 fl. 22 k.
            in jährlichen 9 fl. nachfristen (= nach und nach,
            d.h. fristweise zu zahlende Raten)
            zahlende
            übers Jahr darauf anfangend
            continuierl: abzuführen kommen.
            Fünftens hat sich Übergeberin
            dem auf dem feld befindlichen
            Fand (= Ernteertrag; einfanden = ernten( ausgenommen, das Stroh
            hievon bezieht übernehmer
            Sechstens hat sich selbe die Herberg in
            dem Kamerstübl, welches Übernehmer
            in wohnbarm Stand herstellen zu lassen hat,
            und einen blatz aufn Boden aus-
            genommen, dann zum Lebensunter-
            halt jährlich 1 Vierling Korn, zum Fut-
            terey auf 1 Kuhe die Ekwies (= Eckwiese) so wie
            sich selbe ausgesteint? (gemeint sind Grenzsteine) befindet
            Übernehmer zu bearbeiten hat.
            Womit dieser Brief beschloßen, bis nun
            deme in allen Vollkommen ausrichtung
            beschieht verbleibt sämtliches Vermögen,
            unterpfandsweis vorbehalten, worüber
            angelobt worden. ad den 2. july 1818
            Zeugen

            Gruß Konrad
            Zuletzt geändert von Kögler Konrad; 14.02.2013, 14:15.

            Kommentar

            • Ahnenhans
              Erfahrener Benutzer
              • 31.10.2012
              • 543

              #7
              Hallo Christine, Kunzendorfer und Konrad,

              vielen Dank für eure großartige Unterstützung.

              Hans

              Kommentar

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