Lesehilfe - Legitimation des Kindes

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Danmark
    Erfahrener Benutzer
    • 26.04.2009
    • 412

    [gelöst] Lesehilfe - Legitimation des Kindes

    Quelle bzw. Art des Textes: Taufbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1879
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Augustusburg


    Hallo liebe Helfer
    Ich brauche wieder einmal Hilfe.

    Unter dem Namen des Kindes, Lina Auguste ist später eine Bemerkung hinzugefügt worden, die, wie ich vermute, das Kind als ehelich legitimiert. Leider kann ich den Satz nicht lesen und verstehen.

    Lina Auguste, 1. unehel.[iches] Kind
    ?................................................. ....................
    ......................................?

    Danke
    LG
    Detlef
    Angehängte Dateien
  • Jamin
    Erfahrener Benutzer
    • 14.08.2008
    • 157

    #2
    10. (?) matr. bscqu.(?) legiti
    mirt, lt. Aufgebotspro. v. 14. Juli 1878 nachgetr.
    von P. Freyer, 22. IC. 79
    selbständiger Historiker: http://forum.ahnenforschung.net/showthread.php?t=110454
    http://forum.ahnenforschung.net/showthread.php?t=110454

    suche alles zu "Jamin" (vor allem Bad Dürkheim, Hardenburg, Oberursel)

    Kommentar

    • Xtine
      Administrator

      • 16.07.2006
      • 29905

      #3
      Hallo Detlef,

      ich lese:

      p.(ost) matr.(imonium) subsequ.(entes) legiti-
      mirt, lt. Aufgebotsprot.(okoll) v. 14. Juli 1878 nachgetr.
      von P. freyer, 22. IX 79

      durch später erfolgte Heirat legitimirt,
      lt. Aufgebotsprot........
      Viele Grüße .................................. .
      Christine

      .. .............
      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

      Kommentar

      • Danmark
        Erfahrener Benutzer
        • 26.04.2009
        • 412

        #4
        Lesehilfe

        Hallo Christine und Jamin
        Wunderbar - vielen Dank für eure Hilfe.
        Nun kann ich es etwas besser verstehen, was ich vermutete.
        Schönen Tag und LG
        Detlef

        Kommentar

        • Genea_Oberbayern
          Erfahrener Benutzer
          • 13.01.2013
          • 119

          #5
          Zwei kleine Anmerkungen noch:

          (1) Ich glaube, dass "p" im vorliegenden Fall nicht für "post", sondern für "per" steht.

          Macht inhaltlich nur einen kleinen Unterschied, da es dann eben nicht heißt "nach nachfolgende Heirat legitimiert", sondern "durch nachfolgende Heirat".

          (2) Es muss wohl "subsequens" heißen

          Ich glaube das deshalb, weil ich die Phrase aus einem Kirchenbuch kenne, in dem nicht abgekürzt, sondern ausgeschrieben wurde.




          Viele Grüße
          Genea

          Kommentar

          Lädt...
          X