Schreiben von 1646

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  • Ditthardt
    Erfahrener Benutzer
    • 28.10.2010
    • 873

    [gelöst] Schreiben von 1646

    Quelle bzw. Art des Textes: aus einer Kontributionsliste
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1646
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Nassau


    Hallo. Ich habe hier den ersten Teil eines Schreibens von Graf Wilhelm Friedrich von Nassau-Dietz in dem noch einige Dinge fehlen. Kann jemand die fehlenden Passagen ergänzen?

    Hochwohlgebohrener genediger Herr

    Ihr. Ecxell sindt meine underthanige Dienste
    [...]derzeit [...] und mag E. Excell.
    underthänig [...] verhalten, daß ob wohl
    Ihr Excell. [...] 28 [...] abge-
    d[...]chenen Monates May eine schriftliche
    Salvaguardi dahin gnedig(?) ertheillet,
    daß aber(?) undergebene Armeé Ihr. Excell.
    meines genedigen Herrn, Herrn Wilhelm Frie-
    derich [...] zu Naßau Cathzenelnbo-
    gen(?) Statthalters in Friesland(?) ahnge-
    hörige Gaue(?): Landt Herschaften(?) [...]
    [...] verpleiben auch weder mitt
    Plünderung, abnahme der Pferde, Groß
    undt klein Viehes, getreydt undt anderen
    [...] noch beschweren sollen
    daß doch dießen ohnerläuchtet(?), und obwohl
    diese schriftliche Salvaguardi aller-
    ortten vorgezeiget, demnach alle ortt
    dermaßen durchsuchet undt ihnen alßo
    zur [...], daß allein in hießiger
    Herrschaft über fünftausendt Stück
    Vieh sowohl Ihr Excell. meinem(?) gn.
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Ditthardt; 11.01.2013, 12:58.
    Gruß, B a s t i a n
    ___________________________
    Kreuzburg (Oberschlesien): Anders
    Margonin (Posen): Draheim
    Raum Kolmar (Posen): Saegert
    Flatow-Czernitza: Heldt/Zimmermann
    Raum Preuß. Stargard: Hildebrandt/von Zielinski
    Guttstadt: Wohlgemuth/Rautenberg/Schiminski
  • henrywilh
    Erfahrener Benutzer
    • 13.04.2009
    • 11862

    #2
    Eine kleine Stelle fehlt mir noch.


    Hochwohlgebohrener genediger Herr

    Ihr. Ecxell sindt meine underthanige Dienste
    Jederzeit bereidt und mag E. Excell.
    underthänig nicht verhalten, daß ob wohl
    Ihr Excell. under dato 28 nechst abge-
    wichenen Monates May eine schriftliche
    Salvaguardi dahin gnedig ertheillet,
    daß dero undergebene Armeé Ihr. Excell.
    meines genedigen Herrn, Herrn Wilhelm Frie-
    deriches Graven zue Naßau Catzenelnbo-
    gen Statthalters in Frieslandt(?) p. ahnge-
    hörige Gaue: undt Herschafften un __-
    tur__s verpleiben auch weder mitt
    Plünderung, abnehmen der Pferde, Groß
    undt kleinen Viehes, getreydt undt anderen
    nicht infestiren(?) noch beschweren sollen p.
    daß doch dießen ohnerachtet, undt obwohl
    diese schriftliche Salvaguardi aller-
    ortten vorgezeiget, dennoch alle ortt
    dermaßen durchsuchet undt ihnen alßo
    zue gesetzt, daß allein in hiesiger
    Herrschafft über fünfftausendt stück
    Vieh sowohl Ihr Excell. meinem gn.
    Zuletzt geändert von henrywilh; 10.01.2013, 10:59.
    Schöne Grüße
    hnrywilhelm

    Kommentar

    • henrywilh
      Erfahrener Benutzer
      • 13.04.2009
      • 11862

      #3
      Das fehlende Stück heißt m.E.:

      (Herschafften) unperturbiret (verpleiben)
      Schöne Grüße
      hnrywilhelm

      Kommentar

      • Kunzendorfer
        Erfahrener Benutzer
        • 19.10.2010
        • 2103

        #4
        Hallo,

        Kleinigkeiten:

        Hochwohlgeborner Genediger Herr

        Eure Ecxellenz seindt mein underthanige Dienste
        Jederzeit bevor, Und mag Eure Excellenz
        underthänig nicht verhalten, Daß ob wohl
        Eure Excellenz under dato 28 nechst abge-
        wichenen Monates May eine schrifftliche
        Salvaguarderi dahin gnedig ertheillet,
        daß dero undergebene Armeé Ihrer Excellenz
        meines genedigen Hern, Hern Wilhelm Frie-
        deriches Graven Zue Naßau Cetzenelnbo-
        gen Statthalters im Frießlandt p. ahnge-
        hörige Grave: undt Herschafften unper-
        turbiret verpleiben auch weder mitt
        Plünderung, abnahm der Pferde, groß
        undt Klein Viehes, getreydt undt anderen
        nicht infentiren noch beschweren sollen p.
        daß doch deßen ohnerachtet, undt obwohl
        diese schrifftliche Salvaguarden aller-
        ortten vorgezeiget, dennoch alle ortt
        dermaßen durchsuchet undt ihnen alßo
        zue gesetzt, daß allein in Hiesiger
        Herschafft über funfftausendt stück
        Vieh sowohl Ihrer Excellenz meinem gnedigen
        G´schamster Diener
        Kunzendorfer

        Kommentar

        • henrywilh
          Erfahrener Benutzer
          • 13.04.2009
          • 11862

          #5
          Aber infestiren, wie ich las, heißt es doch!

          inf.jpg
          Schöne Grüße
          hnrywilhelm

          Kommentar

          • Ditthardt
            Erfahrener Benutzer
            • 28.10.2010
            • 873

            #6
            Vielen Dank euch beiden für eure Mühe! Darf ich auch noch nach Ergänzungen im zweiten Teil des Briefes fragen? da lese ich bisher so viel:

            Herrn als dero [...] zuständig, hinweg
            genommen worden, dahero obliegender
            Plicht halber E. Excell. im nahmen Hochgnd.(?)
            Ihr. Excell. meines gnedigen Herrn hiermitt
            underthänig ersuchen undt Bitten wollen, Sie
            wollen gnedig [...], die [...] Pferde, auch Schaaf
            undt Rindtvieh so von Ihr. Excell. meines gnedigen
            Herrn leuthen im Lager [...] werden [...]
            undt ahntroffen(?), daß solches ohne einig endtgelt(?)
            wieder [...] gefolget(?) werden
            Dieses wie es ehe sich selbsten Billig, [...]
            gegen E Excell. hochgg. Ihr. Excell. meinem(?) gd.
            Herrn solches mit ahnge[...] Dienst
            hinwieder[...] zur beschulden sich [...]
            ahngelegen sein [...] Ihr. Excell. hermitt
            [...] zu allen [...]
            wohlsahet(?), undt dero mich zu gnaden [...]
            empfehlend [...] Beylstein 7/17. Juny 1646

            E Excell.
            [...]
            Johann Christoph [...]
            Naßau Dietz [...]
            [...]
            Angehängte Dateien
            Gruß, B a s t i a n
            ___________________________
            Kreuzburg (Oberschlesien): Anders
            Margonin (Posen): Draheim
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            Flatow-Czernitza: Heldt/Zimmermann
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            Guttstadt: Wohlgemuth/Rautenberg/Schiminski

            Kommentar

            • Kunzendorfer
              Erfahrener Benutzer
              • 19.10.2010
              • 2103

              #7
              Hallo,

              Teil 2 würde ich so lesen:

              Hern als dero underthanen Zuständig, hinweg
              genommen worden, Dahero obliegender
              Pflicht halber Euer Excellenz in nahmen Hochgnediger
              Ihrer Excellenz Meines gnedigen Hern hiermitt
              underthänig ersuchen undt Pitten wollen, Sie
              wollen gnedig gethuen, die Jenige Pferde, auch schaaf
              undt RindtVieh so von Ihrer Excellenz Meines gnedigen
              Hern leuthen im Lager wieder werden befunden
              undt ahntroffen, Daß solches ohne eing endtgelt
              wieder möge geerbfolget werden
              Dießes wie es ahnsich selbsten Pillig, als werden
              gegen Euer Excellenz Hochgnediger Ihrer Excellenz Mein gnädiger
              Herr solches mit ahngenehmen geselligen Diensten
              hin wiederumb Zue beschulden sich ausersten
              ahngelegen sein erpen, Euer Excellenz hiermitt
              Göttlicher bewährung Zue aller glückseligen
              Wohlfahrt, undt dero mich zu gnaden trewlich
              empfehlenden. Actum Beylstein 17. Juny 1646

              Euer Excellenz
              undertheniger Diener
              Johan Christoph Becken In
              Naßaw Dietz pfar Rath
              und Ambtmanen
              Zuletzt geändert von Kunzendorfer; 11.01.2013, 10:07.
              G´schamster Diener
              Kunzendorfer

              Kommentar

              • Kögler Konrad
                Erfahrener Benutzer
                • 19.06.2009
                • 4847

                #8
                Toll, Kunzendorfer

                Hern als dero underthanen Zuständig, hinweg
                genommen worden, Dahero obliegender
                Pflicht halber Euer Excellenz in nahmen Hochgnediger
                Ihrer Excellenz Meines gnedigen Hern hiermitt
                underthänig ersuchen undt Pitten wollen, Sie
                wollen gnedig gerhuen (= geruhen) , die Jenige Pferde, auch schaaf
                undt RindtVieh so von Ihrer Excellenz Meines gnedigen
                Hern leuthen im Lager wieder werden befunden
                undt ahntroffen, Daß solches ohne einig endtgelt
                wieder möge geabfolget werden
                Dießes wie es ahnsich selbsten Pillig, als werden
                gegen Euer Excellenz Hochgnediger Ihr Excellenz Mein gnädiger
                Herr solches mit ahngenehmen gefelligen Diensten
                hin wiederumb Zue beschulden sich eußersten (aufs Äußerste)
                ahngelegen sein erpiten (= sich erbieten), Euer Excellenz hiermitt
                Göttlicher bewahrung Zue aller glückseligen
                Wohlfahrt, undt dero mich zu gnaden trewlich
                empfehlenden. Actum Beylstein 17. Juny 1646

                Euer Excellenz
                undertheniger Diener
                Johan Christoph Becken In
                Naßaw Dietzscher Rath
                und Ambtman

                Gruß Konrad

                Kommentar

                • Ditthardt
                  Erfahrener Benutzer
                  • 28.10.2010
                  • 873

                  #9
                  Auch für diese Hilfe sei vielmals gedankt!
                  Gruß, B a s t i a n
                  ___________________________
                  Kreuzburg (Oberschlesien): Anders
                  Margonin (Posen): Draheim
                  Raum Kolmar (Posen): Saegert
                  Flatow-Czernitza: Heldt/Zimmermann
                  Raum Preuß. Stargard: Hildebrandt/von Zielinski
                  Guttstadt: Wohlgemuth/Rautenberg/Schiminski

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