Briefprotokoll Burglengenfeld, Jahr 1825, Lesehilfe Seite 120 u. S. 121

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  • bernieroi
    Erfahrener Benutzer
    • 14.11.2012
    • 131

    [gelöst] Briefprotokoll Burglengenfeld, Jahr 1825, Lesehilfe Seite 120 u. S. 121

    Quelle bzw. Art des Textes: Staatsarchiv Amberg
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1825
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: BP Burglengenfeld


    Liebe Forschergemeinde,

    für die nächste Zeit nun meine letzten Seiten (S. 120 u. 121) des BP Burglengenfeld mit der Bitte um Unterstützung.

    Rot markiert ist das, was ich überhaupt nicht lesen konnte.

    Freundliche Grüße aus der Oberpfalz
    Bernhard.

    Hier der Text:

    Seite 120
    ben, so hat der über-
    lebende Ehegatte dem
    nächsten Verwandten
    seines verstorbenen
    Eheweibes einen xxxxx-
    soll von 25 f, xxxxx
    xxxxx xxxxx
    xxxxx den Verstor-
    benen xxxxx xxxxx
    einer entgegen gesetzten
    Stelle unter gleichen
    xxxxx xxxxx
    der Ehegatte unbeerbt
    sterben würde, das
    hinterlassene Ehe-
    weib den nächsten
    Verwandten desVer-
    storbenen nebst seinem
    xxxxx mit xxxxx
    xxxxx einen
    Stücksoll von 50 fl – x,
    beide innerhalb Jahr
    und Tag nach dem
    Ableben eines Ehegat-
    ten, zu bezahlen.
    Da bei anstehender
    Heurath xxxxx xxxxx
    beiden Kaufvertrag
    Heurathsgut und Kauf-
    schilling beinah ganz
    schon berichtigt wird,
    xxxxx unter den xxxxx
    leuten und diesen
    xxxxx die Aufstellung
    der xxxxx xxxxx
    xxxxx und xxxxx

    Seite 121
    ihrer Angabe nach vom
    k. Landgerichte xxxxx über-
    flüßig erklären.
    xxxxx xxxxx
    Urkunde, wurde gegen-
    wärtiger Heurathsver-
    trag mündlich genehmigt,
    hirzu unter Beziehung
    auf die Gexxxxxvoll-
    macht vom 24. Febr.
    1821 den grundherrlichen
    Konsens von xxxxxxxxxx
    Gerichte hiermit ertheilt,
    und zur Bestättigung
    dessen von der xxxxx-
    xxxxx eigenhändig
    unterzeichnet.
    So geschehen ZZ.
    Georg Duschinger
    Zeichen +++ des Jakob Duschinger
    Zeichen +++ der Anna Maier
    Zeichen +++ der Elisabeth Maier
    Jakob Trumeth

    k. xxxxx xxxxx Patrimo-
    nial Gericht Pilsheim.
    xxxxx
    Gerichtshalter

    Ohne xxxxx
    Kgl. Landgericht Burglengenfeld
    Den 27. Juni 1825 xxxxx
    Angehängte Dateien
  • Kögler Konrad
    Erfahrener Benutzer
    • 19.06.2009
    • 4847

    #2
    Seite 120
    ben, so hat der über-
    lebende Ehegatte dem
    nächsten Verwandten
    seines verstorbenen
    Eheweibes einen Rück-
    fall
    von 25 f, dann
    den unverrückten
    Kasten
    (= Schrank) des Verstor-
    benen und wenn
    im entgegen gesetzten
    Falle unter gleichen
    Voraussezungen
    der Ehegatte unbeerbt
    sterben würde, das
    hinterlassene Ehe-
    weib den nächsten
    Verwandten desVer-
    storbenen nebst seiner
    Truhe mit männlichen
    Kleidern einen
    Rückfall von 50 fl – x,
    beide innerhalb Jahr
    und Tag nach dem
    Ableben eines Ehegat-
    ten, zu bezahlen.
    Da bei vorstehender
    Heurath so wie auch
    bei dem Kaufvertrag
    Heurathsgut und Kauf-
    schilling beinah ganz
    schon berichtigt sind,
    so wird unter den Interes-
    lsenten
    aus dieser
    Rücksicht die Ausstellung
    der sonst nöthigen
    Vermögenszeugnisse

    Gruß Konrad

    Kommentar

    • Kögler Konrad
      Erfahrener Benutzer
      • 19.06.2009
      • 4847

      #3
      Seite 121
      ihrer Angabe nach vom
      k. Landgerichte als über-
      flüßig erklären.
      Dessen zu mehrer
      Urkunde, wurde gegen-
      wärtiger Heurathsver-
      trag amtlich genehmigt,
      hiezu unter Beziehung
      auf die Generalvoll-
      macht vom 24. Febr.
      1821 den grundherrlichen
      Konsens vom k. Patrimonial
      Gerichte hiemit ertheilt,
      und zur Bestättigung
      dessen von den Interes-
      senten
      eigenhändig
      unterzeichnet.
      So geschehen p.p.
      Georg Duschinger
      Zeichen +++ des Jakob Duschinger
      Zeichen +++ der Anna Meier
      Zeichen +++ der Elisabeth Meier
      Jakob Trumeth

      k. Graeflich von Preisingisches Patrimo-
      nial Gericht Pilsheim.
      xxxxx
      Gerichtshalter

      Ohne Erinnerung
      Kgl. Landgericht Burglengenfeld
      Den 27. Juni 1825 xxxxx

      Gruß Konrad

      Kommentar

      • bernieroi
        Erfahrener Benutzer
        • 14.11.2012
        • 131

        #4
        Hallo Konrad,

        ich danke Dir sehr für Deine phänomenale Unterstützung.
        Ich hoffe, durch Deine Hilfe vielleicht einmal so weit zu kommen, wenigstens 95% meiner Übersetzungen selbst auf die Reihe zu bekommen.
        Ist aber wahrscheinlich nur Wunschdenken.
        Ich hoffe natürlich auch beim nächsten Versuch auf Deine Hilfe.

        Eine gute Zeit wünscht Dir
        Bernhard

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