Briefprotokoll Burglengenfeld, Jahr 1825, Lesehilfe Seite 116 (Rest) u. S. 119

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  • bernieroi
    Benutzer
    • 14.11.2012
    • 62

    [gelöst] Briefprotokoll Burglengenfeld, Jahr 1825, Lesehilfe Seite 116 (Rest) u. S. 119

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt:
    Ort/Gegend der Text-Herkunft:


    Liebe Forschergemeinde,

    auf den Seiten 116 (ab "Heuraths Vertrag ...") und 119 habe ich wieder einmal einige Textstellen nicht übersetzen können.
    Rot markiert ist das, was ich überhaupt nicht lesen konnte.
    Ich würde mich über Eure Hilfe natürlich wieder sehr freuen.

    Freundliche Grüße aus der Oberpfalz
    Bernhard.

    Hier der Text:

    Heuraths Vertrag hierauf
    pr 200 f.
    N. 4.
    Georg Duschinger, an-
    ghender Häusler zu Pils-
    heim, unter Beistandschaft
    seines gutsbesitzenden
    Bruders Jakob Duschinger
    von Gögglbach, schließt
    heute mit der ledigen
    Häuslerstochter Anna
    Maier von Naabsiegen-
    Hofen, welche nebst ihrer
    Verwittibten Mutter
    Elisabetha, und unter
    Beistandschaft des Jakob
    Trummet, Webers von Stein-
    berg xxxxx anwesend
    ist, folgenden Heuraths-
    vertrag.
    1.Die Trauung soll dem-
    nächst, und sobald Georg
    Duschinger die Entlas-
    sung von der Legions-
    pflicht nachgewiesen
    hat, vollzogen werden.
    2.die Braut hat dem Hoch-
    zeiter bereits zur Be-
    zahlung des Kaufschil-
    lings für das heute
    verkaufte Anwesen zu

    Seite 119
    xxxxx als Heuraths-
    gut eingebracht die nach
    ihrer Angabe vom elter-
    lichen Anwesen auf
    sie getroffenen 50 fl
    und wird ihm nach einer
    standesmäßigen Aus-
    fertigung mit in die Ehe
    bringen.
    3.der Hochzeiter ist hir-
    mit vollkommen zufrie-
    den und widerlegt ihr
    dieses Heurathsgut
    mit seinem Haus
    gerichtlich xxxxx xxxxx
    Anwesen zu Pilsheim,
    wovon sie mit und
    neben ihm, nach seinem
    Tode oder unter den
    gewöhnlichen gesagten
    Beschränkungen allein
    zu Eigentümerin
    sein und verbleiben
    solle.
    4.das von beiden heute
    xxxxx xxxxx xxxxx
    xxxxx xxxxx
    namens Maria, der-
    mal 6 Jahre alt, xxxxx
    kraft gegenwärtigen
    Heurathsvertrages in
    alle xxxxx xxxxxlich
    ehelich erzeugten Kinder
    ein.
    5.Sollte eben dieses Kind
    mit Tode abgehen, und
    nach ihm innerhalb 2 Jahren
    die Mutter ohne Hin-
    terlassung xxxxx
    xxxxx Leibeserben verster-

    Angehängte Dateien
  • Ahnenhans
    Erfahrener Benutzer
    • 31.10.2012
    • 543

    #2
    Hallo Bernhard,

    hier einige wenige Ergänzungen:

    Heuraths Vertrag hierauf
    pr 200 f.

    N. 4.
    Georg Duschinger, an-
    ghender Häusler zu Pils-
    heim, unter Beistandschaft
    seines gutsbesitzenden
    Bruders Jakob Duschinger
    von Gögglbach, schließt
    heute mit der ledigen
    Häuslerstochter Anna
    Maier von Naabsiegen-
    Hofen, welche nebst ihrer
    Verwittibten Mutter
    Elisabetha, und unter
    Beistandschaft des Jakob
    Trummet, Webers von Stein-
    berg xxxxx anwesend
    ist, folgenden Heuraths-
    vertrag.
    1.Die Trauung soll dem-
    nächst, und sobald Georg
    Duschinger die Entlas-
    sung von der Legions-
    pflicht nachgewiesen
    hat, vollzogen werden.
    2.die Braut hat dem Hoch-
    zeiter bereits zur Be-
    zahlung des Kaufschil-
    lings für das heute
    verkaufte Anwesen zu

    Seite 119
    Pilsheim als Heuraths-
    gut eingebracht die nach
    ihrer Angabe vom elter-
    lichen Anwesen auf
    sie getroffenen 50 fl
    und wird ihm nach einer
    standesmäßigen Aus-
    fertigung mit in die Ehe
    bringen.
    3.der Hochzeiter ist hir-
    mit vollkommen zufrie-
    den und widerlegt ihr
    dieses Heurathsgut
    mit seinem Haus
    gerichtlich xxxxx xxxxx
    Anwesen zu Pilsheim,
    wovon sie mit und
    neben ihm, nach seinem
    Tode oder unter den
    gewöhnlichen gesagten
    Beschränkungen allein
    zu Eigentümerin
    sein und verbleiben
    solle.
    4.das von beiden Braut-
    xxxxx außerhelich

    erzeugte Mädchen
    namens Maria, der-
    mal 6 Jahre alt, tritt
    kraft gegenwärtigen
    Heurathsvertrages in
    alle Rechtsxxxxxlich
    ehelich erzeugten Kinder
    ein.
    5.Sollte eben dieses Kind
    mit Tode abgehen, und
    nach ihm innerhalb 2 Jahren
    die Mutter ohne Hin-
    terlassung xxxxx
    xxxxx Leibeserben verster-


    Gruß
    Hans

    Kommentar

    • Kögler Konrad
      Erfahrener Benutzer
      • 19.06.2009
      • 4846

      #3
      Weiterer Segen


      Heuraths Vertrag hierauf
      pr 200 f.
      N. 4.
      Georg Duschinger, an-
      gehender Häusler zu Pils-
      heim, unter Beistandschaft
      seines gutsbesitzenden
      Bruders Jakob Duschinger
      von Gögglbach, schließt
      heute mit der ledigen
      Häuslerstochter Anna
      Maier von Naabsiegen-
      Hofen, welche nebst ihrer
      Verwittibten Mutter
      Elisabetha, und unter
      Beistandschaft des Jakob
      Trummet, Webers von Stein-
      berg vor Amt anwesend
      ist, folgenden Heuraths-
      vertrag.
      1.Die Trauung soll dem-
      nächst, und sobald Georg
      Duschinger die Entlas-
      sung von der Legions-
      pflicht nachgewiesen
      hat, vollzogen werden.
      2.die Braut hat dem Hoch-
      zeiter bereits zur Be-
      zahlung des Kaufschil-
      lings für das heute
      erkaufte Anwesen zu

      Seite 119
      Pilsheim als Heuraths-
      gut eingebracht die nach
      ihrer Angabe vom elter-
      lichen Anwesen auf
      sie getroffenen 50 fl
      und wird ihm auch eine
      standesmäßige Aus-
      fertigung mit in die Ehe
      bringen.
      3.der Hochzeiter ist hie-
      mit vollkommen zufrie-
      den und widerlegt ihr
      dieses Heurathsgut
      mit seinem heute
      gerichtlich erkauften
      Anwesen zu Pilsheim,
      wovon sie mit und
      neben ihm, nach seinem
      Tode oder unter den
      gewöhnlichen gesagten
      Beschränkungen alleini-
      ge Eigentümerin
      sein und verbleiben
      solle.
      4.das von beiden Braut-
      personen außerhelich
      erzeugte Mädchen
      namens Maria, der-
      mal 6 Jahre alt, tritt
      kraft gegenwärtigen
      Heurathsvertrages in
      alle Rechte eines wirklich
      ehelich erzeugten Kinder
      ein.
      5.Sollte eben dieses Kind
      mit Tode abgehen, und
      nach ihm innerhalb 2 Jahren
      die Mutter ohne Hin-
      terlassung anderwei-
      tigen Leibeserben verster-

      Gruß Konrad

      Kommentar

      • bernieroi
        Benutzer
        • 14.11.2012
        • 62

        #4
        Hallo Hans und Konrad,

        herzlichen Dank für Eure tolle Unterstützung.
        Ihr habt mir wieder einmal sehr weitergeholfen.

        Freundliche Grüße
        Bernhard

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