Quelle bzw. Art des Textes:
Jahr, aus dem der Text stammt:
Ort/Gegend der Text-Herkunft:
Jahr, aus dem der Text stammt:
Ort/Gegend der Text-Herkunft:
Liebe Forschergemeinde,
auf den Seiten 116 (ab "Heuraths Vertrag ...") und 119 habe ich wieder einmal einige Textstellen nicht übersetzen können.
Rot markiert ist das, was ich überhaupt nicht lesen konnte.
Ich würde mich über Eure Hilfe natürlich wieder sehr freuen.
Freundliche Grüße aus der Oberpfalz
Bernhard.
Hier der Text:
Heuraths Vertrag hierauf
pr 200 f.
N. 4.
Georg Duschinger, an-
ghender Häusler zu Pils-
heim, unter Beistandschaft
seines gutsbesitzenden
Bruders Jakob Duschinger
von Gögglbach, schließt
heute mit der ledigen
Häuslerstochter Anna
Maier von Naabsiegen-
Hofen, welche nebst ihrer
Verwittibten Mutter
Elisabetha, und unter
Beistandschaft des Jakob
Trummet, Webers von Stein-
berg xxxxx anwesend
ist, folgenden Heuraths-
vertrag.
1.Die Trauung soll dem-
nächst, und sobald Georg
Duschinger die Entlas-
sung von der Legions-
pflicht nachgewiesen
hat, vollzogen werden.
2.die Braut hat dem Hoch-
zeiter bereits zur Be-
zahlung des Kaufschil-
lings für das heute
verkaufte Anwesen zu
Seite 119
xxxxx als Heuraths-
gut eingebracht die nach
ihrer Angabe vom elter-
lichen Anwesen auf
sie getroffenen 50 fl
und wird ihm nach einer
standesmäßigen Aus-
fertigung mit in die Ehe
bringen.
3.der Hochzeiter ist hir-
mit vollkommen zufrie-
den und widerlegt ihr
dieses Heurathsgut
mit seinem Haus
gerichtlich xxxxx xxxxx
Anwesen zu Pilsheim,
wovon sie mit und
neben ihm, nach seinem
Tode oder unter den
gewöhnlichen gesagten
Beschränkungen allein
zu Eigentümerin
sein und verbleiben
solle.
4.das von beiden heute
xxxxx xxxxx xxxxx
xxxxx xxxxx
namens Maria, der-
mal 6 Jahre alt, xxxxx
kraft gegenwärtigen
Heurathsvertrages in
alle xxxxx xxxxxlich
ehelich erzeugten Kinder
ein.
5.Sollte eben dieses Kind
mit Tode abgehen, und
nach ihm innerhalb 2 Jahren
die Mutter ohne Hin-
terlassung xxxxx
xxxxx Leibeserben verster-
Kommentar