Quelle bzw. Art des Textes: Staatsarchiv Amberg
Jahr, aus dem der Text stammt: 1825
Ort/Gegend der Text-Herkunft: BP Burglengenfeld, Seite 113 u. 114
Jahr, aus dem der Text stammt: 1825
Ort/Gegend der Text-Herkunft: BP Burglengenfeld, Seite 113 u. 114
Liebe Forscherkolleginnen und -kollegen,
ich habe wieder einmal Probleme bei der Entzifferung eines Briefprotokolles aus dem Jahre 1825.
Vielleicht findet sich jemand, der Erbarmen zeigt, und mir bei meinem Lückentext behilflich ist.
Sie würden mir sehr damit helfen.
Ich habe die von mir nicht übersetzbaren Buchstaben rot markiert.
Freundliche Grüße aus der Oberpfalz
Bernhard.
Hier kommt meine Übersetzung:
S. 113
Aktum Burglengenfeld
Am 9ten Februar 1825
Kaufvertrag per 200 fl–
und 5 fl 24 x Leikauf.
N.3.
Georg Duschinger lediger
Häuslerssohn von Göglbach
unter xxxxx seines
gutsbesitzendenBruders
Jakob Duschinger xxxxx,
schließt heute mit dem
Bauern Johann Anton Lautenschla-
ger von Saß, welcher
nebst Matthias Roidl von Ziel-
heim das von der verstorbenen Häuslers-
wittwe Magdalena Leistl
zu Pilsheim hinterlassene
Berrhäusl xxxxx xxxxx
geringe Effekten laut
vorliegenden Inventars
vom 25ten Nov. 1823 erbschafts-
weise angedachten xxxxx
und xxxxxher heute zugleich
für xxxxx mit xxxxx
xxxxx Wittibin Marg.
Roidl, und dessen Zu-
stimmung xxxxx xxxxx
xxxxx Ankaufe de rato
et grato sich haftbar
erklärt über das er-
wähnte Berrhäusl folgend-
der Kaufvertrag:
1, Johann Lautenschlager
verkauft an Georg Duschin-
ger das von der Häuslers-
witwe Magd. Leistl mit
Matthias Roidl von Ziel-
heim gemeinschaftlich
ererbte halbe Wohnhaus
Seite 114
von Holz mit Stroh gedeckt,
nebst dem daran gebauten
mit Stroh gedeckten Stall,
dann 1/16 tl Tagw. Obst-
und Pflanzgartl, xxxxx
xxxxx zur Gutsherr-
schaft Pilsheim, gerichts-
und xxxxx
grundbar, dann bei xxxxx
xxxxx xxxxx xxxxx
6 f 40 x Prozent handlöhnig
ist, und wovon jährlich
Mich. Zins 30 x, handlohn
werd 18 x, an Kaufxxxxx
1 Grain oder 1 l x 15 Eier,
8 xxx 4 x xxxxx, dann
das unständige Griebschmalz
nemlich von einer xxxxx-
Kuh xxxxx und von einer
gutten oder ersttragenden
1 Pfund, und keine xxxxx zu
verreichen sind, und xxxxx
xxxxx Anwesen im
xxxxxlichen xxxxx
xxxxx, unter Kefig N. 3.
vorgetragen, und ein
Steuersimplum von – f 7 x
4 hl zu verreichen hat.
2. Der Kaufschilling für dieses
Anwesen ist mit 200 fl
Zweihundert Gulden, und
der Leikauf auf 8 Kronen
thaler rechtlich bedungen.
Der Leikauf ist ganz
bezahlet, und auch am
Kaufschillinge haftet der
Käufer nur xxxxx, und
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