Scheidungsurteil

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  • Wallone
    Erfahrener Benutzer
    • 20.01.2011
    • 2728

    [gelöst] Scheidungsurteil

    Quelle bzw. Art des Textes: Scheidungsurteil
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1905
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Strassburg, Elsaß


    Hallo,

    Nochmals danke schön für die gewährte Hilfe!
    Ich bitte jetzt um die Transkription der Dateien 573 und 575 (die 574 gibt es nicht).
    Viel Mut!
    Beste Grüße. Armand.
    Angehängte Dateien
    Viele Grüße.

    Armand
  • Friederike
    Erfahrener Benutzer
    • 04.01.2010
    • 7902

    #2
    Hallo Armand,

    Bild 1:

    Abweichend vom 1. Richter, erblickt das Berufungs-
    gericht nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme die
    Schuld auf beiden Seiten und erkennt auch ein Ver-
    halten der Beklagten die Vorraussetzungen des
    § 1568 BGB. Die gemeinen Schimpfworte, deren
    sie sich nicht nur nach der 2ten Aussage Gumpper
    Bl. 62 .... - auf welche, für sich allein betrachtet, das
    angefochtene Urteil mit gutem Grunde keinen Wert
    legt -, sondern auch nach der glaubwürdigen Aus-
    sage Sauer ( Bl. 63 ) gegenüber dem Kläger zu
    bedienen pflegte, mußten das eheliche Leben ver-
    giften; sie wären durch das Verhalten des Man-
    nes nur durch den Hinweis auf die " Gesellschafts -
    klassen, denen die Parteien angehören ", nur dann
    etwa zu entschuldigen, wenn sie als Ausschluß
    augenblicklicher begründeter Entrüstung Seitens
    einer Ehefrau gelten könnten, welche ihrerseits
    Viele Grüße
    Friederike
    ______________________________________________
    Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters
    Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg
    __________________________________________________ ____

    Kommentar

    • Friederike
      Erfahrener Benutzer
      • 04.01.2010
      • 7902

      #3
      Bild 2:

      ein tadelloses Verhalten beobachtete. Dies war
      aber bei der Beklagten keineswegs der Fall.
      Durch den gleichen Zeugen Sauer, sowie durch die
      Zeugin Ehefrau Rau ( Bl. 79 .. ) - vgl. auch Gumpper
      Bl. 52 .. - ist erwiesen, daß die Beklagte öfter
      bis spät in der Nacht, und zwar wiederholt, in Gesellschaft eines frem-
      den Mannes ( der Sauer ), wenn auch nicht allein mit
      diesem, in Wirtschaften stark zechte; daß sie
      in einer zum mindesten unpassenden und den
      Ehemann beleidigende Weise mit dem Wirt Rau
      verkehrte; daß sie endlich die Erziehung der
      Tochter Bertha in sittlicher Hinsicht gröblich ver-
      nachläßigte. Es ist hiernach schon jetzt, ohne
      daß es auf die Erhebung der weiter erbotenen
      Beweise ankommt, die Überzeugung begründet,
      daß die tiefe Zerrüttung des ehelichen Verhält-
      nisses nicht nur durch den Kläger, sondern auch
      Viele Grüße
      Friederike
      ______________________________________________
      Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters
      Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg
      __________________________________________________ ____

      Kommentar

      • Wallone
        Erfahrener Benutzer
        • 20.01.2011
        • 2728

        #4
        Hallo Friedericke,

        Ich bedanke mich nochmals recht herzlich.

        Schönes Wochenende!

        Armand
        Viele Grüße.

        Armand

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