Latein in Taufeintrag 1610

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  • iehu
    Erfahrener Benutzer
    • 06.10.2009
    • 637

    [gelöst] Latein in Taufeintrag 1610

    Quelle bzw. Art des Textes: evangelischer Taufeintrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1610
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Vöhringen (Württemberg)

    Hallo Zusammen,

    kann mir jemand folgendes übersetzen? Meine Lateinkenntnisse sind misserabel.

    feliciam partum int octiduum post entatram nuptias emissum

    Danke

    Gruß

    Uwe
    Forschungsergebnisse und Hilfsmittel auf www.uwe-heizmann.de
    Quellen zur südwestdeutschen Militärgenealogie auf www.uwe-heizmann.de/militaer.html
    Quellen für die Biografien von Bergleuten in Baden-Württemberg auf www.uwe-heizmann.de/bergleute.html
  • Friedhard Pfeiffer
    Erfahrener Benutzer
    • 03.02.2006
    • 5051

    #2
    Der lateinische Text enthält wohl Übertragungsfehler. Es müsste schon der Text im Original wiedergegeben werden. Aus den [teilweise erratenen] Wörtern lässt sich keine sinnvolle Übersetzung entwickeln:
    felix = glücklich pars = Teil oder partus = Geburt int[er] = zwischen octo = acht post = nach entraho = eintreten nuptiae = Hochzeit; Beischlaf emissus = entsandt, entlassen, usw.
    MfG
    Friedhard Pfeiffer

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    • iehu
      Erfahrener Benutzer
      • 06.10.2009
      • 637

      #3
      Hallo Friedhard,

      danke für deine Raterei. "Eine glückliche Geburt acht Wochen nach der Hochzeit, also in vorehelichen Beischlaf erzeugt." könnte eine sinnvolle -wenn auch etwas freie - Übersetzung sein.
      Übertragungsfehler sind nicht auszuschließen, ich komme aber frühstens nach dem 7. Januar wieder an die Quelle.
      Ich würds dann nochmal reinstellen, bekommst du dann mit, wenn du das Thema aboniert hast.

      Gruß

      Uwe
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      Kommentar

      • Kögler Konrad
        Erfahrener Benutzer
        • 19.06.2009
        • 4846

        #4
        felicem partum inter octiduum post contractas nuptias emissum -

        eine glückliche Geburt = glücklich geborenes Kind innerhalb 8 Tage nach geschlossener
        Hochzeit herausgeschickt = zur Welt gebracht.

        nur entratam ist nicht nachvollziehbar, aber er kann in diesem Zusammenhang nichts anderes bedeuten.

        Also Frühestgeburt, keine Hochzeit, sondern Allerhöchstezeit

        Gruß Konrad

        Kommentar

        • iehu
          Erfahrener Benutzer
          • 06.10.2009
          • 637

          #5
          Hallo Konrad,

          deine Interpretation verstehe ich nicht. Was ist mit "geschlossener Hochzeit" gemeint? Heutzutage kann man ja den Geburtstermin errechnen, aber früher doch nicht. Also acht Tage nach welchem Termin / Datum?

          Gruß

          Uwe
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          • Kögler Konrad
            Erfahrener Benutzer
            • 19.06.2009
            • 4846

            #6
            Acht Tage, nachdem sie geheiratet haben = die Hochzeit geschlossen haben = post nuptias contractas = nach geschlossener Hochzeit, nach geschlossenem Ehebund.

            Also beide haben geheiratet, die Hochzeit geschlossen,
            und innerhalb von 8 Tagen darnach bekommt sie ein Kind.

            Was ist da nicht verständlich?
            Gruß Konrad

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            • iehu
              Erfahrener Benutzer
              • 06.10.2009
              • 637

              #7
              Wenn du "Also Frühestgeburt, keine Hochzeit, sondern Allerhöchstezeit" weggelassen hättest, wäre es verständlich gewesen. So war es unklar, war du jetzt eigentlich meinst. ;-)

              Danke fürs Übersetzen
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