Überprüfung und Ergänzung in deutscher Schrift.

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  • Leiprecht
    Benutzer
    • 03.12.2011
    • 28

    [gelöst] Überprüfung und Ergänzung in deutscher Schrift.

    Quelle bzw. Art des Textes: Abschrift einer Urkunde
    Jahr, aus dem der Text stammt: zweite Hälfte 19 Jahrhundert
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Baden


    Hallo liebe Helferinnen und Helfer,

    von dem angehängten Bild konnte ich folgendes entziffern. Kann mich bitte jemand überprüfen und ggf. ergänzen? Unterstrichenes bedeutet dass ich mir unsicher war oder es nicht lesen konnte.

    Herzlichen Dank!


    1436 der älteste Brief, eine Pergament Urkunde die auf hiesigem Rathaus lag jetzt aber in Donau-
    eschingen im fürstlichen Archiv ist, __ih __rhergelesen habe lautet wie folgt:
    Ich bekenne mich öffentlich u. thue kund mäinglichen mit diesem Brief daß ich gut datum Wohlgeborenen Herrn
    Grafen zu Zollern meinem gnädigen Herrn gebeten hann, mir zu meinem Theil und vom minl. Bruderbürgen
    Seinen Rudolf Konrad Hansen wegen zu meinen theil zu tragen wiese von ihr __t, bis sie zu ihren Jahren
    gelangen, halb ihnen geliehen, den Widemhof gelegen unter der Kirche zu Emmingen uf Eg und dem Kirchen-
    satz mit ihren Zugehörigen, wie es dem Grafen zu Zollern werden zugehet hat, u. er seinen G_____
    ist. Also hat er meinen Theil und von genanten Bruders Sünn wegen zu ihren Theil in Trägers wise bis hinzu
    ihren Tagen kommen den genannten Widemhof u. Kirchensatz, samt ihren Zugehörigen zur rechter Manns-
    lehen geliehen, was er aus aufrecht und gerech____________ zu lihen hat. Doch ihre und seinen Männen
    ihre Rechte daran aufgenommen, und hann auch seinen Gnaden zu den Heiligen geschworen, und des-
    selbigen obgenannte Lehen die ich inner alzeit zu frommen und schaffen zu m__ben und seinen
    Schaden zu wahren, seinen Gnaden gehorsam zu wahren und thun, was ein rechter Lehensmann
    seinem Herrn schuldig ist. So hann ich mein ______ Insigel öffentlich an diesen Brief, und
    dazu erbeten, den festen Comaten Schenken von Stöffenberg __men guten Freund dahs er ihm Insigal
    auch aller wegeschriebenen Sachen auch öffentlich geh___tet hat und diesen Brief, doch ihm und seinen Erben unschädlich
    der geben ist uff nächst der Vitistang de ___ zeht von Christi Geburg Vierzehnhundert
    Jahr und im Sechsunddreisigsten.

    Hier die Grafik etwas größer: http://www.leiprecht.de/Ausschnitt.jpg
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Leiprecht; 28.12.2012, 23:38. Grund: Link eingefügt
  • Gaby
    Erfahrener Benutzer
    • 07.04.2008
    • 4011

    #2
    Hallo,

    ich versuch´s mal:

    1436 der älteste Brief, eine Pergament Urkunde die auf hiesigem Rathaus lag jetzt aber in Donau-
    eschingen im fürstlichen Archiv ist, euch vorhergelesen habe lautet wie folgt:
    Ich bekenne mich öffentlich u. thue kund mäniglichen mit diesem Brief daß ich gut datum den Wohlgeborenen Herrn
    Grafen zu Zollern meinem gnädigen Herrn gebeten hann, mir zu einem Theil und vom minl. Bruderseigen
    Sünen (Söhnen?) Rudolf Konrad Hansen wegen zu einem theil zu tragen wiese von ihr Stat, bis sie zu ihren Jahren
    gelangen, halb ihnen geliehen, den Widemhof gelegen unter der Kirche zu Emmingen uf Ek und dem Kirchen-
    satz mit ihren Zugehörigen, wie es dem Grafen zu Zollern werden zugehet hat, u. er seinen Gend kommen
    ist. Also hat er meinen Theil und von genanten Bruders Sünen wegen zu ihrem Theil in Trägers wise bis hiezu
    ihren Tagen kommen den genannten Widemhof u. Kirchensatz, samt ihren Zugehörigen zur rechter Mans-
    lehen geliehen, was er aus aufrecht und gewohnheitswegen zu lihen hat. Doch ihm und seinen Mannen
    ihre Rechte daran aufgenommen, und hann auch seinen Gnaden zu den Heiligen geschworen, und deß-
    selbige obgenante Lehen die ich immer alzeit zu frommen und schaffen zu werben und seinen
    Schaden zu wahren, seinen Gnaden gehorsam zu wahren und thun, was ein rechter Lehnsmann
    seinem Herrn schuldig ist. So hann ich mein eigenns Insigel öffentlich an diesen Brief, und
    dazu erbeten, den festen Comaten Schenken von Stöffenberg meinen guten Freund dahs er ihm Insigel
    auch aller vorgeschriebenen Sachen auch öffentlich gehenkt hat an diesen Brief, doch ihm und seinen Erben unschädlich
    der geben ist uff nächst der Vitistag (=15. Juni) do man zahlt von Christi Geburt Vierzehnhundert
    Jahr und im Sechsunddreisigsten.
    Liebe Grüße
    von Gaby


    Meine Vorfahren: http://gw.geneanet.org/lobenstein14?lang=de

    Kommentar

    • Leiprecht
      Benutzer
      • 03.12.2011
      • 28

      #3
      Vielen herzlichen Dank!

      Mit den besten Wünschen für das neue Jahr

      Frank

      Kommentar

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