Brief oder offizielles Dokument aus dem Jahr 1859? Teil 6

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  • Frieda
    Erfahrener Benutzer
    • 13.06.2012
    • 146

    [gelöst] Brief oder offizielles Dokument aus dem Jahr 1859? Teil 6

    Quelle bzw. Art des Textes: Offizielles Dokument/ Urkunde/ Brief
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1859?
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Manubach, Oberdiebach, Rheinland-Pfalz


    Ich habe auf dem Dachboden meiner Großeltern das folgende Dokument gefunden. Da meine Sütterlin-Kenntnisse sehr zu wünschen übrig lassen, hoffe ich, dass mir hier jemand helfen kann. Ich habe wohl schon so viel verstanden, dass es sich wahrscheinlich um ein offizielles Dokument handelt, denn es beginnt mit den Worten "Wir, Wilhelm der Erste von Gottes Gnaden, König von Preußen, Großherzog vom Niederrhein, etc."

    Ich hoffe, es gibt hier jemanden, der mir bei der restlichen Übersetzung hilft. Da das Forum nicht so viele Anhänge auf einmal zulässt, muss ich das Dokument auf verschiedene Foren-Einträge aufteilen. Bitte guckt euch doch dann auch die anderen Einträge an.

    Vielen Dank schonmal für die Mühe.

    Viele Grüße

    Frieda
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  • Baitzer
    Erfahrener Benutzer
    • 18.09.2011
    • 1242

    #2
    Hallo Frieda,

    auch hier ein Anfang.
    Ich lese auf Seite 51, img_0056:

    selben hätten auf verpflichtet sich
    die Wittwe Schrupp alle Steuer-
    Lasten und sämtliche Reparaturn
    des Hauses zu tragen und dasselbe
    stets in gutem baulichen Zustand zu
    erhalten.
    an? einzelnen der Parteien, wurden
    jedem eine Abschrift der auf ihn
    respective seinen Mündel gefallenen
    Looses ausgehändigt.
    Der ad zwei genannte Friedrich
    Adolph Otto erklärte schließlich
    ausdrücklich, daß er alles Vorste-
    hende genehmige und seiner
    Ehefrau zum Beitritt zu dieser
    Theilung hierdurch ermächtige.
    Schließlich wurden die sämmtlichen
    Parteien darauf aufmerksam
    gemacht, daß die Theilung von dem
    Königlichen Vormundschaftsgerichte

    Gruß Siegfried

    Kommentar

    • Baitzer
      Erfahrener Benutzer
      • 18.09.2011
      • 1242

      #3
      Hallo Frieda,

      Ich lese auf Seite 52, img_0057:

      In St Goar bestätigt werden muß
      Vorgelesen, genehmigt und unter-
      schrieben.
      gez. Wittwe Schrupp
      gez. Sophia Katharina Schrupp
      Der Vormund gez. Heinr. Jacob Seikler
      Der Gegenv(ormund) gez. Friedrich Adolph Otto
      gez. Joh. Heinrich Schrupp
      als Beivormund
      gez. Maria Elisabetha Schr(upp?)
      gez. Carl Stüber
      Taxator
      Rep. No. 129
      Verhandelt zu St. Goar ersten
      Februar achtzehnhundertacht und sie(ben?)
      zig vormittags eilf einhalb Uhr
      vor dem Königlichen Friedensrich(ter?)
      Landgerichts Assesor von Soist in (As-)
      sistenz des Gerichtsschreibers Bre-?
      denbend erschien die Wittwe Joh

      Viele Grüße
      Siegfried

      Kommentar

      • Baitzer
        Erfahrener Benutzer
        • 18.09.2011
        • 1242

        #4
        Ich lese auf Seite 53, img_0058:

        Andreas Schrupp, Jacobine Katha-
        rina geborene Fülber zu Ma-
        nubach in ihrer Eigenschaft als Vor-
        münderin ihrer minderjährigen
        Tochter Katharina geborene Schrupp
        geboren am zweiten September ach(t-)
        zehnhundert dreiundsechszig.
        2, Heinrich Schrupp, Winzer zu Manu-
        bach in seiner Eigenschaft als Gegen-
        vormund der genannten Minorennen
        Dieselben legten eine von dem Orts-
        vorsteher und in Vormundschaftssachen
        ein für allemal vereideten Taxator
        Karl Stüber zu Manubach vorge-
        nommene Vertheilung respec
        tive Looseziehung der zu dem Son-
        dergute des verlebten Vaters der
        Minorennen mit dem Antrage auf
        Bestätigung dieser Theilung im Loo
        seziehung vor.

        Gruß Siegfried

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        • Baitzer
          Erfahrener Benutzer
          • 18.09.2011
          • 1242

          #5
          Ich lese auf Seite 54, img_0059:

          Zur Anhörung über diesen Antr(ag)
          waren anwesend.
          1, Franz Adam Fülber, Winzer in
          Manubach Oheim der Minorennen
          2, Johann Jacob Schrupp Zweiter (Win-?)
          zer daselbst Oheim
          3, Heinrich Schrupp, Winzer daselbst
          Oheim
          4, Friedrich Adolph Otto, Winzer
          daselbst, Schwager
          5, Sophia Katharina Schrupp,
          Ehefrau Friedrich Adolph Otto
          zu Manubach, Schwester.
          6, Maria Elisabeth Schrupp, ohne Ge-
          werbe Schwester,
          Den sämmtlichen Anwesenden wur-
          de die Teilungs respective Loo-
          seziehungsverhandlung vorgele-
          sen und erklärten dieselben:
          Mit Ausnahme des Mobilars ist so

          Gruß Siegfried

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          • Baitzer
            Erfahrener Benutzer
            • 18.09.2011
            • 1242

            #6
            Ich lese auf Seite 55, img_0060:

            wohl das gesammte Sonderver-
            mögen des verstorbenen Vaters
            der Minorennen wie auch das er-
            rungenschaftliche Immobilar-
            Vermögen getheilt, indem die
            drei in dem Inventar vom acht und
            zwanzigsten Dezember achtzehnhundert
            achtundsechszig in den Vormundschafts
            Akten zwei b. 5 Numero vierhun-
            dertfünf und dreißig Folio fünf folgende
            angegebenen errungenschaftli-
            chen Grundstücke in die Theilungsver-
            handlung aufgenommen und unter die
            Kinder vertheilt worden sind und
            zwar finden sich die beiden Acker-
            parzellen, deren Größe auf drei
            und(dr) vierzig Ruthen angegeben
            ist unter Numero sieben und zwanzig
            und die Holzung unter Numero acht
            und vierzig respective Numero

            Gruß Siegfried

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            • Baitzer
              Erfahrener Benutzer
              • 18.09.2011
              • 1242

              #7
              Ich lese auf Seite 56, img_0061:

              zehn des Looses Numero eins und ebe(n-?)
              falls Numero zehn des Looses Numer(o)
              drei und Numero fünfzehn des Loo-
              ses Numero drei vor.
              Die Wittwe hat ausdrücklich auf die ihr
              zustehende Hälfte an diesen Grundstücken
              zu Gunsten ihrer Kinder verzichtet.
              Das Mobilar hat die Familie der
              Wittwe zur lebenslänglichen Be-
              nutzung überlassen, wogegen diese(l)-
              be sich verpflichtet hat sowohl den
              Interdicierten wie ihre minder-
              jährige Tochter an der Benutzung
              derselben Theil nehmen zu lassen.
              Das zum Sondergute des Vaters ge-
              hörige in dem Schreiben des Taxator
              vom drei und zwanzigsten vorig.
              Monates näher bezeichnete und
              zu zweitausend vierhundert Mark
              taxierte Wohnhaus haben wir im

              Gruß Siegfried

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              • Baitzer
                Erfahrener Benutzer
                • 18.09.2011
                • 1242

                #8
                Ich lese auf Seite 57, img_0062:

                Vergleichswege nicht in die Theilung
                einbezogen und der Wittwe nebst
                dem Interdicierten und ihren an-
                deren unverheiratheten Kindern
                bis zum Ableben der Ersteren oder
                der etwaigen Verheirathung
                der Letzteren unentgeldlich zur
                Wohnung eingeräumt wogegen
                die Wittwe die Verpflegung des
                Interdicirten und ihrer minoren-
                nen Tochter unentgeltlich über-
                nommen hat.
                Auf Grund der vorangegebenen
                Thatsachen halten wir die Theilung
                für vollständig und den getroffenen
                Vergleich bezüglich des Mobilars
                und des Wohnhauses als vortheil-
                haft für die Minderjährige, wes-
                halb wir um die Bestätigung der
                Theilungsverhandlung ebenfalls bitten.

                Gruß Siegfried

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                • Baitzer
                  Erfahrener Benutzer
                  • 18.09.2011
                  • 1242

                  #9
                  Ich lese auf Seite 58, img_0063:

                  Hierdurch erledigt sich die von dem
                  Vormund Seikler und dem Gegenvor-
                  mund Schrupp am zwei undzwanzig-
                  sten Dezember vorigen Jahres er-
                  stattete Anzeige, indem die frühe-
                  re formlose Auseinandersetzung
                  nicht aufrecht erhalten werde
                  und die vorliegende Theilung???
                  Rücksicht darauf stattgefunden hat.
                  Das Königliche Vormundschaftsge-
                  richt erließ hierauf folgenden
                  Beschluß:
                  In Erwägung, daß nach den zu der
                  vorliegenden Theilungsverhandlung
                  abgegebenen Erläuterungen
                  der Vormünderin und des Gegenvor-
                  mundes sowie der über die Sachla-
                  ge gehörten Verwandten der M(ino-)
                  rennen die Theilung des Sondergu-
                  tes des verstorbenen Schrupp

                  Gruß Siegfried

                  Kommentar

                  • Baitzer
                    Erfahrener Benutzer
                    • 18.09.2011
                    • 1242

                    #10
                    Ich lese auf Seite 59, img_0064:

                    und namentlich auch? der über das Wohn-
                    haus und das Mobilar getroffe-
                    ne Vergleich als vorteilhaft für die
                    Mündelin zu erachten ist.
                    Daß bei Aufstellung der Masse und
                    der Looseziehung den gesetzlichen
                    Vorschriften gemäß verfahren
                    wurde.
                    Aus diesem Grunde
                    Bestätigt das Königliche Vormund-
                    schaftsgericht die durch die vorgelegte
                    Privatschrift erfolgte Theilung des zum
                    Nachlasse des zu Manubach am nein?
                    zehnten November achtzehnhundert acht?
                    und sechszig verstorbenen Winzers
                    Johann Andreas Schrupp gehörigen
                    Vermögensstücke unter den in der
                    vorgelegten Privaturkunde
                    vom dreiundzwanzigsten Janu-
                    ar dieses Jahres und dem in der heuti-

                    Gruß Siegfried

                    Kommentar

                    • Baitzer
                      Erfahrener Benutzer
                      • 18.09.2011
                      • 1242

                      #11
                      Ich lese auf Seite 60, img_0065:

                      gen berichtlichen Verhandlung an(ge-)
                      gebenen Bedingungen.
                      Vorgelesen genehmigt und unter-
                      schrieben
                      gez. Wittwe Schrupp
                      gez. Joh. Heinr. Schrupp
                      gez. Franz Adam Fülber
                      gez. Joh. Jacob Schrupp II
                      gez. Hein Schrupp
                      gez. Fr. Adolph Otto
                      gez. Sophia Katharina Schrupp
                      gez. Maria Elisabeth Schupp
                      gez. v. Soist
                      gez. Breidenbend


                      Wir
                      Befehlen und Verordnen
                      zugleich allen darum ersuchten Ge-
                      richtsvollziehern den gegenwär-
                      tigen Beschluß zu vollstrecken
                      Unserem General. Procura-

                      Und damit ist auch dieser Eintrag geschafft.
                      Kennzeichne den Eintrag bitte als gelöst.

                      Viele Grüße
                      Siegfried

                      Kommentar

                      • Frieda
                        Erfahrener Benutzer
                        • 13.06.2012
                        • 146

                        #12
                        Danke, danke, danke

                        Danke Siegfried für deine tolle Hilfe.

                        Ich kam diese Woche leider nicht dazu, sonst hätte ich in den einzelnen Beiträgen auch noch was gepostet, damit noch einige Leute darauf aufmerksam werden und bei der Übersetzung helfen.

                        Aber du bist ja so lieb gewesen und hast das übernommen.

                        Wie gesagt ich kann dir nicht genug danken und freue mich sehr über das bereits Übersetzte.

                        Viele Grüße

                        Frieda

                        Kommentar

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