Briefprotokolle 1803 Burglengenfeld, Bitte um Lesehilfe

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  • bernieroi
    Benutzer
    • 14.11.2012
    • 62

    [gelöst] Briefprotokolle 1803 Burglengenfeld, Bitte um Lesehilfe

    Quelle bzw. Art des Textes: Briefprotokoll Burglengenfeld, Kaufvertrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1803
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Staatsarchiv Amberg, BP Burglengenfeld


    Liebe Forscherkolleginnen und -kollegen,

    ich habe mal wieder versucht Briefprotokolle zu übersetzen.
    Leider habe ich auch dieses Mal keine vollständige Übersetzung hinbekommen. Vielleicht findet sich unter Ihnen jemand, der mir bei den fehlenden Textpassagen behilflich ist.
    In meinem Text habe ich die Unklarheiten rot bzw. mit roten x gekennzeichnet.
    Ich würde mich sehr über Eure Hilfe freuen.
    Ein Frohes Weihnachtsfest und ein Gutes Neues Jahr 2013 wünscht Euch allen
    Bernhard

    Nachfolgenden Text habe ich gelesen:

    1803 Seite 44

    Uibergabsbriefe
    zu 1600 f - .

    Zu vernehmen ! Zu Thomas Feurer
    Halbbauer auf dem Frauenhof
    selbst anwesend übergibt,
    wie Übergabs Recht, Sitt und Ge-
    wohnfrist ist seine zu diesortiger
    Hofmark handlöhnig und jurisdi-
    ctionsbaren halben Hof allda
    wovon jährlich den Michaeli an
    hochgnädige Herrschaft mit Ein-
    schluß der zu geldangeschlagen
    Naturalien Stiefgeld 15 f 14 x
    gegeben wird, seinem freund-
    lich geliebten Sohn auch Thomas um
    und für eine Rechts xxxxx
    Uibergabs Summe zu 1600 f
    welche folgender Gestalten in
    Abführung kommen, als nemxx
    Erstlich reserviert sich der Vater
    zu einer xxxxx 900 f,
    wovon 700 f baar und 200 f
    zur Lichtmessen in jährlich 15 f Fristen bezahlt
    xxxxx müssen; die 700 f bekommt
    der Vater xxxx angefangen zu
    haben.
    Zweitens für 2 ausgeheurathete
    Kinter Namens Leonhard Feuerer
    Söldner zu Bodenstetten und
    Barbara Halbbäuerin zu Bu-


    bach sind ihrer Heurathsgutes halber
    bereits ehehin befriedigt.
    Drittens setzt man nun die
    am Hofe talite in Henden ver-
    bleibend 700 f hinzu, so ist
    die Uibergabs Summe albu-
    mater xxx gezeigt.
    Viertens zu einer Naturalaus-
    nahm wird # für den Austräger und sein hinzugeheurathetes Weib dermal
    stipuliert, daß Stübl
    zur freyen Wohnung, die
    Befugniß zwei Kelber, auch
    den Stadl ein Böckl zu Unter-
    bringung ihrer Habseligkeiten
    jährlich 10 Viertl Korn, 5 Viertl
    Waiz, 1 Viertl Gerste, 1 Viertl
    Haber, 1 Viertling Erbsen
    1 Vierling Salz, 1 Dutten-
    schein, ein Futterschwein
    ganzen 60 Pfund , welche die Über-
    nehmen gebende selbst füttern,
    und eine xxxxx Schwein, welche die
    Übernehmer füttern müssen,
    und ein Gewicht gegen 60 Pfund
    halten muß; Feuerers
    1 Kuhe im Winter und Sommer-
    futter, oder sollten die Über-
    gebende hirzu Kuhe xxxxx selber
    füttern und halten wollten,

    Seite 45
    so müssten statt dieser jährl.
    10 Pfund Schmalz und von Walburgi bis
    Michaeli täglich 1 Maas Milch verab-
    xxxxx xxxxx,
    Weiters muß von den Übergebnehm-
    enden jährlich 1 Vierling Boin aus-
    gesäet, und xxxxx xxxxx,
    sollte aber dieses nicht geschehen,
    jährlich hirfür 2 xxxxx, noch
    ein flächsxxxxx und 1 Abbörstxxxx,
    vom Kernobst den 3ten Theil,
    und xxxx den zweyten das Gärtl
    beym Stall, ferners 4 Bifang
    Erdäpfl, 2 Bifang Brach-
    ruben, und 1 Einsätz Hälm Ruben,
    dann 4 Bifang Kraut, oder
    statt dieser 8 Kürben voll Ge-
    schnittenes, 4 Hennen auf
    dem Hofe laufen zu lassen,
    oder statt dieser 5 Schilling
    Eyer,
    das Getreyd ist in und aus
    der Mühl zu vom Gute aus
    zu führen.
    Item an Brennholz 6 Klafter,
    1 Klafter Bachholz.
    Sollten sie aber nicht bey-
    samen wohnen können
    müßten ihnen 5 f Herbergs-
    zins verreicht und bar


    Ausnahm 2 Stund weit nach-
    gefuhrt werden.
    Nach Absterben des Übergebenden
    Vaters fält dieser sämmtlich
    Ausnahm zurück, und tritt
    all das xxxxx ein, was ver-
    xxxxx Heuratsbrief xxxxx 10 7bris 1798
    für sein der maliges Eheweib
    Stipuliert wurde.
    Womit beschlossen und obrigkeith
    zugelobt wurd. Den 5. May
    1803.
    Zeugen
    Mathias Fürhauser von Stocka
    und Georg Feuerer von
    See.


    Heuratsbrief
    zu 700 f -
    Zu vernehmen! Zu dem selbst
    anwesenden Thomas Feuerer
    Halbbauer am Frauenhof hat
    sich die unter Beistandslei-
    stung Mathias Fürhauser
    auch gegenwärtige Katharina
    des Georg Pirzer und Eli-
    sabetha Halbbauers Leuten bexxx-
    xxmnach in xxxxx ehelich er-
    Angehängte Dateien
  • Kögler Konrad
    Erfahrener Benutzer
    • 19.06.2009
    • 4846

    #2
    Uibergabsbriefe
    pr(o) 1600 f - .

    Zu vernehmen! Thomas Feurer
    Halbbauer auf dem Frauenhof
    selbst anwesend übergibt,
    wie Übergabs Recht, Sitt und Ge-
    wohnheit ist seinen zu diesortiger
    Hofmarch handlöhnig und jurisdi-
    ctionsbaren halben Hof allda,
    wovon jährlich um Michaeli an
    hochgnädige Herrschaft mit Ein-
    schluß der zu Geld angeschlagen
    Naturalien Stiefgeld ((gemeint ist: Stiftgeld)15 f 14 x = kr
    gegeben wird, seinem freund-
    lich geliebten Sohn auch Thomas um
    und für eine Rechts pactirte (= abgemachte)
    Uibergabs Summe pro 1600 f
    welche folgender Gestalten in
    Abführung kommen, als nemlich
    Erstlich reserviert sich der Vater
    zu einen Zehrpfening 900 f,
    wovon 700 f baar und 200 f
    an Lichtmessen in jährlich 15 f Fristen bezahlet
    werden müssen; die 700 f bekennt
    der Vater richtig empfangen zu
    haben.
    Zweitens die 2 ausgeheuratheten
    Kinter Namens Leonhard Feuerer
    Söldner zu Bodenstetten und
    Barbara Halbbäuerin zu Bu

    Gruß Konrad

    Kommentar

    • Kögler Konrad
      Erfahrener Benutzer
      • 19.06.2009
      • 4846

      #3
      bach sind ihrer Heurathsgutes halber
      bereits ehehin befriedigt.
      Drittens setzt man nun die
      dem Sohn talite (= taliter - in gleicher Weise) in Henden ver-
      bleibent 700 f hinzu, so ist
      die Uebergabs Summe albe-
      reit ? aus gezeigt.
      Viertens zu einer Naturalaus-
      nahm wird für den Austräger und sein hinzugeheurathetes Weib dermal
      stipuliert, daß Stübl
      zur freyen Wohnung, die
      Befugniß zum Keller, auf
      dem Stadl ein Bödl (= kleiner Bodenraum) zu Unter-
      bringung ihrer Habselligkeiten
      jährlich 10 Viertl Korn, 5 Viertl
      Waiz, 1 Viertl Gerste, 1 Viertl
      Haber, 1 Viertling Erbsen
      1 Vierling Salz, 1 Dutten-
      schein (= schwein; Duttenschwein = Saugschwein), welchs die Über-
      gebende selbst füttern,
      und ein(e) Sommer Schwein, welchs die
      Übernehmer füttern müssen,
      und ein Gewicht gegen 60 Pfund
      halten muß; Ferners
      1 Kuhe im Winter und Sommer-
      futter, oder sollten die Über-
      gebende diese Kuhe nicht selbst
      füttern und halten woll(t)en,

      In dem Aufgesetzten kommen noch Formulierungsfehler vor.

      Gruß Konrad

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      • Kögler Konrad
        Erfahrener Benutzer
        • 19.06.2009
        • 4846

        #4
        Seite 45
        so müßten statt dieser jährl.
        10 Pfund Schmalz und von Walburgi bis
        Michaeli täglich 1 Maas Milch verab-
        reicht werden,
        Weiters muß von den Übernehm-
        enden jährlich 1 Vierling Lein (= Flachs) aus-
        gesäet, und gerichtet werden,
        sollte aber dieses nicht geschehen,
        jährlich hirfür 2 Hemden, nemlich
        ein flächsenes und 1 Abbörstens,
        vom Kernobst den 3ten Theil,
        und statt den Zweschtn (= Zwetschgen) das Gärtl
        beym Stall, ferners 4 Pifang
        Erdäpfl, 2 Pifang Brach-
        ruben, und 1 Einsätz Hälm Ruben,
        dann 4 Pifang Kraut, oder
        statt dieser 8 Körben voll Ge-
        schnittenes, 4 Hennen auf
        dem Hofe laufen zu lassen,
        oder statt diesen 5 Schilling (1 Schilling = 30 Stück)
        Eyer,
        das Getreyd ist in und aus
        der Mühl vom Gute aus
        zu führen.
        Item an Brennholz 6 Klafter,
        1 Klafter Bachholz.
        Sollten sie aber nicht bey-
        samen wohnen können
        müßten ihnen 5 f Herbergs-
        zins verreicht und der

        Gruß Konrad

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        • Kögler Konrad
          Erfahrener Benutzer
          • 19.06.2009
          • 4846

          #5
          Ausnahm 2 Stund weit nach-
          gefuhrt werden.
          Nach Absterben des Übergebenden
          Vaters fält dieser sämmtlich
          Ausnahm zurück, und tritt
          all das jenige ein, was ver-
          mög Heuratsbrief ddo (de dato) 10 t. 7bris 1798
          für sein dermaliges Eheweib
          Stipuliert worden.
          Womit beschlossen und obrigkeith
          angelobt worden. Den 5. May
          1803.
          Zeugen
          Mathias Fürhauser von Stoka
          und Georg Feuerer vom
          See.


          Heuratsbrief
          pr. 700 f -
          Zu vernehmen! Zu dem selbst
          anwesenden Thomas Feurer
          Halbbauer am Frauenhof hat
          sich die unter Beistandslei-
          stung Mathias Fürhauser
          auch gegenwärtige Katharina
          des Georg Pirzer und Eli-
          sabetha Halbbauers Leuten beede
          annoch im Leben ehelich er-

          Gruß Konrad

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          • bernieroi
            Benutzer
            • 14.11.2012
            • 62

            #6
            Briefprotokolle 1803 Burglengenfeld

            Hallo Konrad,

            vielen, vielen Dank für Ihre wieder einmal schnelle und überaus professionelle Hilfe.
            Ich wünsche Ihnen ein Frohes Weihnachtsfest und ein Gutes Neues Jahr 2013.

            Freundliche Grüße aus der Oberpfalz
            Bernhard

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