Staatsarchiv Amberg, 1828, Briefprotokoll Burglengenfeld, Teil 3

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  • bernieroi
    Erfahrener Benutzer
    • 14.11.2012
    • 127

    [gelöst] Staatsarchiv Amberg, 1828, Briefprotokoll Burglengenfeld, Teil 3

    Quelle bzw. Art des Textes: Bestand Burglengenfeld
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1828
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Staatsarchiv Amberg


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    auch im 3. Teil sind mir wieder einige Begriffe nicht klar.
    Über Ihre Hilfe würde ich mich sehr freuen.
    Die fraglichen Stellen habe ich rot markiert.
    Die 2. Seite (Datei "245a") bitte nur bis "Münchshofen" "Paulus" übersetzen.

    S. 245
    leisten, daß auf ihrem wohin
    besessenen Anwesen durchaus
    keine Schulden haften, und sohin
    dieselbe die auf solche Art und
    xxxxx Besitzungen ganz
    schuldenfrey überkommen.
    IV
    Die auf dem Fenzlhaus und Äckerl zu
    Münchshof haftenden Grund
    barkeits Verhältniße, und Ab.
    Gaben betreffend, so wird auch
    bemerkt, daß diese Besitzungen zur dor-
    tigen Gutsherrschaft erbrechts
    weis grundbar und in Veränd
    erungs xxxxx mit 6 2/3 hl Pro-
    zent handlohnig seyen,
    ferner vom Fenzlhaus all-
    jährlich zu Michaelis Zins
    3 f, und als Küchenxxxxx le-
    diglich das anständige Schmalz,
    nebst dem ganzen Blutzehend
    zu xxxxx kann.

    Das Steuer Simplum hirvon
    beträgt gemäß Rentamtlichen
    Umschreib Certificates unter
    Besitz No. 55 -- f, 7 x 1 hl.
    Ab dem aus der Anwesen
    des Georg Polz Besitz No. 11
    xxxxx und getrümmerten
    Bergakerl hingegen kommt die
    grundherrlichen Abgaben xxxxx
    als die Steuer auch das noch vor-
    zunehmenden Einschätzung zu
    entrichten.
    Womit beschlossen, und zur
    Bestätigung nun sämmtlich

    anwesendeauf geschehenes
    Vorlesung unterzeichnet wurd.
    Mathias Wiesner
    Anna Wüsner
    Georg Duschinger
    Z. +++ der Maria Duschinger
    Michl Schindler Beistand
    K. Patrimonialgericht
    Münchshofen
    Paulus
    Angehängte Dateien
  • Kögler Konrad
    Erfahrener Benutzer
    • 19.06.2009
    • 4847

    #2
    S. 245
    leisten, daß auf ihrem vorhin (= vorher)
    besessenen Anwesen durchaus
    keine Schulden haften, und sohin (= deshalb)
    dieselbe die auf solche Art neu
    akquirirten (= erworbenen) Besitzungen ganz
    schuldenfrey überkommen.
    IV
    Die auf dem Fenzlhaus und Äckerl zu
    Münchshof haftenden Grund-
    barkeits Verhältnisse, und Ab-.
    gaben betreffend, so wird auch
    bemerkt, daß diese Besitzungen zur dor-
    tigen Gutsherrschaft erbrechts
    weis grundbar und in Veränd-
    erungsfällen mit 6 2/3 tl Pro-
    zent handlohnig seyen,
    ferner vom Fenzlhaus all-
    jährlich zu Michaelis Zins
    3 f, und als Küchendienst le-
    diglich das unständige (nicht beständig abzugebende) Schmalz,
    nebst dem ganzen Blutzehend
    zu verreichen kome.

    Das Steuer Simplum hievon
    beträgt gemäß Rentamtlichen
    Umschreib Certificates unter
    Besitz No. 55 -- f, 7 x 1 hl.
    Ab dem aus dem Anwesen
    des Georg Bolz Besitz No. 11
    herrührenden und getrümmerten ( = abgetrennt)
    Bergakerl hingegen kommt die
    grundherrlichen Abgaben sowohl
    als die Steuer nach der noch vor-
    zunehmenden Einschätzung zu
    entrichten.
    Womit beschlossen, und zur
    Bestättigung nun sämentlich
    anwesende auf geschehene
    Vorlesung unterzeichnet wurd.
    Mathias Wiesner
    Anna Wüsner
    Georg Duschinger
    Z(eichen) +++ der Maria Duschinger
    Michl Schindler Beistandt
    K. Patrimonialgericht
    Münchshofen
    Paulus

    Wenn noch etwas unklar ist bezüglich der Begriffe, rühr dich ungeniert.

    Gruß Konrad

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