zwei Ehe-Einträge aus dem Kirchenbuch

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  • scheuck
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2011
    • 4510

    [gelöst] zwei Ehe-Einträge aus dem Kirchenbuch

    Quelle bzw. Art des Textes: evang. KB
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1794/1801
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Wesel


    Liebe Experten,

    wenn ich könnte, würde ich jene beiden Einträge einstellen; das geht aber leider nicht, weil die Qualität der Abschrift sooo miserabel ist, dass Ihr eh nichts lesen könntet!
    Es geht um zwei Ehe-Einträge aus dem evang.KB Wesel:

    "27. April 1 2 3 (jene Ziffern sind dann jeweils schräg druchgestrichen) Heinrich Haaster von Arnheim mit Eva Catharina Breyinks J.T. von hier copuliert d. 11 May a.o.p. Jung - Demissiorales exhibuit D.Diefenbach"

    "22.Merz 1 2 3 (siehe oben) Evert Haaters von Arnheim mit Aletta Strohmeiers J.T. von hier. copuliert p. Jung die 7mo Aprilis"

    Ich verstehe selbstverständlich beiden Daten; werde aber aus den "durchgestrichenen Ziffern" nicht schlau. Mit den Abkürzungen "a.o.p." und dem "Jung", kann ich leider auch nicht viel anfangen; es sei denn, man meint die "Jungfer".
    Hat der Pfarrer D.Diefenbach im ersten Fall den Heinrich aus der Kirchengemeinde Arnheim "entlassen"?

    Heinrich hinterlässt bei seinem Tod 1820 acht Kinder, davon "sechs minderjährig". Welches Alter kann ich bei den nicht mehr minderjährigen Kindern annehmen? "Volljährig" mit 21 oder 25 Jahren in 1820?

    Ich bedanke mich vorab für das Schliessen einer weiteren Bildungslücke meinerseits und wünsche allen noch einen schönen Abend!
    Herzliche Grüße
    Scheuck
  • gki
    Erfahrener Benutzer
    • 18.01.2012
    • 4922

    #2
    zu 1 2 3: Ich vermute es handelt sich um die Verkündigungen, die der Pfarrer auf diese Art "abgehakt" hat.
    Gruß
    gki

    Kommentar

    • scheuck
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2011
      • 4510

      #3
      Ehe-Einträge aus KB Wesel

      Hallo, gki!
      Jaaaa ,das leuchtet absolut ein bzw. macht Sinn! Drei Mal verkündet, keine "Gegenstimmen".....
      Danke Dir!
      Herzliche Grüße
      Scheuck

      Kommentar

      • Nik
        Erfahrener Benutzer
        • 18.08.2012
        • 354

        #4
        Zitat von scheuck Beitrag anzeigen
        Welches Alter kann ich bei den nicht mehr minderjährigen Kindern annehmen? "Volljährig" mit 21 oder 25 Jahren in 1820?
        Das Alter der Volljährigkeit hing zum Teil davon ab, wo man lebte: http://wiki-de.genealogy.net/Vollj%C3%A4hrigkeit

        Gruß
        Nik

        Kommentar

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