Abschrift eines Lehen Revers von 1779

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  • eschenbeck
    Erfahrener Benutzer
    • 04.10.2010
    • 2725

    [gelöst] Abschrift eines Lehen Revers von 1779

    Quelle bzw. Art des Textes: Staatsarchiv Bamberg
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1779
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Oberpfalz


    einige wenige Worte kann ich entziffern.

    Meine Bitte:
    Wer ist wieder behilflich und berichtigt bzw. ergänzt diesen Text?


    Copia

    Lehen Revers

    Hans Eschenbeck von Amerthal über die von
    dem Herrn Burgraf Friedrich zu Nürnberg
    empfangene Mittelmühlan dem Auerbach bey
    Amberg gelegen.

    . . Nuremberg am Mitwoch vor Dyonisy
    .. 1410

    Ich Hans Eschenbeck von Amertal ver.. und be
    kenn offenlichen mit dem brif dass ich von dem
    hochgeborenen fürsten meinen gnedigen herrn
    Herrn fridrichen von gocz gnaden Burggraf zu
    Nürninberg zu rechten manlehen ….fangen
    Von die mittel müln an dem auerbach gele
    gen bey amberg die mistel ….. vor zu
    lehen von seinen gnaden gehabt hate und ….
    mir die verlihen ….. mir davon …..
    lihen sol nach seiner Herschaft lehen recht und
    …….. …….. und ganzer
    sein und thun als ein lehenman seinem lehen
    herrn schuldig ist und fon auch die obgenanten


    ……………….
    an seinen rechten Erben und mit meinem
    anhangenden Zusigel versigelt zu …..
    berg am mitwochen vor dionisy Anno domini
    milefino quadringentesimo decimo

    bei dem nächsten Abschnitt stehe ich voll im Dunkeln.
    Angehängte Dateien
    LG aus Bonn
    Wolfgang

    http://www.eschenbeck.net/


    Mein Motto:
    Man lernt nie aus, ich bemühe mich, dieses zu beherzigen, auch wenn es schwer fällt.

    Bei Bedarf mache ich gerne Bilder für Euch:
    Bonn (mit Umkreis)
  • j.steffen
    Erfahrener Benutzer
    • 18.04.2006
    • 1495

    #2
    Hallo Wolfgang, habe mal etwas an dem ersten Teil gebastelt:
    ...
    Nürimberg zu rechten manlehen entpfangen
    han die mittel müln an dem auerbach gele
    gen bey amberg die michel Bestler vor zu
    lehen von seinen gnaden gehabt hate und hat
    mir die verlihen waß er mir daran billichen
    lihen sol nach seiner Herschaft lehen recht und
    gewonheit doch sol? ich Im getrew und gewer
    sein und thun als ein lehenman seinem lehen
    herrn schuldig ist und fon? auch die obgenanten le-
    MfG,
    j.steffen

    Kommentar

    • eschenbeck
      Erfahrener Benutzer
      • 04.10.2010
      • 2725

      #3
      Hallo,

      vielen Dank für den Anfang
      LG aus Bonn
      Wolfgang

      http://www.eschenbeck.net/


      Mein Motto:
      Man lernt nie aus, ich bemühe mich, dieses zu beherzigen, auch wenn es schwer fällt.

      Bei Bedarf mache ich gerne Bilder für Euch:
      Bonn (mit Umkreis)

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      • eschenbeck
        Erfahrener Benutzer
        • 04.10.2010
        • 2725

        #4
        Ich hoffe, meine Bitte ist nicht untergegangen
        LG aus Bonn
        Wolfgang

        http://www.eschenbeck.net/


        Mein Motto:
        Man lernt nie aus, ich bemühe mich, dieses zu beherzigen, auch wenn es schwer fällt.

        Bei Bedarf mache ich gerne Bilder für Euch:
        Bonn (mit Umkreis)

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        • Kögler Konrad
          Erfahrener Benutzer
          • 19.06.2009
          • 4847

          #5
          Lehen Revers

          Hans Eschenbecke von Amerthal über die von
          dem Herrn Burgraf Friedrich zu Nürnberg
          empfangene Mittelmühl an dem Auerbach bey
          Amberg gelegen.

          d(e) d(ato) = vom Ausgebetag = Datum: Nuremberg am Mitwoch vor Dyonisii
          anno 1410

          Ich Hans Eschenbeck von Amertal vergich (= sage, spreche) und be
          kenn offenlichen mit dem brif daz(= dass) ich von dem
          hochgeborenen fürsten meinem gnedigen herrn
          Herrn fridrichen von gocz gnaden Burggraf zu
          Nuremberg zu rechten manlehen entpfangen
          han (= habe) die mittel mule an dem auerbach gele
          gen bey amberg die michel Bestler vor (davor) zu
          lehen von seinen gnaden gehabt hate und hat
          mir die verlihen waß er mir daran billichen
          lihen sol nach seiner Herschaft lehen recht und
          gewonheit doch sol ich Im getrew und gewer
          sein und thun als ein lehenman seinem lehen
          herrn schuldig ist und hon (= habe) auch die obgenanten le-
          hen enpfangen Im und meniglichen (allen) unentgolten
          an seinen Rechten. Geben und mit meinem
          anhangenden Insigel versigelt zu Nurem-
          berg am mitwochen vor dionisii Anno domini
          milesimo quadringentesimo decimo (1410)

          Gruß Konrad

          Kommentar

          • eschenbeck
            Erfahrener Benutzer
            • 04.10.2010
            • 2725

            #6
            Mal wieder herzlichen Dank für die Übersetzung.
            Was wäre ich ohne Euch Könner!!

            Jetzt fehlt mir noch der letzte Teil von Seite 2.
            (Bin halt neugierig)
            LG aus Bonn
            Wolfgang

            http://www.eschenbeck.net/


            Mein Motto:
            Man lernt nie aus, ich bemühe mich, dieses zu beherzigen, auch wenn es schwer fällt.

            Bei Bedarf mache ich gerne Bilder für Euch:
            Bonn (mit Umkreis)

            Kommentar

            • Friederike
              Erfahrener Benutzer
              • 04.01.2010
              • 7902

              #7
              Vorstehende Urkunde ist aus dem in der hochfürstl. Lehen-Registratur
              zu O...olzbach .... und auf einige Zeit hirher communicirten
              ältesten Lehenbuch Fol. 20 getreulich genommen und aufmerksamst
              collationiret worden; welches hirmit von hiesigen geheimen Ar-
              chivs wegen mittelst unsrer eigenhändigen Unterschrift und
              Vordrukung des hochfürstl. Siegels pflichtmäßig ..... wird.
              Plassenburg, den 5ten Märt 1779
              Viele Grüße
              Friederike
              ______________________________________________
              Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters
              Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg
              __________________________________________________ ____

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              • Kögler Konrad
                Erfahrener Benutzer
                • 19.06.2009
                • 4847

                #8
                Prima, Friederike!!!

                Vorstehende Urkunde ist aus dem in der hochfürstl. Lehen-Registratur
                zu Onolzbach (= Ansbach) verwahrten und auf einige Zeit hirher communicirten
                ältesten Lehenbuch Fol. 20 getreulich genommen und aufmerksamst
                collationiret worden; welches hiemit von hiesigen geheimen Ar-
                chivs wegen mittelst unsrer eigenhändigen Unterschrift und
                Vordrukung des hochfürstl. Siegels pflichtmäßig beurkundet wird.
                Plassenburg, den 5ten März 1779

                Gruß Konrad

                Kommentar

                • j.steffen
                  Erfahrener Benutzer
                  • 18.04.2006
                  • 1495

                  #9
                  Hallo,
                  ... Siegels pflichtmäßig beurkundet wird.
                  (Da war Konrad schneller ...)
                  MfG,
                  j.steffen

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                  • eschenbeck
                    Erfahrener Benutzer
                    • 04.10.2010
                    • 2725

                    #10
                    Super
                    LG aus Bonn
                    Wolfgang

                    http://www.eschenbeck.net/


                    Mein Motto:
                    Man lernt nie aus, ich bemühe mich, dieses zu beherzigen, auch wenn es schwer fällt.

                    Bei Bedarf mache ich gerne Bilder für Euch:
                    Bonn (mit Umkreis)

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