Im Namen des Königs von Merseburg vom 2.6.1905 Halle Name Oelgarten

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  • brummelinchen
    Erfahrener Benutzer
    • 18.02.2012
    • 132

    [gelöst] Im Namen des Königs von Merseburg vom 2.6.1905 Halle Name Oelgarten

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt:
    Ort/Gegend der Text-Herkunft:


    Hallo ihr lieben und fleißigen Übersetzer,

    ich habe vorgestern tolle Post erhalten mit sehr vielen Dokumenten über meinen Ur..opa Ernst Oelgarten aus dem Archiv in Halle an der Saale. Nun ist meine Freude aber etwas getrübt, da ich durch meine kranken Augen diese Schriften einfach nicht richtig lesen kann und nur raten bringt ja auch nicht wirklich etwas. Es geht darum, das er eine Schankerlaubnis haben wollte für ein Restaurant, welche ihm aber nicht gewährt wurde, deshalb hatte er geklagt und dazu habe ich nun Unmengen an Daten und kann sie leider so nicht verwerten. Freue mich auch eure Hilfe und danke schon mal ganz dolle im voraus eure Bine
    Angehängte Dateien
  • jacq
    Super-Moderator

    • 15.01.2012
    • 9715

    #2
    Hallo Bine,


    Bild 1:
    Im Namen des Königs

    In der Verwaltungsstreitsache
    des Agenten Ernst Oelgarten zu Hallse a. S.,
    Klägers und Berufungsklägers,
    wider
    die Polizeiverwaltung und den MAgistart
    zu Halle a. S.
    Beklagte und Berufungsbeklagte,
    hat der Bezirksausschuß zu Merseburg in der
    Sitzung vom 2. Juni 1905,
    an welcher der Verwaltungsgerichtsdirektor
    Klingholz, der Geheime Regierungsrat
    Schwanert, der Geheime Kommerzienrat
    Riedel, der Bürgermeister Welcker und
    der Oekonomierat Tellemann
    teilgenommen haben,
    für

    Randvermerk:
    V.
    Cirkuliert
    bei den Herren
    Mitgliedern
    des St. A.
    zur gefl.
    Kenntnis-
    nahme.
    H. 22./6.05
    d. Vors. d. St. A.


    Bild 2:

    für Recht erkannt,
    daß auf die Berufung des Klägers die Ent-
    scheidung des Stadtausschusses zu Halle a. S.
    vom 17. Dezember 1904 zu bestätigen, der
    Wert des Streitgegenstandes auf 7500 M.
    festzusetzen und die Kosten dem Kläger
    zur Last zu legen.
    Von Rechts wegen.
    Gründe:
    Der Antrag des Klägers auf Erteilung der
    Erlaubnis zum Betriebe der Schankwirthschaft
    mit Ausschluß des Ausschanks von Brannt-
    wein in dem Grundstück Ludwig-Wucherer-
    Straße No. 7 zu Halle a. S. ist durch das Ur-
    teil des Stadtausschusses zu Halle a. S. vom
    17. Dezember 1904 zurückgewiesen worden.
    Dieses Urteil, auf dessen Begründung hin-
    sichtlich des Sachverhalts Bezug genommen
    wird, hat der Kläger noch mit der Beru-
    fung angefochten, das Rechtsmittel konnte
    indessen keinen Erfolg haben.
    Der erste Richter folgert aus den im Urteil
    des


    Bild 3:
    des Bezirksausschusses zu Magdeburg vom 17.
    November 1900 festgestellten Umständen, daß
    zu besorgen ist, der Beklagte werde die Schank-
    wirtschaft zur Förderung der Völlerei miß-
    brauchen. Die Bezugnahme ist an sich statt-
    haft. Sie ist nach Ausweis der zum Zwecke
    der Beweisaufnahme vorgelegten Magdebur-
    ger Akten auch materiell bedenkenfrei und
    kann durch den in der jetzigen Instanz an-
    getretenen Beweis, daß in den angeblichen
    Zechschulden auch einige Schulden für Zigar-
    ren, Speisen und kleine Darlehen enthalten
    seien, in der Hauptsache nicht erschüttert
    werden, aus diesem Grunde ist von einer
    Beweiserhebung abgesehen worden.
    Der Beklagte hat damals zu Oschersleben
    die Schankwirtschaft betrieben. Die zwischen
    den dortigen Vorgängen und der Gegen-
    wart abgelaufene Zeit ist offenbar noch zu
    kurz, um den Schluß auf inzwischen erfolg-
    te dauernde Besserung des Beklagten zu
    gestatten.
    Demgemäß ist das Urteil des Stadtaus-
    schusses bestätigt worden.
    Die


    Bild 4:
    Die Kosten treffen den Kläger als unter-
    liegenden Teil gemäß § 103 des Gesetzes über
    die Allgemeine Landesverwaltung vom 30.
    Juli 1883. Der Wert des Streitgegenstandes
    ist, wie in erster Instanz, auf 7500 Mark
    festgesetzt worden.
    "Urkundlich unter Siegel und Unterschrift."

    Der Bezirks-Ausschuß zu Merseburg.

    Kostenrechnung.
    1. Pauschquantum nach Stelle I,V,VI,VII
    des Tarifs vom 27. Februar 1884 = 40 M. - ₰ (Pfennige)
    2. Portoauslagen = 1 M. 30 ₰ (Pfennige)


    Gruß,
    jacq
    Zuletzt geändert von jacq; 15.11.2012, 18:36.
    Viele Grüße,
    jacq

    Kommentar

    • brummelinchen
      Erfahrener Benutzer
      • 18.02.2012
      • 132

      #3
      Zitat von jacq Beitrag anzeigen
      Hallo Bine,
      hallo jacq, freue mich, dass du mir schon so toll helfen konntest, weiß gar nicht, wie ich dir danken soll. die Anfragen sollte ich extra machen, also nicht wundern, sind nun verteilt, xtini hat mir dabei geholfen

      Kommentar

      • jacq
        Super-Moderator

        • 15.01.2012
        • 9715

        #4
        Hallo Bine,

        hat Xtine schon recht, ist übersichtlicher so.
        Das "Hallo" setze ich hier immer als Platzhalter, dass ich gerade am tippeln bin, damit sich kein Anderer unnötig die Mühe doppelt macht.


        Gruß,
        jacq
        Viele Grüße,
        jacq

        Kommentar

        • brummelinchen
          Erfahrener Benutzer
          • 18.02.2012
          • 132

          #5
          dann weiß ich Bescheid, ein paar habe ich noch zum hochladen, aber muß ich erst verkleinern, habe es ja nun denn doch geschafft ein lesbares Format zu finden

          Kommentar

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