Erbitte Lesehilfe Briefprotokoll 1831

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  • bernieroi
    Erfahrener Benutzer
    • 14.11.2012
    • 127

    [gelöst] Erbitte Lesehilfe Briefprotokoll 1831

    Quelle bzw. Art des Textes: Briefprotokoll Staatsarchiv Amberg
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1831
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Hofmark Münchshof


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bräuchte Ihre Hilfe bei der Übersetzung des oben genannten Briefprotokolles. Ich muss leider gestehen, daß ich auf diesem Gebiet noch keine Erfahrung habe, also absoluter Laie bin. Ich habe es bereits mit der Übersetzung versucht, aber viele Begriffe sind mir nicht klar.

    Über Ihre Hilfe würde ich mich sehr freuen.

    Burglengenfeld, den 9 ten Juli 1831

    Es erscheint Georg Duschinger Häusler
    von Münchshof und dessen Eheweib
    Anna Maria und machen das An-
    bringen, daß sie von ihrem Bruder
    und Schwager Johann Georg
    Duschinger Häuslerssohn von
    Göggelbach um Bezahlung der
    diesem ohne Einrechnung der
    Zinsen schuldigen Haftung von
    163 Gulden geklagt worden sejen
    daher, weil sie dafür Zahlung auf
    keine andere Art, als mittels
    Verkauf ihres Häusels sauet zu
    gehör zu leisten im Stande sind,
    auch über dieß nach mehrere an-
    dere Schulden auf denselben fallen
    nun besagt k. (königlich) Landgericht zum
    Selbstverkaufe ihres Anwesens
    bereits den Auftrag erhalten
    haben.
    Um also nicht die gerichtliche Ein-
    schreitung deßhalb und die ihrer
    Duldung zugehenden vielen Kosten
    zu gewärtigen, haben die selben
    mit genannten Johann Georg Dusch-
    inger nachstehenden Kaufsver-
    trag abgeschlossen, und bitten
    dafür gerichtlich zu grobokolliren
    welchen Bitte waren auch will-
    fazate wie folgt:

    Khaufs-Vertrag per
    226 fl (Gulden) 45 ½ xr (Kreuzer)
    Georg Duschinger Häusler zu
    Münchenshof und dessen Eheweib Anna Maria verkaufen nach erlangt



    Seite 2
    grundherrlichen Konsens ihr seit
    30 ten Jänner 1825 besitzentes so-
    genanntes Mangelhaus samt Gärtl
    zu Münchshof, im Stauend istmikt
    gleichen Namens na.legen, Ka-
    taster Besitz No. 55 nebst dem
    hinzugekauften Bergäckerl zu
    ¼ Tagwerk, an ihren heute in
    Person mit anwesenden Bruder
    und Schwager Johann Georg Du-
    schinger Häuslerssohn von Göggl-
    bach, um die Summe von 226 fl.
    48 ½ x /Zwey Hundert zwanzig
    Sechs Gulden 48 ½ x :/ nehmlich und
    die auf solch ihren Besitzungen
    haftenden sämtlichen Schulden.

    An dieser Kaufsumme hat Käufer
    seine eingene Forderung abzurech-
    nen mit 163 f. – x.
    Hauptsache, eidnedansalber auf die
    Fieron verfallenen und noch
    rückstädigen Zinsen gänzlich ver-
    zichtet.
    An weiteren Schulden werden ihm
    zur Bezahlung überwiesen:
    a: das aus dem hiergerichtlichen. De-
    gositerid und zinsan vonden Ver-
    mögensgeldern des minderjährig-
    en BerurinssohnesJoh. Kaml von
    Stocka unterm 25 = Februar fets
    ichene Gebkäufern gemachte fünf-
    prozentigeDarlehen zur 18. /:
    b: An Rückständen zur Guts- und
    Grundherrschaft Münchshof:
    Michaeliszins und Schmalzgeld ze..
    1829 u. 1830 5 f. 25 ½ x.


    Seite 3
    für verkauftes Holz 1 f. 40 x.
    für verkauftes Speisgetreid den noch
    bestehenden Rest mit 1 f. 43 x


    c) Hund k. Rentamte Burglengen-
    feld gleichfalls für abgenommenes
    Getreid 15 f ---

    d) Endlich die Haftung an den Bru-
    der des Gelekäufers Jakob Dusch-
    inger, dermal Dienstknecht bey
    Leonhard Renner Bauerer und
    Weihenhaus mit 22 f
    Womit also der ganze Kaufschil-
    ling ausgewiesen ist.
    Dabei wird bemerkt, daß dem
    Käufer nur dasjenige mit darin
    gegeben wird, was Nagl und
    Band haltet, und daß sich die ver-
    kaufend Georg Duschingersche Ehe-
    leute den auf dem Bergäckerl
    befriedlichen Erdäpfelsand für
    heuriges Jahr eigenthümlich
    vorbehalten.
    Käufer Johann Georg Duschinger
    graduzich zugleich den Militär-
    Entlastungsschein d. Ok. Regens-
    burg den 18 ten Jänner 1813 war,
    nach derselbe als zu der Verrich-
    tung des Militariadinstes
    gänzlich ungeeignet befunden
    wurde, daher auch aus den Mi-
    litariaimpflichtigkeit völlig ent-
    lassen ist.
    Übrigens sind obige Realitäten
    erbrechtsweise zumutbar und
    bey Merkedenungen mit 4 x von
    jedem Gulden des Merthes hand-
    lehebar zur Hofmark Münchshof,



    Seite 3
    wohie alljährlich zum Haus und
    Gärtl 3 fl. Michaeliszins, nebst dem
    ausständigen Schmalz, dann der ganze
    Blutzehent , ferner vom Berg-
    äckerl jährlich 43 x 4 fl Zins ge-
    reicht werden müssen.
    Das Steuerseiglein zum kgl.
    Rentamte beträgt unter Be-
    sitznummer 55 - f 7 x 1 fl
    Dann vom Bergäckerl unter
    Besitz Nr. 11 - f 1 x 7 fl

    W. g. u. u.

    Georg Duschinger
    Heich xxx den A. Maria Duschinger
    Georg Duschinger

    Freyfrau von Aretinisches Patr
    Gericht Münchshof
    L. S. Paulus
    Gerichtshalter

    Nachtrag
    Burglengenfeld, den 11. Juli 1831
    Heute erscheint Georg Duschinger
    mit seinem Bruder und Abkäu-
    fer Johann Georg Duschinger, und
    beyde erklären, daß sie verkau-
    fend Duschingerschen Eheleute bey
    außergerichtliche Kaufsabschluß
    früh die lebenslängliche freye

    Seite 5
    Herberge ausbedungen, diese
    Kaufsbedingung aber bey Pro-
    tokollirung des vorstehenden
    Kaufsvertrages anzugeben
    vergeßen haben, daher die Bitt-
    stellen, diese von dem Käufer
    nach eingegangene Verbindlich-
    keit nachträglich dem gegen-
    wärtigen Prokokoll zu inser-
    iren.
    Zur Bestättigung und Gesthalt-
    ung unterzeichnen sich beyde
    Kontrahenten

    Georg Duschinger
    Georg Duscheinge
    Patrimonialgericht
    Münchshof
    Paulus
    Gerichtshelfer

    Niebauer
    Aktum, den 9. Juli 1831


    Eventueller
    Heuraths – Vertrag
    per 213. fl

    Johann Georg Duschinger, angeh-
    ender Häusler zu Münchshof unter
    Beystandschaft des Georg Scherer
    Bauers von Breitenbrunn schließt
    auf anhossenden Gemeinde = Kon-
    sens mit der unter Beystandschaft
    des Halbbauers Mathias Altmann
    zu besagter Breittenbrunn anwe-
    senden Maria Humml ledigen
    Angehängte Dateien
  • henrywilh
    Erfahrener Benutzer
    • 13.04.2009
    • 11862

    #2
    Burglengenfeld, den 9 ten Juli 1831

    Es erscheint Georg Duschinger Häusler

    von Münchshof und dessen Eheweib
    Anna Maria und machen das An-
    bringen, daß sie von ihrem Bruder
    und Schwager Johann Georg
    Duschinger Häuslerssohn von
    Göggelbach um Bezahlung der
    diesem ohne Einrechnung der
    Zinsen schuldigen Haftung von
    163 Gulden geklagt worden seyen
    daher, weil sie dafür Zahlung auf
    keine andere Art, als mittels
    Verkauf ihres Häusels sammt zu
    gehör zu leisten im Stande sind,
    auch über dieß nochmehrere an-
    dere Schulden auf demselben haften
    von besagt k. (königlich) Landgericht zum
    Selbstverkaufe ihres Anwesens
    bereits den Auftrag erhalten
    haben.
    Um also nicht die gerichtliche Ein-
    schreitung deßfalls, und die ihrer
    dadurch zugehenden vielen Kosten
    zu gewärtigen, haben die selben
    mit genannten Johann Georg Dusch-
    inger nachstehenden Kaufsver-
    trag abgeschlossen, und bitten
    dafür gerichtlich zu protokolliren,
    welcher Bitte man auchwill-
    fahrte wie folgt:

    Kaufs-Vertrag per
    226 fl (Gulden) 45 ½ xr (Kreuzer)
    Georg Duschinger Häusler zu
    Münchenshof und dessen Eheweib Anna
    Maria verkaufen nach erlangt



    Seite 2
    grundherrlichen Konsens ihr seit
    30 ten Jänner 1825 besitzentes so-
    genanntes Mangelhaus samt Gärtl
    zu Münchshof, im Steuerdistrikt
    gleichen Namens entlegen, Ka-
    taster Besitz No. 55 nebst dem
    hinzugekauften Bergäckerl zu
    ¼ Tagewerk, an ihren heute in
    Person mit anwesenden Bruder
    und Schwager Johann Georg Du-
    schinger Häuslerssohn von Göggl-
    bach, um die Summe von 226 fl.
    48 ½ x /Zwey Hundert zwanzig
    Sechs Gulden 48 ½ x :/ nemlich um
    die auf solch ihren Besitzungen
    haftenden sämmtlichen Schulden.

    An dieser Kaufsumme hat Käufer
    seine eingene Foderung abzurech-
    nen mit 163 f. – x.
    Hauptsache, indem derselbe auf die
    hiervon verfallenen und noch
    rückstädigen Zinsen gänzlich ver-
    zichtet.
    An weiteren Schulden werden ihm
    zur Bezahlung überwiesen:
    a: das aus dem hiergerichtlichen. De-
    gositerio und zwar von den Ver-
    mögensgeldern des minderjährig-
    enBauerssohns Joh. Kaml von
    Stocka unterm 25 = Februar h(?).J.(? Jahres)
    ihnen Gebkäufern gemachte fünf-
    prozentige Darlehen per 18. /: ...
    b: An Rückständen zur Guts- und
    Grundherrschaft Münchshof:
    Michaeliszins und Schmalzgeld pro
    1829 u. 1830 5 f. 25 ½ x.

    -- bis dahin erstmal. Das ist ziemlich leicht, aber Arbeit. Jemand anderer möge fortsetzen. ---
    Schöne Grüße
    hnrywilhelm

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    • Xtine
      Administrator

      • 16.07.2006
      • 29774

      #3
      Viele Grüße .................................. .
      Christine

      .. .............
      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

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      • Kögler Konrad
        Erfahrener Benutzer
        • 19.06.2009
        • 4847

        #4
        en Bauerssohns Joseph Karl von
        Stocka unterm 25 = Februar heurigen Jahres

        Gruß Konrad

        Kommentar

        • Kögler Konrad
          Erfahrener Benutzer
          • 19.06.2009
          • 4847

          #5
          für verkauftes Holz 1 f. 40 x.
          für verkauftes Speisgetreid den noch
          bestehenden Rest mit 1 f. 43 x


          c) Zum k. Rentamte Burglengen-
          feld gleichfalls für abgenommenes
          Getreid 15 f ---

          d) Endlich die Haftung an den Bru-
          der des Gebkäufers Jakob Dusch-
          inger, dermal Dienstknecht bey
          Leonhard Renner Bauern am
          Weihenhaus mit 22 f
          Womit also der ganze Kaufschil-
          ling ausgewiesen ist.
          Dabei wird bemerkt, daß dem
          Käufer nur dasjenige mit darein
          gegeben wird, was Nagl und
          Band haltet, und daß sich die ver-
          kaufend Georg Duschingerschen Ehe-
          leute den auf dem Bergackerl
          befriedlichen Erdäpfelfand (Fand = Ernte) für
          heuriges Jahr eigenthümlich
          vorbehalten.
          Käufer Johann Georg Duschinger
          produziert zugleich den Militair-
          Entlassungsschein d. dato Regens-
          burg den 18 ten Jänner 1813 wor-
          nach derselbe als zu den Verrich-
          tungen des Militairdienstes
          gänzlich ungeeignet befunden
          wurde, daher auch aus den Mi-
          litairpflichtigkeit völlig ent-
          lassen ist.
          Übrigens sind obige Realitäten
          erbrechtsweise grundbar und
          bey Veränderungen mit 4 x von
          jedem Gulden des Werthes hand-
          lohnbar zur Hofmark Münchshof,

          Gruß Konrad

          Kommentar

          • Kögler Konrad
            Erfahrener Benutzer
            • 19.06.2009
            • 4847

            #6
            wohin alljährlich zum Haus und
            Gärtl 3 fl. Michaeliszins, nebst dem
            ausständigen Schmalz, dann der ganze
            Blutzehent , ferner vom Berg-
            äckerl jährlich 43 x 4 hl (= Heller) Zins ge-
            reicht werden müssen.
            Das Steuersimplum (= einfacher Steuersatz) zum kgl.
            Rentamte beträgt unter Be-
            sitznummer 55 - f 7 x 1 hl
            Dann vom Bergäckerl unter
            Besitz Nr. 11 - f 1 x 7 hl

            V. g. u. u.

            Georg Duschinger
            Zeichen + + + der A. Maria Duschinger
            Georg Duschinger

            Freyfrau von Aretinisches Patr
            Gericht Münchshof
            L. S. Paulus
            Gerichtshalter

            Nachtrag
            Burglengenfeld, den 11. Juli 1831
            Heute erscheint Georg Duschinger
            mit seinem Bruder und Abkäu-
            fer Johann Georg Duschinger, und
            beyde erklären, daß sie verkau-
            fend Duschingerschen Eheleute bey
            außergerichtlichen Kaufsabschluß
            sich die lebenslängliche freye

            Seite 5
            Herberge ausbedungen, diese
            Kaufsbedingniß aber bey Pro-
            tokollirung des vorstehenden
            Kaufsvertrages anzugeben
            vergessen haben, daher die Bitte
            stellen, diese von dem Käufer
            auch eingegangene Verbindlich-
            keit nachträglich dem gegen-
            wärtigen Prokokoll zu inser-
            iren.
            Zur Bestätigung und Festhalt-
            ung unterzeichnen sich beyde
            Kontrahenten

            Georg Duschinger
            Georg Duscheinge
            Patrimonialgericht
            Münchshof
            Paulus
            Gerichtshelfer

            Niebauer
            Aktum, den 9. Juli 1831

            Gruß Konrad

            Kommentar

            • Kögler Konrad
              Erfahrener Benutzer
              • 19.06.2009
              • 4847

              #7
              Eventueller
              Heuraths – Vertrag
              per 213. fl

              Johann Georg Duschinger, angeh-
              ender Häusler zu Münchshof unter
              Beystandschaft des Georg Scharer
              Bauers von Breitenbrunn schließt
              auf anhoffenden Gemeinde = Kon-
              sens mit der unter Beystandschaft
              des Halbbauers Mathias Altmann
              zu besagten Breittenbrunn anwe-
              senden Maria Humml ledigen

              Gruß Konrad

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              • bernieroi
                Erfahrener Benutzer
                • 14.11.2012
                • 127

                #8
                Besten Dank für Eure Unterstützung.
                Ihr habt mir sehr weitergeholfen.
                Freundliche Grüße
                Bernhard

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