Dokumente Urkunden aus Halle an der Saale

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • brummelinchen
    Erfahrener Benutzer
    • 18.02.2012
    • 192

    [gelöst] Dokumente Urkunden aus Halle an der Saale

    Quelle bzw. Art des Textes: Kopien aus Archiv
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1898 bis 1907
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Archiv Halle


    Hallo ihr lieben und fleißigen Übersetzer,

    ich habe gestern tolle Post erhalten mit sehr vielen Dokumenten über meinen Ur..opa Ernst Oelgarten aus dem Archiv in Halle an der Saale. Nun ist meine Freude aber etwas getrübt, da ich durch meine kranken Augen diese Schriften einfach nicht richtig lesen kann und nur raten bringt ja auch nicht wirklich etwas. Es geht darum, das er eine Schankerlaubnis haben wollte für ein Restaurant, welche ihm aber nicht gewährt wurde, deshalb hatte er geklagt und dazu habe ich nun Unmengen an Daten und kann sie leider so nicht verwerten. Ein Führungszeugnis aus dem Jahr 1900 ist oder scheint sehr interessant zu sein und ein Schriftstück von ihm selbst auch.

    Über jacq habe ich die in diesem Schreiben gesuchten Sachen super übersetzt bekommen, aber auf den folgenden Seiten sind noch viele offene Fragen, versuche nach und nach die von mir vermeintlichen Übersetzungen reinzustellen und hoffe ihr könnt mir helfen??

    Das Führungszeugnis habe ich versucht zu lesen, kann aber auch mit Lupe leider nicht alles entziffern oder raten, meine Übersetzung bisher ist:
    Von der Polizeiverwaltung Oschersleben wurde am 18.10.1900 ein Führungszeugnis über Ernst erstellt mit folgendem Inhalt:
    Dem Privatmann Ernst Oelgarten, am 4.5.1862 hier geboren, wird auf Anfragen hiermit bescheinigt, dass derselbe ... ... ..., während seines Aufenthalts ...von seiner Geburt bis 1879 und vom 6. August 1884 bis jetzt folgende Strafen erhalten hat
    a. königlicher ... hier, 26.8.1893 , ...polizei ..... 30 Mark eventuell 6 Tage Haft
    b. ... Halberstadt, 15.12.1894, gefährliche Körperverletzung, 1 Monat Gefängnis
    c. Schöffengericht? hier, 7.12.1895, Übertretung der ..stunde in 2 Fällen, 2 Mark eventuell 2Tage Haft
    d. Schöffengericht? hier, 15.1.1896 Übertretung der ...stunde, 3 Mark eventuell 1 Tag Haft
    e. Schöffengericht hier, 18.3.1896 Beleidigung 15 Mark eventuell 3 Tage Gefängnis
    f. Schöffengericht hier, 25.3.1896 Übertretung der Ordnung ... die .. ....12 Mark eventuell 4 Tage Haft
    g. Schöffengericht hier, 15.4.1896 Übertretung der Ordnung betrifft die ... ... 3 Mark eventuell 1 Tag Haft
    h. Schöffengericht hier, 19.9.1900 Beleidigung, 15 Mark eventuell 3 Tage Gefängniss

    die Polizeiverwaltung zu Oschersleben

    Das Führungszeugnis betrifft die Bilder 3und 4
    Das Schreiben für die Bitte um Schankerlaubnis von Ernst Oelgarten habe ich ebenfalls versucht mit Lupe irgendwie zu entziffern, weiß nicht, ob alles richtig ist, fehlt auch noch so einiges, was ich nicht entziffern oder raten konnte.
    Schreiben von Ernst am 12.2.1901 an die Polizeiverwaltung
    Ich habe die Absicht die in dem Hause Zinkgartenstraße 15 .... ....., durch den Restaurator Schafft? betriebene Gastwirtschaft in unveränderter Weise fortzusetzen, weshalb ich ergebenst bitte, mir zu diesem Betriebe die polizeiliche Genehmigung nach Möglichkeit ... baldigst ... zu wollen.
    .... ... von .... ... ...,... ... füge ich ergebenst bei.
    Ich bin am 4.5.1862 zu Oschersleben, meine Frau Mathilde geb. Junge ist am 19.7.186? ..... geboren. Unser letzter Wohnsitz war ebenfalls in Oschersleben, wo wir eine Gastwirtschaft betrieben haben.

    Hochachtungsvoll und ergebenst

    Ernst Oelgarten
    Das ist das Bild 1 und ich hoffe es kann jemand den Rest lesen oder mich vielleicht auch eines besseren belehren bei meinen "Übersetzungskünsten".
    Könnt ihr mir helfen oder wie kann ich diese Unterlagen lesbar bekommen, falls das hier das Forum sprengt??
    Freue mich auf eure Antworten und eure Hilfe und danke schon mal im voraus
    euer brummelinchen oder halt Bine
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von brummelinchen; 15.11.2012, 15:25.
  • jacq
    Super-Moderator

    • 15.01.2012
    • 9744

    #2
    Guten Morgen Bine,

    ich nehme an, du hast die Bilder eingescannt größer vorliegen, so kann ich leider auch fast nichts lesen. Könntest du Sie größer einstellen? Ansonsten stelle sie einfach mit einem externen Bildhoster hier rein.


    Viele Grüße,
    jacq
    Viele Grüße,
    jacq

    Kommentar

    • jacq
      Super-Moderator

      • 15.01.2012
      • 9744

      #3
      Hier die Bilder 1 und 2:

      Bild 1: https://www.dropbox.com/s/y39o5d5th0...03_B%20001.jpg

      Bild 2: https://www.dropbox.com/s/nlq4zaw30g...03_B%20002.jpg


      Und hier mein Versuch (mit den ganzen Abkürzungen und Zeichen würde ich mich gar nicht groß rumärgern):

      Bild 1:
      rechte Seite:

      Halle a/S., den 12. Februar 1901

      ... 18/2 01, 4 Anl(agen)

      Ich habe die Absicht die in dem Hause
      Zinksgartenstraße N. 15 hierselbst belege-
      ner, durch den Restaurateur Shafft
      betriebene Gastwirthschaft in unver-
      änderter Weise fortzusetzen, weshalb
      ich ergebenst bitte, mir zu diesem
      Betriebe die polizeiliche Genehmigung
      nach Möglichkeit recht baldigst erthei-
      len zu wollen. Drei Zeichnungen
      von der Lage des Lokals, sowie Füh-
      rungsattest füge ich ergebenst bei.

      Ich bin am 4. Mai 1862 zu Oschersleben,
      meine Frau Mathilde geb. Junge ist
      am 19. Juli 1867 ebendaselbst geboren.
      Unser letzter Wohnsitz war ebenfalls
      in Oschersleben, wo wir eine Gast-
      wirthschaft betrieben haben.

      Hochachtungsvoll und ergebenst
      Ernst Oelgarten


      linke Seite:
      An Eine Wohllöbliche Polizei-Verwaltung
      hierselbst.

      ... Geschr. 19./2. 01.

      1. Kgl. Pol. Verw. Oschersleben
      mittelst Formular zu ersuchen.
      2. ... II wegen des Lokals
      ... 18/2 01

      Rev. 5
      21/ II 01.
      v. B. Böhler

      V. Revier, eing. d. 21/2.01. T.B.No.1994..
      Halle a/S., d. 25.2.01.

      Das Lokal ist revidirt, auszusetzen war:
      An der Ventilation der Gast- (weiter bei Bild 2)

      Bild 2:
      rechte Seite:
      stube fehlt die ...stange.
      Der Männer-Abort ist einge-
      froren, der Frauen-Abort ver-
      schlossen und nicht zu öffnen
      Pissoir ist ohne Beleuchtung,
      die Spülung nicht in Gange,
      die Thür fehlt, der Zugang ist
      verstellt und geht über einen
      Hof mit Oberlicht, an welchem
      das Drahtnetz unten fehlt,
      einige Scheiben fehlen bereits,
      Glasscherben liegen unten.
      Es fehlt die Vorrichtung zur
      Spülung der Trinkgefüße.
      Dem ... Oelgarten hier die Män-
      gel vorgehalten, er will für
      Abstellung sorgen.

      linke Seite:
      Verf.
      Zurück an Abtheilung I
      Halle a.S., den 28ten Februar 1901
      Die Polizei-Verwaltung
      Im Auftrage:



      Viele Grüße,
      jacq
      Viele Grüße,
      jacq

      Kommentar

      • jacq
        Super-Moderator

        • 15.01.2012
        • 9744

        #4
        Bild 3: https://www.dropbox.com/s/pedw1cp2gu...03_B%20003.jpg
        Bild 4: https://www.dropbox.com/s/u1lfy0rdx5...03_B%20004.jpg



        Bild 3:
        Oschersleben, den 18. Oktober 1900

        Führungs-Zeugniß

        Dem Privatmann Ernst Oelgarten
        am 4. Mai 1862 hier geboren, wird auf
        Ansuchen hiermit bescheinigt, daß derselbe,
        soviel hier bekannt, während seines Aufent-
        halts hierselbst von seiner Geburt bis 1879 und
        vom 6. August 1884 bis jetzt folgende Strafen
        erlitten hat:
        a. Königliches Amtsgericht, hier, 26. August 1893,
        Gewerbepolizei-Vergehen 30 Mark evtl. 6 Tage Haft.
        b. Strafkammer Halberstadt, 15. Dezember 1894,
        gefährliche Körperverletzung, 1 Monat Gefängniß
        c. Schöffengericht hier, 7. Dezember 1895, Übertretung
        der Polizeistunde in 2 Fällen 2 Mark evtl. 2 Tage Haft.
        d. Schöffengericht hier, 15. Januar 1896, Übertre-
        tung der Polizeistunde 3 Mark evtl. 1 Tag Haft
        e. Schöffengericht hier, 18. März 1896, Beleidigung
        15 Mark evtl. 3 Tage Gefängniß.


        Bild 4:
        f. Schöffengericht hier, 25. März 1896, Über(tre)-
        tung der Ordnung betr. die Erhebung
        Lustbarkeitssteuern 12 Mark evtl. 4 Tage Haft
        g. Schöffengericht hier, 15. April 1896, Üb(er)-
        tretung der Ordnung betr. die Erhebung
        von Lustbarkeitssteuern 3 Mark ev(tl.) 1 Tag Haft
        h. Schöffengericht hier, 19. September 190(0)
        Beleidigung 15 Mark evtl. 3 Tage Gef(äng)-
        niß

        Die Polizei-Verwaltung



        Gruß,
        jacq
        Viele Grüße,
        jacq

        Kommentar

        • brummelinchen
          Erfahrener Benutzer
          • 18.02.2012
          • 192

          #5
          weitere Unterlagen zu den Urkunden aus Halle zum Namen Oelgarten

          ich bedanke mich schon mal ganz lieb und jacq sowieso für schon 4gelöste Seiten, super toll, danke schön.
          nun also die nächsten für mich diesmal unlösbaren Schriftstücke
          zum unteren 1. Bild kann ich folgendes lesen:

          Im Namen des Königs
          In der Verwaltungsstreitsache des Restarateurs Ernst Oelgarten zu Halle Saale Kläger, Wider die Plizei-verwaltund und den Magistrat zu Halle a. S., vertreten durch den PolizeiSekretär Glanert, Beklagte, hat der Stadtausschuß, des Stadtkreises Halle a.S. in seiner Sitzung vom 3.4.1901 an welcher teilgenommen haben:
          Bürgermeister von Holly, vorsitzender, Stadtrat Winter,
          Stadtrat Keferstein,
          Stadtrat Colla, Stadtrat Reissner nach vorangegangener mündlicher Verhandlung dahin bekannt:
          das die Klage abzuweisen und die Kosten des Verfahrens unter Festsetzung des ... das ... auf 7500 Mark dem Kläger aufzuerlegen.
          von Rechts wegen
          Gründe: der Kläger stellte am 18.2.1901 den Antrag, ihm die Erlaubnis zum ...
          wer kann die fehlenden Wörter lesen??

          auf dem 2. Bild kann ich folgendes lesen, wer kann die fehlenden Wörter erkennen und helfen??
          der Schankwirtschaft mit ... ... ... ... ... ... Zinkgartenstraße 15 zu erteilen. Die über diesen Antrag bestimmungsgemäß .....polizei und .... ...widersprochen, mit .... gegen den Kläger....Haftsachen vorlägen, welche die ... rechtfertigen, ... ... ... Gewerbe zur Flrderung der Völlerei mißbrauchen. Gegen den Kläger ... im Jahre 1900 in Oscherlseben im ...... ....., welches nur ... ... ... gefunden? haben?, dass derKläger seinen damaligen Schankbetrieb einstellte.
          Diesem Widerspruch gemäß hat der Schankausschuß? dem Kläger unter dem 8.3.1901 abschlägig? .... . Gegen diesen ihm am 18 März zugestellten ::: hat der Kläger rechtzeitig? am 28. .. ... den Antrag auf mündliche Verhandlung im Verwaltungs?...verfahren gestellt. In der mündlichen Verhandlung .. duchr Verlegeung? der Akten der Polizeiverwaltung Oscherlseben ... die Schankkonzession ...straße 15 für Ernst Oelgarten III 16 .....Nr.25 I

          zu Seite 3 konnte ich selbst folgendes lesen, aber was sind die fehlenden Wörter? Wer kann helfen?
          festgestellt, daß dem Kläger die Schankerlaubnis für das gekaufte Lokal am 7.1.1898 erteilt worden ist,Geschäftsführung aber sehr bald zu Klagen Anlaß gegeben hat, so daß sich die Polizeiverwaltung in Oschersleben genötigt sah, das Konzessons..verfahren? wegen Förderung der Völlerei gegen den Kläger einzuleiten. die in den obenbezeichneten Akten befindlichen? ...Zeugen?:
          a. Kellnerin Paula Landt .. 38/39
          b. ... ... Wolf ..42/43
          c. .. .. .. Krasch? ..43/44
          d. .. .. ..Richter ..44
          e. des .. .. .. Otto Klinger ..45
          f. des Kaufmanns .. Gründler .. 45/46
          g.des .. Karl Becker ..52
          h. der Kellnerin Emma Klingenberg 54/55
          i. der Kellnerin Emma Zacharias 58
          k. der... Ida Beyer 93/94
          l. der Kellnerin Alma Falto 95
          m. dem Musiker? Emil Krohn 110/111
          .. das Urteil des ... ... in Magdeburg vom 17.11.1900 (..118 ff.-...) .. ihrem ..lichen? Inhalts ... ... .
          Es war, wie ... zu entscheiden??
          Die aus dem Jahr 1898 erfolgten Bestrafungen

          zu Bild 4 konnte ich bisher folgendes entziffern, aber die fehlenden, da brauche ich eure Hilfe bitte.

          des Klägers wegen Überschreitens der Polizeistunde mußten bei ... des vorliegenden Amtrages außer? ... bleiben; dagegen war die ... des Restaurationbetriebes nach Erteilung? der letzten Schankerlaubniß an den Kläger zu ...
          Wie die in dem ...verfahren gegen den Kläger vernommenen und oben genannten Zeugen, und zuvor der...Wolf, der ..Richter, der..bauführer Kraske und der Kaufmann Gründler wirklich? bekundeten, haben sie im Januar1899 im Schanklokal des Beklagten an einem Tage? ein .. mit einem ... von 225 Mark und an einem zweiten Tagen.... . nur 3 von ihnen zugegen waren, .. .. im ... von 80 Mark .. und über die Polizeistunde hinaus ausgeschenkt. an beiden Tagen haben die Zeugen ihren Angaben zufolge das Lokal ... im angetrunkenen Zustand betreten und sind zum Wetttrinken animiert worden, und zwar im ersten Falle nach Herausgabe ihrer Barmittel vom Beklagten selbst mit der Bemerkung, sie müssen

          Seite 5 konnte ich folgendes entziffern, brauche aber auch hier noch Hilfe bei einigen Wörtern und hoffe es kann jemand lesen und mir helfen?

          ihn ja .., im zweiten Falle von den Kellnerinnen, welche sich mit dem Beklagten, dessen Ehefrau und Tochter an den Gelagen beteiligt haben.
          Das die Gäste von den Kellnerinnen auf ausdrückliche Anweisung des Klägers auf sonst ... zu derartigen kostspieligen Gelagen animiert worden sind und das deshalb die Gäste ... in seinem Lokale über die Polizeistunde hinaus geduldet hat, ist auch von früheren Kellnerinnen des Beklagten gleichfalls unter .. bekundet worden.
          Bei diesem ... mußte der ...auschuss zur Ablehnung des klägerischen Antrags gelangen. Der Kläger bietet? nicht diejenigen? ... für ordnungsgemäßen Geschäfts..., welche von einem Schankwirt gefordert werden muß. Es steht vielmehr zu ..., daß der Kläger die verbotene? Erlaubnis auch ... zur Förderung der Völlerei? (oder Wöllerei?) benutzen? wird. Wegen der .... muß? gemäß § 103 des Landesverwaltungs...? und wegen ... des ... des Streitgegenstandes noch der ..., Verfügung? vom 27.2.1884 zu entscheiden.
          Der .....ausschuß des ...Halle a.S.


          Wer kann mir da helfen????
          danke euch schon mal ganz lieb
          Bine
          Angehängte Dateien
          Zuletzt geändert von brummelinchen; 15.11.2012, 15:27.

          Kommentar

          • jacq
            Super-Moderator

            • 15.01.2012
            • 9744

            #6
            Super Bine, hat ja doch geklappt!
            Gut, dass ich hier nochmal geschaut habe, bevor ich die Seiten hochgeladen habe.

            Ich fange mal an mit den nächsten 5 Dokumenten:

            Bild 1:
            Im Namen des Königs.

            In der Verwaltungsstreitsache des Restaurateurs Ernst
            Oelgarten zu Halle S.
            Klägers, wider die Polizei-Verwaltung und den Magistrat zu Halle a. S., ver-
            treten durch den Polizei-Sekretär Glanert
            Beklagte, hat der Stadtausschuß,
            des Stadtkreises Halle a. S. in seiner Sitzung vom 3. April 1901
            an welcher Theil genommen haben:
            Bürgermeister von Holly, Vorsitzender,
            Stadtrath Winter
            Stadtrath Keferstein
            Stadtrath Colla
            Stadtrath Reissner
            nach vorangegangener mündlicher Verhandlung dahin erkannt:
            daß die Klage abzuweisen und die
            Kosten des Verfahrens - unter Fest-
            setzung des Werthes des Streitge-
            genstandes auf 7500 M. - dem
            Kläger aufzuerlegen.

            Von Rechts Wegen
            Gründe:
            Der Kläger stellte am 18. Februar 1901 den
            Antrag, ihm die Erlaubniß zum Betriebe

            Bild 2:
            der Schankwirthschaft mit Ausschluß des Aus-
            schanks von Branntwein im Hause Zinks-
            gartenstraße No. 15 zu ertheilen. Die über
            diesen Antrag bestimmungsgemäß ge-
            hörte Amtspolizei- und Gemeindebehörde
            haben demselben wiedersprochen, weil (nach
            Auskunft der Polizeibehörde Oschersleben)
            gegen den Kläger (der Verdacht begründet
            sei), Thatsachen vorlägen, welche die Annahme
            rechtfertigten, derselbe werde das erbetene
            Gewerbe zur Förderung der Völlerei miß-
            brauchen. Gegen den Kläger habe im Jahre
            1900 in Oschersleben ein Conzessionsent-
            ziehungsverfahren geschwebt, welches nur
            dadurch seine Erledigung gefunden habe,
            daß Kläger seinen damaligen Schank-
            betrieb einstellte.
            DIesem Widerspruche gemäß hat der Stadt-
            ausschluß den Kläger unter dem 8. Maerz
            1901 abschlägig beschieden. Gegen diesen
            ihn am 18. Maerz zugestellten Bescheid
            hat der Kläger rechtzeitig am 28. dess. Mts.
            den Antrag auf mündliche Verhand-
            lung im Verwaltungsstreitverfahren
            gestellt.
            In der mündlichen Verhandlung wurde
            durch Verlegung der Akten der Polizei-
            Verwaltung Oschersleben betreffend
            die Schankkonzession Hornhäuserstraße
            No. 15 für Ernst Oelgarten III. 16 C. No. 25. I.


            Bild 3:
            festgestellt, daß dem Kläger die Schanker-
            laubniß für das gedachte Lokal am 7. Ja-
            nuar 1898 ertheilt worden ist, seine Ge-
            schäftsführung aber sehr bald zu Klagen
            Anlaß gegeben hat, sodaß sich die Polizei-
            verwaltung in Oschersleben genöthigt
            sah, das Conzessionsentziehungsverfahren
            wegen Förderung der Völlerei gegen
            den Kläger einzuleiten. Die in den oben
            bezeichneten Akten befindlichen Aussagen
            folgender Zeugen:
            a, der Kellnerin Paula Sandt Bl 38/39
            b, des Sekretärs Hans Wolf Bl 42/43
            c, des Reg. Bauführers Kraske Bl 43/44
            d, des Technikers Paul Richter Bl 44
            e, des Lehrers a.d. Otto Illinger Bl 45
            f, des Kaufmanns Richard Gründler Bl 45/46
            g, des Chemikers Karl Becker Bl 52
            h, der Kellnerin Emma Klingenberg Bl 54/55
            i, der Kellnerin Emma Zacharias Bl 58
            k, der Handschuhnäherin Ida Beyer Bl 93/94
            l, der Kellnerin Alina Falto Bl 95
            m, des Musikers Emil Krohn Bl 110/111
            sowie das Urtheil des Bezirks-Ausschusses in
            Magdeburg vom 17. November 1900 (Bl.
            118 ff. d. A.) wurden ihrem wesentlichen
            Unhalte nach verlesen.
            Es war, wie geschehen, zu entscheiden.
            (Gründe.)
            Die vor dem Jahre 1898 erfolgten Bestrafungen.

            Bild 4:
            des Klägers wegen Überschreitens der
            Polizeistunde mußten bei Beurtheilung
            des vorliegenden Antrages außer Betracht
            bleiben, dagegen war die Handhabung
            des Restaurationsbetriebes nach Erthei-
            lung der letzten Schankerlaubniß an den
            Kläger zu prüfen (und in dieser Beziehung
            hat der Beziehung hat der Bezirks-Aus-
            schuß in Magdeburg bereits folgenden
            Thatbestand festgestellt: )
            Wie die in dem Conzessionsentziehungsverfahren gegen den Klärger vernommenen und eben be-
            nannten Zeugen, und zwar der Sekretär
            Wolf, der Techniker Kraske und der Kauf-
            mann Gründler eidlich bekundeten,
            haben sie im Januar 1899 im Schanklo-
            kale des Beklagten an einem Tage ein
            Zechgelage mit einem Kostenbetrage
            von 225 M. und an einem zweiten Tage
            an welchem nur 3 von ihnen zugegen
            waren, ein solches im Betrage von
            80 M. veranstaltet und über die Polizei-
            stunde hinaus ausgedehnt. An beiden
            Tagen haben die Zeugen ihren Angaben
            zufolge das Lokal bereits im angetrun-
            kenen Zustande betreten und sind zum
            Weitertrinken animirt worden, und
            zwar im ersteren Falle nach Veraus-
            gabung ihrer Baarmittel vom Beklagten
            selbst mit der Bemerkung, die wären

            Bild 5:
            ihm ja sicher, im zweiten Falle von den Kell-
            nernnen, welche sich wie der Beklagte,
            dessen Ehefrau und Tochter an dem Gelage
            betheiligt haben.
            Daß die Gäste von den Kellnerinnen
            auf ausdrückliche Anweisung des Klägers
            auch sonst häufig zu derartigen Kost-
            spieligen Gelagen animirt worden sind
            und daß derselbe die Gäste fortgesetzt
            in seinem Lokale über die Polizeistunde
            hinaus geduldet hat, ist auch von früheren
            Kellnerinnen des Beklagten gleichfalls
            unter Eid bekundet worden. (Das Urtheil des Bezirks-Ausschusses zu Magdeburg)
            Bei dieser Sachlage mußte der Stadt-
            ausschuß zur Ablehnung des klägerischen
            Antrages gelangen. Der Kläger bietet
            nicht diejenige Garantie für ordnungs-
            mäßigen Geschäftsgang, welche von einem
            Schankwirthe gefordert werden muß.
            Es steht vielmehr zu erwarten, daß der
            Kläger die erbetene Erlaubniß auch fer-
            ner zur Förderung der Völlerei be-
            nutzen werde.
            Wegen der Kosten war gemäß § 103 des
            Landesverwaltungsgesetzes und wegen Fest-
            setzung des Werthes des Streitgegenstandes
            nach der Circular-Verfügung vom 27.
            Februar 1884 zu entscheiden.
            Der Stadtausschuß des Stadtkreises Halle a. S.



            Gruß,
            jacq
            Zuletzt geändert von jacq; 15.11.2012, 13:42.
            Viele Grüße,
            jacq

            Kommentar

            • jacq
              Super-Moderator

              • 15.01.2012
              • 9744

              #7
              Die nächsten 4 Seiten:


              Bild 6:
              Im Namen des Königs.

              In der Verwaltungsstreitsache des Agenten Ernst
              Oelgarten zu Halle a. S.
              Klägers, wider die Polizei-Verwaltng und den Magistrat zu Halle a. S.
              Beklagte, hat der Stadtausschuß
              des Stadtkreises Halle a. S. in seiner Sitzung vom 17. Dezember 1901,
              an welcher Theil genommen haben:
              Stadtrath Winter, Vorsitzender
              Stadtrath Keferstein, Beisitzer
              Stadtrath Walger
              nach vorangegangener mündlicher Verhandlung dahin erkannt:
              daß die Klage abzuweisen und dem Kläger
              die Kosten des Verfahrens, unter Festsetzung
              des Werthes des Streitgegenstandes auf
              7500 M., aufzuerlegen

              Bild 7:
              zum Betriebe der Schankwirthschaft mit
              Ausschluß des Ausschanks von Branntwein
              im Schanklokal des Hauses Ludwig Wucherer
              straße No. 7 zu erteilen. Er hat schon ein-
              mal im Jahre 1901 die gleiche Erlaubnis
              für das Lokal Zinksgartenstraße No. 15 nachge-
              sucht, welche ihm jedoch mit Rücksicht
              auf gegen ihn vorliegende, die Annahme
              begründende Tatsachen, daß er das Gewerbe
              zur Förderung der Völlerei mißbrauchen
              werde, durch rechtskräftiges Erkenntnis
              des Stadtausschusses vom 3. April 1901
              (Akten I II 0 3) versagt worden ist.
              Die Beklagten haben gegen den erneuten
              Antrag auf Grund derselben Tatsachen
              Widerspruch erhoben, und hat infolge dessen
              der Stadtausschuß den Käger mit ab-
              schlägigen Bescheid vom 4. November
              1901, zugestellt am 11. dess. Mts., ver-
              sehen. Bei diesem Bescheide hat der
              Kläger sich nicht beruhigt, er hat viel-
              mehr am 23. November 1901, also
              rechtzeitig, den Antrag auf mündliche
              Verhandlung im Verwaltungsstreitverfahren
              gestellt.
              Im Termin zur mündlichen Verhand-
              lung wurde zum Zwecke der Beweis-
              aufnahme das Erkenntnis des Stadtaus-
              schusses vom 3. April 1901 seinem wesent-
              lichen Inhalte nach verlesen und zum

              Bild 8:
              Gegenstand der Verhandlung gemacht.
              Der Kläger wiederholte seinen Klage-
              antrag und führte zur Begründung desselben
              u.a. aus, die im Erkenntnisse vom 3.
              April 1901 erwähnten Zeugenaussagen seien
              auf feindliche Gesinnung der betreffenden
              Personen zurückzuführen. Auch seien die
              in Frage kommenden Überschreitungen der
              Polizeistunde nur unerheblich gewesen.
              Während seines Aufenthaltes in Halle habe
              er sich nichts zu Schulden kommen lassen.
              Seitens der Beklagten wurde Abweisung
              der Klage beantragt.
              Entscheidungsgründe:
              Die nach dem mehrerwähnten Erkenntnisse
              vom 3. April 1901, auf welches hiermit
              seinem vollen Umfange nach Bezug
              genommen wird, gegen den Kläger
              vorliegenden Tatsachen, an deren Richtigkeit
              mit Rücksicht darauf, daß sie auf eidlich
              erhärteten Zeugenaussagen beruhen, nicht zu
              zweifeln ist, sind zu erheblich, als daß
              über dieselbe hätte hinwegegangen
              werden können. Sie waren daher auch
              im gegenwärtigen Verwaltungsstreit
              bei der Entscheidung ausschlaggebend und
              konnte demgegenüber die Tatsache
              der einwandfreien Führung des Klägers
              während seines Aufenthaltes in Halle

              Bild 9:
              nicht ins Gewicht fallen.
              Nach alledem erschien es gerechtfertigt,
              wie geschehen, auf Abweisung der
              Klage zu erkennen.
              Wegen der Kosten war gemäß
              § 103 des Gesetzes über die allgemeine
              Landesverwaltung vom 30./7 1883 Ent-
              scheidung zu treffen. Der Wert des Streit-
              gegenstandes ist auf Grund der Ministerial-
              Verfügung vom 27./2. 1884 festgesetzt
              worden und wird als angemessen
              erachtet.
              Der Stadtausschuß des Stadtkreises Halle a. S.


              Gruß,
              jacq
              Viele Grüße,
              jacq

              Kommentar

              • Xtine
                Administrator

                • 16.07.2006
                • 29777

                #8
                Hallo Brummelinchen,

                in diesem Thema sind inzwischen 25 (fünfundzwanzig) Bilder.

                Das ist total unübersichtlich und schreckt eher ab!


                Es wäre klüger für jedes Dokument ein eigenes Thema zu eröffnen, dann wird es sicher schneller gelöst. Verteilt sich ein Dokument auf mehr als 5 Bilder ist es meist sogar besser, 2 Themen daraus zu machen (Dokument XY Teil1 / Dokument XY Teil 2).
                Viele Grüße .................................. .
                Christine

                .. .............
                Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                (Konfuzius)

                Kommentar

                • brummelinchen
                  Erfahrener Benutzer
                  • 18.02.2012
                  • 192

                  #9
                  super, wieder ein bißchen weiter, toll, das du das so gut kannst, ich gebe mir auch Mühe, aber alles klappt nicht und meine Augen wollen dann nicht mehr so, leider, aber super, ich freu mich, Habe schon andere mit hochgeladen und versuche nach und nach die "Übersetzung" was ich so lesen kann hinzuzufügen, sofern es denn klappt, damit nicht sooooviel Arbeit an dir/euch hängen bleiben muß

                  Kommentar

                  • jacq
                    Super-Moderator

                    • 15.01.2012
                    • 9744

                    #10
                    Ich mache hier sonst gerne noch weiter, allerdings frühestens heute Abend ab 19-20 Uhr, vllt. morgen.


                    Gruß,
                    jacq
                    Viele Grüße,
                    jacq

                    Kommentar

                    • brummelinchen
                      Erfahrener Benutzer
                      • 18.02.2012
                      • 192

                      #11
                      Zitat von Xtine Beitrag anzeigen
                      Hallo Brummelinchen,

                      in diesem Thema sind inzwischen 25 (fünfundzwanzig) Bilder.

                      Das ist total unübersichtlich und schreckt eher ab!

                      Es wäre klüger für jedes Dokument ein eigenes Thema zu eröffnen, dann wird es sicher schneller gelöst. Verteilt sich ein Dokument auf mehr als 5 Bilder ist es meist sogar besser, 2 Themen daraus zu machen (Dokument XY Teil1 / Dokument XY Teil 2).
                      ups ich hätte gedacht, dass es so einfacher ist, weil immer mehrere Blätter zusammengehören, aber kann es ja dann anders versuchen , habe ja noch einiges davon hier, dachte nur immer neue Themen was alles zu einem gehört ist dann auch nicht so gut, wegen der fast identischen Überschriften beim Thema, aber du hast natürlich Recht, so dauert es lange, bis ein Thema als gelöst abgehakt werden kann.

                      kann ich das jetzt noch irgendwie ändern??

                      Kommentar

                      • brummelinchen
                        Erfahrener Benutzer
                        • 18.02.2012
                        • 192

                        #12
                        Zitat von jacq Beitrag anzeigen
                        Ich mache hier sonst gerne noch weiter, allerdings frühestens heute Abend ab 19-20 Uhr, vllt. morgen.


                        Gruß,
                        jacq

                        Danke schön jacq, das wäre super toll

                        Kommentar

                        • Xtine
                          Administrator

                          • 16.07.2006
                          • 29777

                          #13
                          Zitat von brummelinchen Beitrag anzeigen
                          ups

                          kann ich das jetzt noch irgendwie ändern??
                          Hallo Brummelinchen,

                          ich habe Dir ein paar Beiträge in eigene Themen verschoben:

                          Unterlagen aus Halle 2
                          Unterlagen aus Halle 3 - Teil1
                          Unterlagen aus Halle 3 - Teil 2
                          nochmal zu Halle Hilfe gesucht (4)

                          Wenn hier dann alles gelöst ist, kannst Du umstellen
                          Viele Grüße .................................. .
                          Christine

                          .. .............
                          Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                          (Konfuzius)

                          Kommentar

                          • brummelinchen
                            Erfahrener Benutzer
                            • 18.02.2012
                            • 192

                            #14
                            danke xtine, werde gleichmal sehen, ob schon was abgehakt werden kann, denn jacq war schon so fleißig.

                            Kommentar

                            Lädt...
                            X