Urkunde 1641 - Deutsch (3 Seiten)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • krummi
    Benutzer
    • 11.09.2011
    • 23

    [ungelöst] Urkunde 1641 - Deutsch (3 Seiten)

    Quelle bzw. Art des Textes: Urkunde
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1641
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Münsterland


    Hallo zusammen,

    wer kann beim entzifferen dieser Urkunde helfen (3 Seiten...)? Es handelt sich hierbei um die "Zession einer Obligation" des Roleff Krummacher im Kirchspiel Hoetmar an Hermann Hasenkamp. Ich brauche keine wortwörtliche Entzifferung der Urkunde sondern nur eine grobe Zusammenfassung. Worum geht es bei dieser Obligation? Gibt es in der Urkunde zudem irgendwelche ahnenforschungsrelevanten Hinweise über Roleff Krummacher (Alter, Eltern, Ehefrau, Kinder, etc.)

    Vielen Dank für eure Hilfe
    Angehängte Dateien
  • Gaby
    Erfahrener Benutzer
    • 07.04.2008
    • 4011

    #2
    Hallo Krummi,

    hab es mit der 1. Seite mal versucht. Fehlt leider noch einiges.

    In Gottes nahmen Amen. Kundt unnd zuwissen
    sei hirmit Allermenniglichen, dass im Jahr nach Un-
    sers lieben Herrn und Säligmachers Jesu Christi gna-
    denreichen geburrt, Thausendt sechs hundert ein und
    viertzig, auff Sontag den zwei und zwantzgistnen
    Monath Sepembris, vor mir untenbenennten
    Notarius in nachbeschriebener glaubwürdigen ge-
    zeugen gegenwertigkeit persöhnlich kammen und
    erschienen der Ermurst?- Carl Furnehmer Johan Bärik-
    man Ihr Ex..d. Herrn General v... ..eugemeisters Frei-
    Herrn von Velem bestalter Büchenschreiber, sagte
    und benandte offent und freiwilliglich von sich
    Annen Nobelmans seiner Ehehaußfrauen unnd
    Erben, Nachdem der Er.....rechte wolfurnehmer Her-
    man Hasenkamp Ihnen ....kman laut Dau-
    minti detcimo 1639, den 16. aprilis, pro su..
    quarta sechß und dreißig Xchte bri Herman
    Pastorn zu Vorhelm Bernard ... Ha....ß-
    beiken, Johan Thirman und consorten cedirt
    unnd übergelassen, daß derwegen Er …rik-
    man Ihm Hasenkampff dagegen hinwieder-
    umb cedirt und übergelassen hette, cedirte
    und überließ auch hirmit und Kraft die-
    ses, ein driumentum auff Roleff Krum-
    macher Cerfels K...... von funffzig
    Krichsthalers capital Prechend cum omnibus
    Liebe Grüße
    von Gaby


    Meine Vorfahren: http://gw.geneanet.org/lobenstein14?lang=de

    Kommentar

    • Kögler Konrad
      Erfahrener Benutzer
      • 19.06.2009
      • 4847

      #3
      In Gottes nahmen Amen. Kundt unnd zuwissen
      sei hirmit Allermenniglichen, dass im Jahr nach Un-
      sers lieben Herrn und Säligmachers Jesu Christi gna-
      denreichen geburrt, Thausendt sechs hundert ein und
      viertzig, auff Sontag den zwei und zwantzgistnen
      Monath Sepembris, vor mir untenbenenten
      Notario in nachbeschriebener glaubwürdigen ge-
      zeugen gegenwertigkeit persöhnlich kammen und
      erschienen der Ernvest wolfurnemer Johan Börck-
      man Ihr Excellenz des Herrn Generalveldzeugemeisters Frei-
      Herrn von Velem? bestalter Küchenschreiber, sagte
      und bekandte offent- und freiwilliglich vor (= für) sich,
      Annen Nobelmans seiner Ehehaußfrauen unnd
      Erben, Nachdem der Erngeachte wolfurnehmer Her-
      man Hasenkamp Ihme Börckman laut Docu-
      menti de anno 1639, den 16. aprilis, pro su..
      quarta ? sechß und dreißig Reichsthaler bei Herrn
      Pastorn zu Vorhelm Bernardum Hampß-?
      becken, Johan Thirman und consorten cedirt
      unnd übergelassen, daß derowegen Er Börck-
      man Ihm Hasenkampff dagegen hinwieder-
      umb cedirt und übergelassen hette, cedirte
      und überließ auch hirmit und Kraft die-
      ses, ein documentum auff Roleff Krum-
      macher Cerfels Hartmär von funffzig
      Reichsthalers capital sprechend cum omnibus

      Gruß Konrad

      Kommentar

      • Kögler Konrad
        Erfahrener Benutzer
        • 19.06.2009
        • 4847

        #4
        Ergänzung zu Seite 1
        pro salva quarta =salva guardia - Schutzwache, Schutzbrief

        cum omnibus
        S. 2
        cessis et imposterum cedendis pensionibus - mit den angefallenen und in zukunft noch anfallenden Zahlungen/Einkünften
        similiter cum causatis et causandis expensis - in gleicher Weise mit verursachten und noch zu verursachenden Ausgaben
        der gestalt und mit dem Bescheide, daß Er Kasenkampff angerägte funffzig Reichsthaler, Interesse (= Zins) und Uncosten entweder gütlich oder mit rechtlichen
        Mittelen gestalten suchen nach, einförderen und damit seines Gefallens schalten unnd
        walten soll und woll, wie er Börkman für Secum (sich) dieses selbst zuthuen bei Macht gewesen. Gelobte und verpflichte sich demnach besagter Börckman und Hasenkamp zu meines Notarii Handt festiglich ein Theill dem anderen die hinc inde beschener verberuerter Cession ieder Zeit zugestehen, zuhalten und zuwahren, bei Verpfandung beederseits alinger jetzo und kunfttiger beweg- und uhnbeweglicher Hab und Güter, in genere et specie nichts davon außbescheiden, sich im Nohtfall darauß und ahn sambt und sonders schlaunigst per viam paratissimam executionis, immissionis, arresti, executorialium et mandat: sine clausula seu alio quocumque licitio et cum inventi iure,
        ohne ... richten oder rechten biß zur genuger? haben zuerholen und schaeloeß zu machen, renunciirten darauff mehrgemelte

        Gruß Konrad

        Kommentar

        Lädt...
        X