Kaufbrief von 1773 Schönferchen Bayern

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Ahnenhans
    Erfahrener Benutzer
    • 31.10.2012
    • 700

    [gelöst] Kaufbrief von 1773 Schönferchen Bayern

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1773
    Genauere Orts-/Gebietseingrenzung: Schönferchen
    Fernabfrage vor der Beitragserstellung genutzt [ja/nein]: ja
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive, Datenbanken): Staatsarchiv


    Hallo zusammen,

    beim Kaufbrief von 1773 Hansen Mayr - Wolfgang Auerer kann ich einige Wörter nicht lesen.

    Hier die 1. Seite:

    Kann mir Jemand helfen.

    Hier mein Versuch:

    Kauf Brief Pr. über 200 Gulden
    und 1 Gulden Leykauf, für die
    Mayrische Erbrechts Wohnung
    auf den Schönenferchen.

    Ich Joseph Ernst Freyherr
    von Gleißenthal aus Zandt, von
    ehem. Hofmark Schachendorf, Weyl-
    eich Churfutl = detl = in brien ...
    Kämmerer, Bekenne mit diesem
    offenen Brief, daß Nachkommen
    des verblichenen Hansen Mayr Te-
    desten Häuslers zu den Schönen-
    ferchen, dessen unteren 13. Oktober
    1773 zurückgelassene Inventar … und
    Vermögen. Die hinterbliebene Witwe
    und Kinder erst- und zwoter Ehe nimmer-
    mehr zu behaubten vermägt, mithin
    sothames Vermögen refsed = Erbrecht
    von Herrschafts wegen eingezochen
    auch beis daher von daraus gehauet und
    gebauet worden, Man von Herrschafts
    wegen sothames Häusl benebst deren
    dabey bestündlichen drey Äkerln, und

    Im voraus besten Dank
    Angehängte Dateien
  • henrywilh
    Erfahrener Benutzer
    • 13.04.2009
    • 11862

    #2
    Leider hab ich jetzt nicht die Zeit, meine Änderungen hervorzuheben.

    Ich Joseph Ernst Freyherr
    von Gleißenthal auf Zandt, Herr
    der Hofmarck Schächendorf, Weyl.(weiyland)
    Sr. Churfrtl. ___ in beiren pp.
    Kämmerer, Bekenne mit diesem
    offenen Brief, daß Nachdeme
    auf verableben Hansen Mayr Ge-
    westen Häuslers zu den Schönen-
    ferchen, dessen unterm 13. Oktober
    1773 zurückgelassene Inventirtes
    Vermögen, die hinterbliebene Witwe
    und Kinder erst- und zwoter Ehe nimmer-
    mehr zu behaubten vermägt, mithin
    sothannes Vermögen respec(tive) = Erbrecht
    von Herrschafts wegen eingezochen
    auch bis daher von daraus gehauet und
    gebauet worden, Man von Herrschafts
    wegen sothannes Häusl benebst denen
    dabey befündlichen drey äckerle, und
    Schöne Grüße
    hnrywilhelm

    Kommentar

    • Ahnenhans
      Erfahrener Benutzer
      • 31.10.2012
      • 700

      #3
      Perfekt!
      Vielen, vielen Dank
      Jetzt kann ich mich über die anderen Seiten machen.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ahnenhans

      Kommentar

      Lädt...
      X