lat. Zusatztest zu Hochzeit

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  • Besau
    Benutzer
    • 13.01.2012
    • 34

    [gelöst] lat. Zusatztest zu Hochzeit

    Quelle bzw. Art des Textes: Trauungsbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1744
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Pillichsdorf - Niederösterreich


    Hallo!

    Ich habe hier einen Hochzeitseintrag und darunter einen langen lateinischen Text (in Kurrent) - Trauungsbuch von Pillichsdorf: 1759-1784 Seite 124 - siehe Matricula.
    Der Hochzeitseintrag selber ist ja noch lesbar:
    15.11.1774: (Groß-)Engerdorf 109, der ehrenwerte Jüngling Ferdinand, des Ferdinand Schram und seiner Ehefrau Elisabeth's Sohn, mit der ehrenwerten Jungfrau Catharina, des Martin Anglmayr und dessen Ehefrau Sophia's Tochter

    Der Text davor, bzw. darunter würde mich interessieren. Für mich sieht das wie ein "Dispens" aus, aber ich kenne mich damit nicht so genau aus.

    Vielen Dank und liebe Grüße aus Wien
    Erich
    Angehängte Dateien
  • Kögler Konrad
    Erfahrener Benutzer
    • 19.06.2009
    • 4848

    #2
    Demnach wir vermög der uns unter 19 ten Septembris ad quinquenium (auf 5 Jahre) ertheilten Päbstlichen Facultät (Erlaubnis) dispensandi ex causis coram nobis deductis (Dispens zu erteilen, in uns vorgebrachten Fällen ) mit dem Ferdinand Schram und der Katharina Anglmayrin beeden von Engerdorf, aus der Pfarrei Pillichsdorf in dem zwischen ihnen obwaltenden impedimento publicae honestatis (Hindernis der allgemeinen/öffentlichen Ehrbarkeit)
    dummodo supplicantes catholici et pauperes sint
    da die Bittenden katholisch und arm sind
    ex quotidianis laboribus tantum vivant - nur von ihren täglichen Arbeiten leben
    mulierque rapta non sit - die Frau nicht geraubt ist
    et in potestate raptoris non exsistat - und sich nicht in der Gewalt eines Räubers befindet,
    ceteroquin preces eorum veritate nitantur - und sich im übrigen ihre Bitten auf Wahrheit stützen
    bey so beschehenen Sachen dispensiert haben
    alß ist der Befehl hiemit, daß Euer Ehrwürden obbemelte beede Braut Persohnen nach dreymaliger Verkündigung und so fern kein anderes impedimentum canonicum (kirchenrechtliches Hindernis) zwischen ihnen vorhanden, servatis alias servandis (unter Einhaltung dessen, was auch sonst eingehalten werden muss)
    in facie ecclesiae (im Angesicht der Kirche) copulieren
    und diesen casum (Fall) in dem Copulations Buch ad notam (als Bemerkung) nemen sollen.
    Geben Wien im fürstlichen Passauerhof bey unser lieben Frauen auf der Stiegen
    actum 4. den Novembris 1774
    Joseph Graf Arco Bischoff zu Hypon (= Weihbischof)
    Niclas Ernst Gruber, Director
    Heynrich Schwarzhuber, Consistorial Rath und Official, Khanzler

    oben links: cum his in impedimento publicae honestatis dispensatum sequenti modo
    Mit folgendem Schreiben ist vom Hindernis der öffentlichen Ehrbarkeit auf folgende Weise Dispens erteilt worden.

    Gruß Konrad

    Kommentar

    • Besau
      Benutzer
      • 13.01.2012
      • 34

      #3
      Hallo Konrad!

      Vielen Dank für die rasche Übersetzung.
      Ich hab mir jetzt noch die Geburtsdaten gesucht, und siehe da, die Catharina war erst 18 Jahre --> Dispens = Erlaubnis schon heiraten zu dürfen.
      Der Schluß ist wohl zulässig, oder?

      Liebe Grüße und vielen Dank
      Erich

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