Akten bzgl. eines Erbes - 1628 in Latein

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  • krummi
    Benutzer
    • 11.09.2011
    • 23

    [ungelöst] Akten bzgl. eines Erbes - 1628 in Latein

    Quelle bzw. Art des Textes: Akte Jahr, aus dem der Text stammt: 1628 Ort/Gegend der Text-Herkunft: Muensterland


    Hallo,

    im Rahmen meiner Ahnenforschung bin ich auf eine 128 Seiten umfassende Akte in Latein gestoßen, bei der es sich um eine "Diskussionssache" bzgl. des Erbes des Hofes meiner Vorfahren handelt. Die Akte umfasst Einträge die sich űber knapp 20 Jahre hinwegziehen. Scheint mir recht seltsam fűr einen Bauernhof…

    Ich wűrde hier gerne mit einem Eintrag aus dem Jahre 1628 beginnen, die letzte Zeile auf Seite 1 (ab Anno 1628 Sabbathi 26) und dann die nächste Seite bei der es sich scheinbar um eine Liste handelt? Ich brauche keine wortwörtliche Űbersetzung, mich interessiert, was es mit der Liste (?) auf sich hat. In der Liste taucht ein Begriff immer wieder auf…”quod…dann eine Zahl und dann imp./imperial??”. Kann man aus der Liste ableiten in welchem Zusammenhang die Person Nummer 13 (Henrich Krummacher; dieser taucht auch nochmals unter 21 auf Seite 3 auf) mit den anderen steht?
    Angehängte Dateien
  • gki
    Erfahrener Benutzer
    • 18.01.2012
    • 5088

    #2
    Ohne Konrad vorgreifen zu wollen scheint es sich um eine Liste von Gläubigern/Anteilseignern zu handeln, die Rechte an diesem Hof halten. Der Gegenwert dieser Rechte ist in "imperiales" angegeben. Mit der Übersetzung "Reichstaler" lieg ich hoffentlich nicht zu weit ab vom Schuß.

    Um evtl.(!) einen Zusammenhang zwischen den einzelnen Gläubigern zu erkennen, müßtest Du den Text vor der Liste mal einstellen.

    Die lange Aufzeichnungsdauer kann sich daraus erklären, daß evtl. immer mal wieder ein Gläubiger ausgezahlt wurde oder sich durch Erbfälle Veränderungen ergaben. Das ist aber mehr geraten.
    Gruß
    gki

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    • krummi
      Benutzer
      • 11.09.2011
      • 23

      #3
      Danke gki. Der Hof Krummacher um den es hier geht gehörte dem Haus Hoetmar. Henrich Krummacher was also ein Eigenbehöriger des Ritters zu Hoetmar. Kann solch ein Hof somit überhaupt Gläubiger und/oder Anteilseigner haben?

      Kommentar

      • gki
        Erfahrener Benutzer
        • 18.01.2012
        • 5088

        #4
        Mit den Umständen im Münsterland kenne ich mich leider gar nicht aus.

        Es geht in der Liste jedenfalls mMn um Geld. Ob sich das auf den Hof bezieht, weiß ich nicht, die Info kam ja von Dir.
        Gruß
        gki

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        • Kögler Konrad
          Erfahrener Benutzer
          • 19.06.2009
          • 4847

          #5
          Es geht um eine neuerliche Festlegung der Prioritäten
          der Gläubiger durch einen Notar.
          Es war bereits in früheren Jahren eine Rangfolge derer festgelegt,
          die als erste ihr Geld bekommen.
          Diese Rangfolge wird - so scheint es - wiederholt, da es früher
          keine Widersprüche von Seiten der Gläubiger gegeben hat.

          Um das Ganze genau zu analysieren, bräuchte man natürlich
          den ganzen Vorspann.
          Man soll sich aber nicht über die Vielzahl der Gläubiger wundern,
          eine derartige Litanei war keine Seltenheit.

          qu. bedeutet quoad: hinsichlich
          der NN ist auf Rang XX hinsichtlich 50 Reichstaler

          Gruß Konrad

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          • krummi
            Benutzer
            • 11.09.2011
            • 23

            #6
            Hallo Konrad,

            vielen Dank fűr deine Hilfe. Ich stelle hier mal die 4. Seite ein, auf der ein Krummacher (oder lese ich das falsch?) mehrfach erwähnt wird. Sieht aus wie eine Zusammenfassung. Kannst du damit etwas anfangen?

            Angehängte Dateien

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            • Kögler Konrad
              Erfahrener Benutzer
              • 19.06.2009
              • 4847

              #7
              Es geht um die discussio - Zerschlagung des Hofes, gegen die
              sich die Inhaber wehren.
              Der Anwalt stellt einige grundsätzliche Artikel über die ursprüngliche Beschaffenheit des Hofes auf, die beantwortet werden müssen,
              damit man zu einer Entscheidung kommt.
              Das Ganze ist ein sich über Jahre hinziehender Prozessakt,
              der von Anfang genau bearbeitet werden müsste unter Einschluss
              der rechtlichen und grundherrschaftlichen örtlichen Gegebenheiten.
              Einfach ein paar Seiten herauszupicken, führt wahrscheinlich zu keinem
              gesicherten Ergebnis.

              Gruß Konrad

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              • krummi
                Benutzer
                • 11.09.2011
                • 23

                #8
                Danke nochmals. Findet sich auf der Seite eventuell ein Vorname bzgl. Krummacher?

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