1643 Abrechnung Seite 3 Altdeutsche Schrift

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  • eschenbeck
    Erfahrener Benutzer
    • 04.10.2010
    • 2725

    [gelöst] 1643 Abrechnung Seite 3 Altdeutsche Schrift

    Quelle bzw. Art des Textes: Staatsarchiv Amberg

    Jahr, aus dem der Text stammt: 1643
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Thurndorf/Oberpfalz


    Liebe Forscherfreunde,
    habe da eine Abrechung von 5 Seiten aus 1645 bekommen, die ich nicht lesen kann und wo ich auch keinen Sinn rein bekomme.
    Habe jede Seite separat hier reingestellt mit der Bitte an Euch, mir diesen Text lesbar niederzuschreiben.
    Herzlichen Dank für Eure Mühe im Voraus!!!!
    Angehängte Dateien
    LG aus Bonn
    Wolfgang

    http://www.eschenbeck.net/


    Mein Motto:
    Man lernt nie aus, ich bemühe mich, dieses zu beherzigen, auch wenn es schwer fällt.

    Bei Bedarf mache ich gerne Bilder für Euch:
    Bonn (mit Umkreis)
  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 29749

    #2
    Hallo,

    na dann will ich den Herren mal noch eine Vorlage zum verbessern liefern.

    Nach dem aber in Vorangezognem
    drey jährigen Bestandt außdrückl-
    ich bedingt und herkhomen. Daß
    der Bestandtner dieses Guets alle
    Herrn Gesöhl(?), Contribution, unnd an,
    dere Außgaben abrichten, und von
    dem Bestandtgelt wider abziehen
    solle, gleicher weiß auch alle Pau-
    costen, Alß hat er volgande Auß-
    gaben aufgezeichnet und wider
    abzogen, wie hernache volgt.
    Anno 640 ist laut über gebnen
    Registers an Herrn Gesöhl, Con-
    tribution und Nottwendigen
    Paucosten, außgelegt worden,
    welches so woll durch die Ambts-
    Herrschaft, alß der Befreindte
    und Vormundte Guet gehaiss
    worden kohmen in allem
    8
    Vann absonderlich dem feindt wie
    andere in den Gemain vor Prandt-
    schazung oder Prandts...... von
    solchem Guet Einricht 2 fl 40 kr.
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    • Kögler Konrad
      Erfahrener Benutzer
      • 19.06.2009
      • 4847

      #3
      Liebe Xtine, ich benimm mich zurückhaltend.


      Herrngeföhl = Herrngefälle = was dem Grundherrn zufällt
      Abgaben an den Grundherrn
      volgende Aus..
      Herrn Geföhl,
      alß die Befreindten
      und Vormundter Guet gehaissen
      werden khinen (gut gehaißen werden kann)

      Dann absonderlich ... Prandtsteyr von
      solchem Guet Entricht 2 fl 40 kr.

      Brandschatzung bzw. Brandsteuer ist das vom
      Feind verlangte Geld, damit ein Objekt nicht
      in Schutt und Asche gelegt wird.

      Gruß Konrad

      Kommentar

      • eschenbeck
        Erfahrener Benutzer
        • 04.10.2010
        • 2725

        #4
        Ich kann nur sagen: D a n k e Euch Allen!!!!!!!
        LG aus Bonn
        Wolfgang

        http://www.eschenbeck.net/


        Mein Motto:
        Man lernt nie aus, ich bemühe mich, dieses zu beherzigen, auch wenn es schwer fällt.

        Bei Bedarf mache ich gerne Bilder für Euch:
        Bonn (mit Umkreis)

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