Totenbucheintrag von 1670

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  • promi
    Erfahrener Benutzer
    • 18.05.2008
    • 459

    [gelöst] Totenbucheintrag von 1670

    Quelle bzw. Art des Textes: Totenbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1670
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Hohenlohe


    Hallo,

    ich würde mich freuen, wenn mir jemand beim Lesen dieses Totenbucheintrags behilflich sein könnte:

    d. 24. Aprilis Jacob Raab Anwalts ...............

    Vielen Dank und Grüße
    Reiner
    Angehängte Dateien
  • rigrü
    Erfahrener Benutzer
    • 02.01.2010
    • 2594

    #2
    Vorschlag:

    ... ætat. s. 67. annis. ist ein Held im
    sauffen und verteidiger vieler unrechtmeßiger stüklein gewesen.

    rigrü

    Kommentar

    • promi
      Erfahrener Benutzer
      • 18.05.2008
      • 459

      #3
      Hallo rigrü,

      vielen Dank für Deine Hilfe. Kann das einer der anderen Profis hier im Forum bestätigen und kann mir jemand sagen, was es mit "verteidiger vieler unrechtmeßiger stüklein" auf sich hat.

      Vielen Dank und Grüße
      Reiner

      Kommentar

      • promi
        Erfahrener Benutzer
        • 18.05.2008
        • 459

        #4
        Hallo,

        mir ist jedoch noch nicht klar, was mit "Stüklein" gemeint ist. Nannte man früher Straftäter so ?

        Vielen Dank und Grüße
        Reiner

        Kommentar

        • Kunzendorfer
          Erfahrener Benutzer
          • 19.10.2010
          • 2103

          #5
          Hallo,

          Mit Stücklein sind Übeltaten gemeint:

          zum Beispiel findest Du im Wörterbuch Grimm unter "Stücklein":

          'handlung, tat', insbes. 'übeltat, streich': das seyn juddische stucklein und tucklein Luther 6, 5 W.; heim darfft er nit mehr kummen von wegen guter stücklein, so er in seines vatters hausz gebraucht hat Wickram 2, 44 lit. ver.; sauffen, huren, spilen und finantzen ... leut bescheiszen ... wer dise stückle mit einem besondern geschick und kunst üben kan Ambach von tantzen (1543) a 3b; die practick, partiden und stückel werden gut geheiszen, aber wann einer auffrecht und redlich handlet, der musz ein ignorant, stocknarr und gelächter seyn Albertinus Lucifers königreich 177 dtsche nat.-lit.; ferner prügelte mich der vater nicht selten, wenn ... er sonst ein loses stücklein von mir erfuhr U. Bräker 1, 31; Franz Wilhelm von Prack, der im siebzehnten jahrhundert lebte, ist damals durch seine verwegenen stücklein berühmt geworden L. Steub

          oder unter "Soldatenstücklein" folgendes:

          wie soldatenstreich: welcher ... viel ruchlose händel, als hurerey, ehebruch, mord-thaten, unter dem titul eines soldaten-stückleins verübet. O. Sperling Nicodemus quaerens 2 (1719), 197.
          G´schamster Diener
          Kunzendorfer

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