Übergabsbrief 1778 (Seite 2)

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  • Minusch
    Erfahrener Benutzer
    • 29.05.2008
    • 456

    [gelöst] Übergabsbrief 1778 (Seite 2)

    Quelle bzw. Art des Textes: Briefprotokolle
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1778
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Löwendorf


    Hallo Zusammen,
    auch bei Seite 2 des obigen Übergabsbriefes hatte ich Schwierigkeiten und bitte wieder um Eure Mithilfe beim Füllen der Lücken. Vielen Dank schon mal an alle Helfer.
    Herzliche Grüße
    Minusch

    … vor 30ig Jahren käuf-
    lich an uns gebrachte Sölde mit all rechten
    ein und zugehör nichts hievon besondert
    noch Ausnahms, außer was als (?) hiernach
    sonderbar errichte Ausnahmsbrief ein sich
    … mit dareingab eines halben …
    unserm freundl. ehrlöbl. lieben Sohne
    Michln Zierl, … zukonftiges Eheweib
    und Erben, um mir rechtspactierte ueber-
    gabs … siebenhundert siebenzig Gulden,
    wovon er sogleich für sein vät.- und
    mütterliches … einhundert neun-
    zig Gulden abzuziehen und zur aufr…
    dreyhundert Gulden baar zuerlegen
    hat, der ueberrest ad 280 f. aber muß in jährl.
    15 f. nachfristen bezahlt werden, wovon
    die Rechte nun … Michali 1779 ihr …
    …, mit dem uebrigen aber ist
    zu solcher Zeit so lange zu continuieren
    bis obige Summe völlig abgezahlt ist.
    Nebst diesen sind auch sonderbar den …
    … noch ledigen zwey Kindern, also
    Eva Barbara, und Georg iedes auch
    190 f. ausgemacht worden, weil aber
    diese Erbgüter theils unter der aufrist (?)
    Angehängte Dateien
  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 29769

    #2
    Hallo Minusch,

    ich lese:

    beyläufig vor 30ig Jahren käuf-
    lich an uns gebrachte Sölde mit all rechten
    ein und zugehör nichts hievon besondert
    noch Ausnahms, außer was der hiernach
    sonderbar errichte Ausnahmsbrief in sich
    enthält mit dareingab einer halben Prthl(??)
    unserm freundl. ehrlöbl. lieben Sohne
    Michln Zierl, dessen zukonftiges Eheweib
    und Erben, um mir rechtspactierte ueber-
    gabs ad siebenhundert siebenzig Gulden,
    wovon er sogleich für sein vät.- und
    mütterliches Erbsportion einhundert neun-
    zig Gulden abzuziehen und zur Anfrist
    dreyhundert Gulden baar zuerlegen
    hat, der ueberrest ad 280 f. aber muß in jährl.
    15 f. nachfristen bezahlt werden, wovon
    die Rechte nun Hr Michali 1779 ihr …
    …, mit dem uebrigen aber ist
    zu solcher Zeit so lange zu continuieren
    bis obige Summe völlig abgezahlt ist.
    Nebst diesen sind auch sonderbar den vor-
    handen
    noch ledigen zwey Kindern, also
    Eva Barbara, und Georg iedes auch
    190 f. ausgemacht worden, weil aber
    diese Erbgüter theils unter der Anfrist


    Eine Lücke ist leider noch übrig.
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

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    • Minusch
      Erfahrener Benutzer
      • 29.05.2008
      • 456

      #3
      Hallo Xtine,
      auch hier wieder ein herzliches Dankeschön für die superschnelle Hilfestellung. Ich plag mich stundenlang mit dem Text rum und ruck-zuck sind für mich unleserliche Lücken geschlossen. Schon beeindruckend.
      Liebe Grüße
      Minusch

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      • Wolfg. G. Fischer
        Erfahrener Benutzer
        • 18.06.2007
        • 5357

        #4
        Hallo Ihr beiden,

        ich lese da eher:

        15 f. nachfristen bezahlt werden, wovon
        die erste (Frist) um H[eilig]e Micha[elis] 1779 ihren Anfang
        nehmen, mit dem uebrigen aber ist

        Mit besten Grüßen
        Wolfgang

        Kommentar

        • Minusch
          Erfahrener Benutzer
          • 29.05.2008
          • 456

          #5
          Hallo Wolfgang,
          vielen Dank für Deine Ergänzung bzw. Verbesserung. Das hört sich doch recht logisch an.
          Vielleicht hat noch jemand eine Idee, was das Prethl (oder wie auch immer) in der sechsten Zeile sein soll.
          Herzliche Grüße
          Minusch

          Kommentar

          • Kögler Konrad
            Erfahrener Benutzer
            • 19.06.2009
            • 4847

            #6
            beyläufig vor 30ig Jahren käuf-
            lich an uns gebrachte Sölde mit all rechten
            ein und zugehör nichts hievon besondert
            noch Ausnohmen (=ausgenommen), außer was der hiernach
            sonderbar errichte Ausnahmsbrief in sich
            enthält mit dareingab einer halben Pethl (Beetlein)
            unserm freundl. eheleiblichen lieben Sohne
            Michln Zierl, dessen zukunftiges Eheweib
            und Erben, um ein rechtspactierte ueber-
            gabs(umma) ad siebenhundert siebenzig Gulden,
            wovon er sogleich für sein vät.- und
            mütterliche Erbsportion einhundert neun-
            zig Gulden abzuziehen und zur Anfrist
            dreyhundert Gulden baar zuerlegen
            hat, der ueberrest ad 280 f. aber muß in jährl.
            15 f. nachfristen bezahlt werden, wovon
            die erste um Hl (Heilig) Michali 1779 ihren
            nehme, mit dem uebrigen aber ist
            zu solcher Zeit so lange zu continuieren
            bis obige Summe völlig abgezahlt ist.
            Nebst diesen sind auch sonderbar den vor-
            handen noch ledigen zwey Kindern, als
            Eva Barbara, und Georg ieden auch
            190 f. ausgemacht worden, weil aber
            diese Erbgüter theils unter der Anfrist

            Gruß Konrad

            Kommentar

            • Minusch
              Erfahrener Benutzer
              • 29.05.2008
              • 456

              #7
              Hallo Konrad,
              auch hier ein herzliches Dankeschön für das Lösen aller verbliebenen Fragen und noch mehr.
              Viele Grüße
              Minusch

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