Heiratseintrag 1753 - Latein

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  • GUWIHH
    Erfahrener Benutzer
    • 28.02.2012
    • 222

    [gelöst] Heiratseintrag 1753 - Latein

    Quelle bzw. Art des Textes: Kirchenbuchauszug
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1753
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Hessen-Nassau


    Liebe Forumsmitglieder,
    ich habe einmal wieder eine Urkunde, die mir im Detail Schwierigkeiten bereitet.

    Das Einzige, was ich entziffern konnte war:

    N3 1753
    Jacobus Heel ex arzbach et Eulalia Blad ex Eudelborn adolescenti factis de more Ecclia (Ecclesiae) hiuig proclamati et ... de.....
    coram ... testibus ex ... in facia Ecclia Sacramentatita ... copulati 16 Januari

    Könnt ihr mir bitte weiterhelfen?

    @ Heinrich: An dieser Stelle möchte ich einmal einen besonderen Dank an dich loswerden. Trotz aller Bemühungen scheitere ich immer wieder an den Details der Schrift und an meinen fehlenden Lateinkenntnissen. Ohne deine Hilfe wäre ich nicht so weit in meiner Suche gekommen. Danke!
    Angehängte Dateien
  • henrywilh
    Erfahrener Benutzer
    • 13.04.2009
    • 11862

    #2
    N3 1753
    Jacobus Heel ex arzbach et Eulalia Blad ex Eudelborn adolescentes(?)
    factis de more Ecclia (Ecclesiae) tribus proclamati(onibus) et nullo detecto imped.(imento)
    ... coram requisitis testibus examinis in facie Eccl(esi)ae
    Sacramentaliter hic copulati s(un)t den 16 Januaris

    Wenns 100%ig sein soll, musst du auf Konrad, Kunzendorfer ... warten.

    Jakob Heel aus Arzbach und Eulalia Blaad aus Eudelborn, Unverheiratete,
    wurden, nachdem nach kirchlichem Gebrauch drei Abkündigungen vorgenommen waren und kein Hinderungsgrund gefunden wurde, vor den notwendigen geprüften(?) Zeugen im Angesicht der Kirche hier feierlich verheiratet. Den 16. Januar.
    Zuletzt geändert von henrywilh; 22.08.2012, 09:52.
    Schöne Grüße
    hnrywilhelm

    Kommentar

    • j.steffen
      Erfahrener Benutzer
      • 18.04.2006
      • 1489

      #3
      Hallo,
      noch ein bisschen Kleinkram:
      statt "tribus" eher trinis (bleiben aber 3);
      nach "impedimento": can.[onico], also kein kirchenrechtliches Hindernis;
      statt "examinis" eher ex bzw. et amicis (vgl. Einträge darüber), also vor Zeugen und Freunden/Verwandten.
      MfG,
      j.steffen

      Kommentar

      • henrywilh
        Erfahrener Benutzer
        • 13.04.2009
        • 11862

        #4
        Ja,
        das leuchtet mir alles sehr ein.
        Schöne Grüße
        hnrywilhelm

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