landesherrliches Schreiben 1512

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  • henrywilh
    Erfahrener Benutzer
    • 13.04.2009
    • 11784

    [gelöst] landesherrliches Schreiben 1512

    Quelle bzw. Art des Textes: Brief
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1512
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Mecklenburg



    Liebe Kundige,

    dies ist das Ende eines amtlichen Schreibens des Herzogs von Mecklenburg.Der Schluss des letzten Satzes lautet:

    lich ha.., und dich hir nach ernstlich
    wissest zue richten

    1512.jpg

    Aber was heißt das darunter?
    unssuffunff macht wenig Sinn für mich.

    Ich rechne auf euch und danke im Voraus!

    Schöne Grüße
    hnrywilhelm
  • Skoumi
    Moderator
    • 11.06.2006
    • 1031

    #2
    Tipp

    das Wort UFF habe ich in den Indianenromane gelesen, also das stimmt sicher nicht hier...

    könnte die 2 "unff" nicht m.P. (manu propia = eigenhändig) nach der Name der Unterschreiber sein? Weiß nicht, warum es zweimal dort, nur ein Tipp...

    Grüße aus Budapest:
    Krisztián
    Krisztián Skoumal
    Ungarn
    http://www.skoumal.eu

    Suche unter anderem:
    - Hausner - Enzersdorf/Thale --> Großkrut (Böhmisch Krut) - Österreich --> ??? , und überall aus der ehemaligen Österreichisch-Ungarischen Monarchie,
    - Weindlmayer (Waidhofen a.d. Ybbs, o. Steyr),
    - Wenger, Höller - Österreich (o. Österreich-Ungarn)

    „fremde” Hausners auf die ich gestoßen bin: http://www.skoumal.eu/extra/de/Hausner

    Kommentar

    • henrywilh
      Erfahrener Benutzer
      • 13.04.2009
      • 11784

      #3
      Danke, Krisztian!

      Die Idee mit manu propria scheint mir gar nicht schlecht.
      Schöne Grüße
      hnrywilhelm

      Kommentar

      • Kunzendorfer
        Erfahrener Benutzer
        • 19.10.2010
        • 2029

        #4
        Hallo Kollege,

        die erste Zeile müsste mit "likh hatet,..." beginnen

        Unns mpp (manu propria) empp[fangen]


        Schöne Grüße aus Bécs
        Zuletzt geändert von Kunzendorfer; 20.08.2012, 13:58.
        G´schamster Diener
        Kunzendorfer

        Kommentar

        • henrywilh
          Erfahrener Benutzer
          • 13.04.2009
          • 11784

          #5
          Lieber Kunzi,

          bei dem Satz bin ich im Vorteil, weil ich den Zusammenhang kenne. Es geht um den Befehl, Waldfrevler zu verhaften und in Haft zu halten. Der Teil lautet:

          dass Ihr (etc. diese Leute) fäng-
          lich haltet ...

          Deine Lösung für das Untere ist super! Das ist dann also die Empfangsbestätigung - daher die andere Handschrift.

          Somit hat Krisztian den richtigen Riecher gehabt.

          Vielen Dank!
          Schöne Grüße
          hnrywilhelm

          Kommentar

          • Kögler Konrad
            Erfahrener Benutzer
            • 19.06.2009
            • 4848

            #6
            Ich weiß nicht recht, ob der Fürst so unterschrieben hat.

            manu propria steht ansonsten in der Regel neben der eigenhändigen Unterschrifft.

            Dann wäre unns - der Name

            Ich kann auch nur raten, tippe aber eher auf: Unnsere... empfohlen/empfänger

            Vielleicht kommt mir bei Gelegenheit auch sowas unter.
            Gruß Konrad

            Kommentar

            • Kunzendorfer
              Erfahrener Benutzer
              • 19.10.2010
              • 2029

              #7
              Hallo Konrad,

              Ist mit "Unns" vielleicht "mir" gemeint (Pluralis Majestatis)?
              G´schamster Diener
              Kunzendorfer

              Kommentar

              • Kögler Konrad
                Erfahrener Benutzer
                • 19.06.2009
                • 4848

                #8
                Lieber Kunzi, ja, so wie ich solche Briefe kenne.

                Gruß Konrad

                Kommentar

                • henrywilh
                  Erfahrener Benutzer
                  • 13.04.2009
                  • 11784

                  #9
                  Danke für euren Gehirnschmalz!
                  Schöne Grüße
                  hnrywilhelm

                  Kommentar

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