Quelle bzw. Art des Textes: Verhörprotokoll Grafschaft Hohenzollern-Sigmaringen
Jahr, aus dem der Text stammt: 1612
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Sigmaringen PLZ 72488
Jahr, aus dem der Text stammt: 1612
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Sigmaringen PLZ 72488
Hallo zusammen,
kann man mir hier im Zusammenhang mit dem Text, die lateinischen Bedeutungen übersetzen?
Amtsverhörprotokoll Grafschaft Hohenzollern-Sigmaringen
Seite 13 vom 02.10.1612
"Laiz: Katharina Kessler daselbst, hat geheiratet Mathias Hegner, welcher gewest ist ein Bruder des Johann Oswalds Eheweib. Johann Oswald ist erstlich gestorben, hernach sein Weib Anna Hegner, die hat verlassen zwei Kinder, welche nach ihr gestorben, dieser Anna Bruder Mathias hat zum Weib gehabt Katharina Kessler und ein Kind von ihr erzeugt, so noch bei Leben, diese alle haben überlebt, Amalia als des Johann Oswalds und Bartholomäus Meicht Mutter, solche nach begehrt Katharina wegen ihres Kinds Martin Hegners mit und bemelten den Bartholomäus Meichten zu erben, bitten untertänigst um Bescheid.
Aus dem Bericht befind sich, daß Amalia zwei Söhne verlaßen, den Johann und Bartholomäus, die zwei erste als Mutter und Sohn sind abgestorben, Bartholomäus ist noch bei leben, hat gehabt zur Ehe Anna Hegner, des Mathias Hegners Schwester ist als Bartholomäus und des Mathias des Johanns Kinder, so er mit Anna erzielt in gleichem Grad verwandt gewesen. Ob nun wohl Mathias verstorben hat er doch einen Sohn namens mit Namen Martin verlaßen, welcher zwar ein Grad weiter ist als Bartholomäus, aber ppter ius repransentationis zu erben begehrt, doch mit die Amalia, welche Bartholomäus und Johann als Kinder in der zu halben Teil geerbt, sondern des Oswalds Kinder als ihr Vater. So das de Jure p text: in Auth: post fratres i. 2 ( de legit: haredibus. Wohl geschehen von und soll, als daß diese beide, Bartholomäus Meicht und Martin Hegner, die verstorbene zwei Kinder des Johann Oswalds, und zwar in der zum halben Teil erben, non obstante ds Bartholomäus defunctorum patri ex vno tamen latere frater gewesen per text: in d. Aut: post fratres 2.
Vielen Dank.
Anbei die Dokumente.
Grüße,
Daniel
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