Briefprotokoll 1799; Bitte um Lesehilfe

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  • Tabatabei
    Erfahrener Benutzer
    • 17.11.2011
    • 457

    [gelöst] Briefprotokoll 1799; Bitte um Lesehilfe

    Quelle bzw. Art des Textes: Briefprotokoll
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1799
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Nittenau



    Hallo Liebe Lesehelfer,

    ich habe hier ein Briefprotokoll aus dem Jahre 1799 in dem es um die Maria Kronsederin, verwittwete bürgerliche Schwarzfärberin, und dem Friedrich Loritz, Bürgermeister aus Nittenau geht. Leider kann ich vieles nicht entziffern und würde mich freuen wenn sich jemand meiner erbarmt

    Der Text beginnt in Bild 1 in der 3. Zeile



    Bild 2, der Text endet mit Nennung der Zeugen (mittig)




    Vielen Lieben Dank

    Lg Taba
  • henrywilh
    Erfahrener Benutzer
    • 13.04.2009
    • 11862

    #2
    Alles wird nicht stimmen ;-)

    1. Feld Kauf Brief zu 170 f.

    Elisabetha Kronsederin verwittibt bürgl. Schwarz-
    färberin von hier, unter Beistands Leistung
    Herrn Friedrich Loritz Bürgermeister dero...
    von Obrigkeit persöhnlich anwesend.
    Bekenne hirmit für sich, ihre Erben, Freunde
    und Nachbarn, daß ich um mehr und besser
    meines verhoffenden Nutz,Wohlfahrt, und
    Gelegenheits willen auf recht und redliche auch
    ohnwiederruflich verkauft und zu kaufen gege-
    ben habe, wie Kaufs recht sittlich, und diesorts
    Gewohnheit ist.
    Nemlich mein schon langeZeit ruhiglich
    ingehabte 1 1/4 tl. Einsetz[?] Feld in Sandfeld,
    welche in der Markt Nittenauischene Steuer
    Beschreibung Fol. 35 Sub No. 194 einlauft
    dann zwischen Herrn Franz Peter Loritz
    Bürgermeisters Gartenfeld, und Marga-
    retha Hueberin Weisgärberin Feld inliegt
    acht[??] zu 100 X.
    Ferners 3/4 tl. Tagwerg alt Wiesen auf der
    Swisenwies, welche eben in der Markt
    Nittenauichen Steuer Beschreibung Fol. 35
    Sub No 196 einlauft, dann an Herrn Friedrich
    Loritz Bürgermeisters und Michael Peigl Ochsen-
    würths Wiesen stoßend acht[?] zu 70 X.
    Beide Stücke in hiesiger Markts jurisdiction

    Hab das Wort "Wiesen" jetzt erkannt und korrigiert.
    Zuletzt geändert von henrywilh; 07.07.2012, 14:04.
    Schöne Grüße
    hnrywilhelm

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    • Tabatabei
      Erfahrener Benutzer
      • 17.11.2011
      • 457

      #3
      das ja schon einiges, Danke Dir Henry


      vielleicht schaut ja nochmal jemand drüber und ergänzt Teil 2


      Lg Taba

      Kommentar

      • Gaby
        Erfahrener Benutzer
        • 07.04.2008
        • 4011

        #4
        Hallo Taba,

        hab mal die 2. Seite versucht. Da muß aber auch nochmal jemand anders drüberlesen. So ganz sicher bin ich mir nicht.

        und Burgthum liegend, sonsten frey, ledig,
        und Eigen auch ohnzinsbar. Unnd Ehrengeachten
        meinen freundlich geliebt eheleiblicher Sohn
        Peter Kronseder Pfarrnehmer zu Nittenau
        und Regen dessen Eheconsortin, auch all
        deren Erben, freund, und Nachkommen, um
        und hie nur rechts abgeschlossenes Kaufssumms
        ad e m hundert und siebenzig Gulden
        welche Summe mir Verkäuferin baar bezahlt
        worden ist, worum die Verkäuferin ihre
        Abkäufer in optima juns forma quittirt
        Somit beschlossen, und der Zufriedenheit
        willen obrigkeitl. angelobt worden. Alles
        Getr. und ohne Gefahrdl. Niettenau den
        4ten Sept. 1799
        Zeugen
        Leonhard Popp bürg(erlicher) Fleischhacker, und
        Johann Bauer Marktknecht beede von
        hier.
        Liebe Grüße
        von Gaby


        Meine Vorfahren: http://gw.geneanet.org/lobenstein14?lang=de

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        • Tabatabei
          Erfahrener Benutzer
          • 17.11.2011
          • 457

          #5
          Vielen Lieben Dank auch Dir Gaby,

          ich lass es auf ungelöst vielleicht schaut noch jemand drüber

          eine Frage hab ich dazu, was ist denn ein Pfarrnehmer ? Könnte das ein Mesner sein, leider gibt mir Tante Google darauf keine Antwort


          Lg Taba

          Kommentar

          • Gaby
            Erfahrener Benutzer
            • 07.04.2008
            • 4011

            #6
            Hallo Taba,

            hab mich verlesen. Es heißt nicht Pfarrnehmer sondern Pfarrmesmer.
            Liebe Grüße
            von Gaby


            Meine Vorfahren: http://gw.geneanet.org/lobenstein14?lang=de

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            • Tabatabei
              Erfahrener Benutzer
              • 17.11.2011
              • 457

              #7
              Hallo Gaby,

              danke schön , das ergibt Sinn

              Lg Taba

              Kommentar

              • henrywilh
                Erfahrener Benutzer
                • 13.04.2009
                • 11862

                #8
                Zu 2) hätte ich nur Kleinigkeiten anzumerken, und nicht mal das muss stimmen.

                deren Erben, freund, und Nachkommen, um
                und hie[?für?] eine rechts abgeschlossenes Kaufssumme

                worden ist, worum die Verkäuferin ihre
                Abkäufer in optima juris forma quittirt.

                willen obrigkeitl. angelobt worden. Alles
                Getr. und ohne Gefahrde. Nittenau den
                4ten Septr. 1799
                Schöne Grüße
                hnrywilhelm

                Kommentar

                • Tabatabei
                  Erfahrener Benutzer
                  • 17.11.2011
                  • 457

                  #9
                  Euch beiden


                  Lg Taba

                  Kommentar

                  • Kögler Konrad
                    Erfahrener Benutzer
                    • 19.06.2009
                    • 4847

                    #10
                    Auch ein paar Kleinigkeiten zu S. 1


                    Herrn Friedrich Loritz Bürgermeister derorten
                    vor Obrigkeit persöhnlich anwesend.

                    ingehabte 1 1/4 tl. Einsetz stimmt

                    aest(iemiert = geschätzt auf) zu 100 fl

                    Swihenwies?,
                    würths Wiesen stoßend aest. (siehe oben) zu 70 fl

                    Gruß Konrad

                    Kommentar

                    • Kögler Konrad
                      Erfahrener Benutzer
                      • 19.06.2009
                      • 4847

                      #11
                      2. Seite

                      ,
                      und Eigen auch ohnzinsbar. Dem Ehrengeachten
                      meinen freundlich geliebt eheleiblichen Sohn

                      und Regina dessen Eheconsortin, auch all
                      deren Erben, freund, und Nachkommen, um
                      und für eine rechts abgeschlossenes Kaufssumme
                      ad ein hundert und siebenzig Gulden

                      Abkäufer in optima juris forma quittirt
                      Womit beschlossen, und der Zufriedenheit
                      willen obrigkeitl. angelobt worden. Alles
                      Get[reulich]. und ohne Gefahrde Niettenau den
                      4ten Sept. 1799

                      Gruß Konrad

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                      • Tabatabei
                        Erfahrener Benutzer
                        • 17.11.2011
                        • 457

                        #12
                        Vielen herzlichen Dank und einen schönen Sonntag Euch




                        Lg Taba

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