Herrschaftprotokoll Schlägl 1721

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  • forstner-m
    Erfahrener Benutzer
    • 21.06.2009
    • 239

    [gelöst] Herrschaftprotokoll Schlägl 1721

    Quelle bzw. Art des Textes: Herrschaftprotokoll
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1721
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Schlägl


    Urban Andexinger noch ledig: doch ?
    ? Geörg Andexinger
    an der Sauwiel seel: Barbara dessen
    Ehewürt noch in Leben beide ehelich Sohn
    verehelicht sich mit Christina des erbahren
    Philipp Leithner hiesigen Underthl: und
    Nahrungsman zu Oberneudorff Rosina dessen
    ehewürt: beider eheleibl: Tochter.
    Bräutigamb ver? Brauth sen von
    der ? Herrschl: ? Söden
    Heüßl mit all dessen ? ein und zur
    gehörungen zu gedachten Sauwiell samt z.
    leedigen Grundstücken al´am Akher und am
    Wistl noch Bauth herrschl: Prothocoll.
    ? ? ihren die Brauth inn
    ? Gelt 32ß ? samt z.
    gehörden ? ? leibs
    Erban 5 ? 2 ß. ? Kind ????

    Zeugen
    ?
    des Präutigam ?
    Pailstein ?
    ???
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von forstner-m; 07.07.2012, 10:33.
  • karin-oö
    Erfahrener Benutzer
    • 01.04.2009
    • 2630

    #2
    Hallo!

    Ich ergänze:

    Urban Andexinger noch ledig: doch vogt-
    bahren Standts weyl. Geörgen Andexinger
    gewesten hiesigen Underth[ans] und Häuslers
    an der Sauwiel seel: Barbara dessen
    Ehewürt noch in Leben beide eheleiblicher Sohn
    verehelicht sich mit Christina des erbahren
    Philipp Leithner hiesigen Underthl: und
    Nahrungsman zu Oberneudorff Rosina dessen
    ehewürt: beider eheleibl: Tochter.
    Bräutigamb verheyrath der Brauth sein von
    der gdigen. Herrsch. yberkombenes Sölden
    Heüßl mit all dessen rechtlichen ein- und zue-
    gehörungen zu gedachter Sauwiell sambt 2
    leedigen Grundstücken alß ain Akher und ain
    Wißl noch Lauth herrschl: Prothocoll.
    Dahingegen verheyrath ihme die Brauth in
    baarem Gelt 31 fl. item ain Pöth sambt 2
    gespörten Druhen. Widerfahl ohne Leibs
    Erben 5 fl 2 ß. Wan sie aber Kindter er-
    zeugen und stürb Er vor ihrer, so ist sie neben
    Vorbehalt ihrer Witibs Gerechtigkeit mit ihnen
    ain gleiche Erbin, stirbt dan sie vor seiner,
    so muß Er sich bey ainer weiteren verehelichung
    mit denselben des mietterlichen halber vorheren
    ordentlich vergleichen.
    Dessen sindt

    Zeugen
    und erbettener Heyrathsleuth auf seithen
    des Präutigambs die erbahren Ambro-
    sius Rukhesaur? am Odlet Haus Pre-
    garter Underthan, und Stephan Ande-
    xinger zu Pailstein. Auf der Brauth
    seithen aber Johann Fredter Hofwirth
    alhier, und Sebastian Leithner zu Ober-
    Neudorf beede hiesige Underthanen.
    N. 127
    Brief ........... 1 Fl. 6 ß
    Notl et Schreibgeb. - 1 ß 18 d. bezahlt

    Schöne Grüße
    Karin

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    • forstner-m
      Erfahrener Benutzer
      • 21.06.2009
      • 239

      #3
      Vielen Dank!

      Michael

      Kommentar

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