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Der am 28. September 1910 unter Reg. Nr. 619/10 vom Notar Petermann in Linnich geschlossene Vertrag betreffend Annahme an Kindesstatt Müller ./. Müller wird vormundschaftsgericht- lich genehmigt und gleichzeitig bestätigt.
Aldenhoven, den 4. November 1910 Kgl. Amtsgericht gez. Cremer(?) Ausgefertigt Aldenhoven, den 5. November 1910 der Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts ??? Amtsgerichtssekretär
Vielen Dank Olaf!
Ist es möglich ,daß der geschlossene Vertrag (vormundschaftsgericht-lich genehmigt und gleichzeitig bestätigt) eine Adoption bedeuten könnte?
Mein Großvater(geb.1902)wurde von seinen Pateneltern groß gezogen.
Naja, der Vertrag behandelt wohl schon eine Adoption. Aber was hier vorliegt ist nur die Bestätigung des Notars das alles mit rechten Dingen zugeht. Für Details müßtest Du den eigentlichen Vertrag haben. Die Nummer und der Notar sind ja angegeben. Ob das nach der langen Zeit noch aufbewahrt wird weiß ich allerdings nicht.
Mein Großvater lebte bei seinen Paten (Tante & Onkel ) ab dem 3.Lebensjahr.
Dann könnte das ja passen.Der Name des Patenonkels ist ja auch auf dem Beschluss (unten)vermerkt.
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