Trauung 1665 Tettenweis (Latein)

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  • gki
    Erfahrener Benutzer
    • 18.01.2012
    • 4906

    [gelöst] Trauung 1665 Tettenweis (Latein)

    Quelle bzw. Art des Textes: Trauungsbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1665
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Tettenweis / Niederbayern




    Zweiter Eintrag

    nuptiae 8
    februarii

    20 Januarii Sponsalia celebravit Andreas Erhardi
    Renzingers seel. et Christinae xx xxx
    Simonis Renzingers uxoris filius leg. et solutus cum
    Appolonia Wolffgangi Taubenhuebers filia
    leg: et soluta

    Testes
    Simon Renzinger, Melchior Taubenhuber
    Joannes Thomender? et Joannes Maller

    Die Trauung war am 8.2.

    Am 20. 1. haben das Eheversprechen gefeiert Andreas, legitimer und lediger Sohn des verstorbenen Erhard R und der Christina xxxxx, Frau des Simon Renzinger, und die Apollonia, legitime und ledige Tochter des Wolfgang T.

    Zeugen
    ...

    Es geht mir um die mit x bezeichneten Stellen.

    Seht ihr das auch so, daß Simon der zweite Mann der Christina war und sein Stiefsohn hier heiratet?
    Gruß
    gki
  • Liachtinger

    #2
    Moin
    Christianae Jam (eventuell de Jam !) halte aber das "d" vor Jam als durchstrichen.
    Den 3. Zeugen les ich als "Thanneder"

    Seh ich auch so, dass Christiane nach dem Tod des Erhard (dessen Bruder?) den Simon geheiratet hat. // Trauungsbücher!
    Nicht ungewöhnlich, so "blieb die Sach in der Familie".
    Zur Verwandtschaft zw. Erhard und Simon müsstets halt evtl. die Geburteneinträge überprüfen.

    Kommentar

    • gki
      Erfahrener Benutzer
      • 18.01.2012
      • 4906

      #3
      NB: Ich hab mich im Jahr vertan, es ist 1655.

      Zitat von Liachtinger Beitrag anzeigen
      Moin
      Christianae Jam (eventuell de Jam !) halte aber das "d" vor Jam als durchstrichen.
      Den 3. Zeugen les ich als "Thanneder"
      Danke, mal schauen was Konrad aus dem Jam macht.

      Seh ich auch so, dass Christiane nach dem Tod des Erhard (dessen Bruder?) den Simon geheiratet hat. // Trauungsbücher!
      Nicht ungewöhnlich, so "blieb die Sach in der Familie".
      Zur Verwandtschaft zw. Erhard und Simon müsstets halt evtl. die Geburteneinträge überprüfen.
      Hast Du mir bitte mal ein Beispiel aus der Gegend und dem 17. Jhd. wo die Wittwe ihren Schwager heiratet? Ich halte das nach CIC für nicht (ohne weiteres) möglich.

      Mir ist sowas in einigen hundert Trauungseinträgen noch nicht begegnet.

      Erhard hatte Christina 1616 geheiratet, Simon 1636. Das wird langsam eng mit Taufeinträgen.
      Gruß
      gki

      Kommentar

      • Liachtinger

        #4
        Mit dem Einwand, dass kanonisches Recht einer Schwagerehe entgegenstünde, hast du vollkommen recht. Wenn dann gings nur mit Dispens.
        Zwar war im judäischen Recht die Schwagerehe geradezu religiöse Pflicht (Levirat) , selbst Augustinus hat sie noch für gutgeheissen, in beiden Fällen allerdings nur bei kinderloser Erstehe.

        Auch mit der "Üblichkeit" lag ich falsch, mir ist tatsächlich kein Fall im hiesigen Raum bekannt( wenngleich ich nur relativ wenige Trauungseinträge genauer gelesen hab)
        Also wird der Simon wohl nur namensgleich sein oder evtl. weiter verwandt.
        Geben da die Trauungseinträge nichts her?

        Kommentar

        • gki
          Erfahrener Benutzer
          • 18.01.2012
          • 4906

          #5
          Zitat von Liachtinger Beitrag anzeigen
          Mit dem Einwand, dass kanonisches Recht einer Schwagerehe entgegenstünde, hast du vollkommen recht. Wenn dann gings nur mit Dispens.
          Zwar war im judäischen Recht die Schwagerehe geradezu religiöse Pflicht (Levirat) , selbst Augustinus hat sie noch für gutgeheissen, in beiden Fällen allerdings nur bei kinderloser Erstehe.

          Auch mit der "Üblichkeit" lag ich falsch, mir ist tatsächlich kein Fall im hiesigen Raum bekannt( wenngleich ich nur relativ wenige Trauungseinträge genauer gelesen hab)
          Danke, endlich mal wer der das auch so sieht. Ich habe lediglich einmal in Breitenberg einen Eintrag über eine diesbezügliche Dispens gesehen. Und das war 1811 zu einer Zeit als der Staat diesen Vorbehalt nicht mehr teilte.

          Also wird der Simon wohl nur namensgleich sein oder evtl. weiter verwandt.
          Geben da die Trauungseinträge nichts her?
          Diese sind äußerst spartanisch.

          Erhart & Christina (ganz unten)



          Simon & Christina (zweiter Eintrag)



          Ich denke, daß sich die Gleichnamigkeit aus dem Hofnamen ergibt, auch wenn das dann beim zweiten Eintrag eigentlich falsch ist.
          Gruß
          gki

          Kommentar

          • Kögler Konrad
            Erfahrener Benutzer
            • 19.06.2009
            • 4846

            #6
            Also euer Jam ist eine Abkürzung für Johann

            Das andere Problem sehe ich so:
            Der Andreas R. ist der Sohn des Erhard R. sel. und dessen Ehefrau Christina
            und diese Ehefrau war ihrerseits Tochter des Johann Simon R.

            Es haben also die Eltern als Namengleiche zusammengeheiratet. Das gibt es
            öfter, wenn der Verwandtschaftsgrad höher ist - oder notfalls mit Dispens.

            Gruß Konrad

            Kommentar

            • gki
              Erfahrener Benutzer
              • 18.01.2012
              • 4906

              #7
              Zitat von Kögler Konrad Beitrag anzeigen
              Also euer Jam ist eine Abkürzung für Johann
              Danke!

              Das andere Problem sehe ich so:
              Der Andreas R. ist der Sohn des Erhard R. sel. und dessen Ehefrau Christina
              Soweit sind wir wohl alle d'accord.

              und diese Ehefrau war ihrerseits Tochter des Johann Simon R.

              Es haben also die Eltern als Namengleiche zusammengeheiratet. Das gibt es
              öfter, wenn der Verwandtschaftsgrad höher ist - oder notfalls mit Dispens.
              Das paßt vielleicht auf die zweite Hochzeit der Christina, aber nicht auf ihre erste (die mit Erhard). Dort wird sie als "Schmidtpeurin" bezeichnet. Außerdem steht hinter "Jam Simonis Renzingers" "uxors", nicht "filiae".
              Gruß
              gki

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              • Kögler Konrad
                Erfahrener Benutzer
                • 19.06.2009
                • 4846

                #8
                Es heißt seiner Ehefrau Christina des J. Simon R.
                uxoris gehört noch zu filius legitimus..

                die Christina war vom J.S. R.

                Vielleicht hat sich auch der liebe Herr Pf. verhaspelt.
                Bei Berücksichtigung aller Einträge und auch der Kinder dürfte
                der Fall zu lösen sein.

                Gruß Konrad

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                • gki
                  Erfahrener Benutzer
                  • 18.01.2012
                  • 4906

                  #9
                  Ich mach das hier mal zu, wenn ich weiteres herausfinde, melde ich mich. Die anderen Trauungen von Kindern von Erhard und Simon haben leider nichts zusätzliches ergeben.
                  Gruß
                  gki

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