Transkription eines Heiratsbriefes aus Neukirchen an der Enknach von 1775

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  • rainer49
    Benutzer
    • 08.10.2009
    • 14

    [ungelöst] Transkription eines Heiratsbriefes aus Neukirchen an der Enknach von 1775

    Quelle bzw. Art des Textes:Übersetzung Heiratsbrief u. Todesfall
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1772 u. 1775
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Neukirchen an der Enknach (Prielhofer)



    Bitte tippen Sie hier den Text Zeile für Zeile ein, soweit Sie diesen selbst entziffern können. Sie können unsichere Wörter mit einem Fragezeichen und fehlende Stellen mit Punkten kennzeichnen. Nennen Sie zumindest unbedingt die Orts- und Familiennamen, die im Text vorkommen (sofern lesbar bzw. bekannt)!

    Hallo zusammen!

    Ich bitte um die Übersetzung eines Heiratsbriefes u. Teil eines
    Todesfalles.

    Liebe Grüße
    Rainer
    Angehängte Dateien
  • karin-oö
    Erfahrener Benutzer
    • 01.04.2009
    • 2633

    #2
    Hallo Rainer!

    Kannst du denn gar nichts von dem Dokument lesen?
    Wenn du eine Vorgabe mit dem was du bereits entziffern konntest geben würdest, würde sich eher jemand an eine vierseitige Übertragung wagen, als wenn man bei Null anfangen muss.

    Ich fange mal mit Seite 1 an:

    Zuvernehmen, welchermassen sich
    ohngezweifelter Schik und Anord.
    Gottes, dan mit That und Einver..
    ung beederseitiger Freundschaft
    der Ehrbahre selbst gegenwärtige
    Wittiber Johan Prielhofer aufn
    Zürner Gud dieß Kastenambt.
    Der tugendsamen unter Anwes.
    Beistandts laistung deß Procura
    tor - Kerns selbst anwesenden
    Maria Prielhoferin verwittibte
    Päurin aufn Ebernthaller Gut
    zu Königswihs in Eheliche Ver-
    bündnisse eingelassen, und den
    selben seit dem 10. Juni ao.
    1772 mitls Vertrag an sich ge-
    brachte Recht und Erbsgerechtig
    keit des Zürner Gurts in der
    Schwand so ein 3/8 Hof in Neukirch
    ner Pfaar, Ghrts. Braunau ent
    legen und anhero urbar ist,
    Alles Rechtl. Ein- und zugehör
    tod und lebendigen Haus- und
    Baumanns Fahrniß Schulden

    Schöne Grüße
    Karin

    Kommentar

    • Kögler Konrad
      Erfahrener Benutzer
      • 19.06.2009
      • 4848

      #3
      Und burdten nichts, als den zum
      Forstghrd alher gehörigen Holzgrund
      ad 5 Tagwerch: dan die zum Klo-
      ster Aspach gehörige Wisen hievon
      besondert noch ausgenohmen, derge-
      stalten zur Helfte an- und ent-
      gegen verheurathet; daß sie ihme
      zu gleicher Widerlag uf ihre un-
      tern 8. July 1772 mitls Vertrag
      an sich gebrachte Recht: und Erbs-
      Gerechtigkeit des Eberthaller Guets
      zu Königsaich, so 2/4 Agger in
      Neukürchner Pfaar, Ghrts (Gerichts) Brau-
      nau entlegen, und auch anhero
      urbahr ist, zur Helfte (am) ein
      kommen, lasset, sohin uf beeden Gü-
      tern auf ein-oder deß andern
      theil vorverabsterben der lezt-
      lebende Theil schuldig und gehal-
      ten seyn solle, sich mit denen
      verhandtenen Künderen oder Befreun-
      den bilichen Dingen und Ehrbahr-
      rer Männer Erkantnuss nach zu

      Gruß Konrad

      Kommentar

      • rainer49
        Benutzer
        • 08.10.2009
        • 14

        #4
        Hallo Karin,

        leider bin ich nicht so weit, dass ich diese schwierige
        Texte übersetzen kann. Ich werde aber daran arbeiten,
        und hoffe, dass ich diese Schrift selbst beherrsche.
        Für Deinen Startschuss schon mal ein herzliches Dankeschön.

        Liebe Grüße
        Rainer

        Kommentar

        • karin-oö
          Erfahrener Benutzer
          • 01.04.2009
          • 2633

          #5
          Seite 3:

          vergleichen und zu vertragen, mit
          dem alleinigen Anhang, daß auf
          beeder Vorabsterben der von der
          Prielhoferin vorhandtene Sohn Mi-
          chael auf das Zürner Gued den
          Zuspruch vor andern Kindern
          haben solle. Womit beschlossen
          alle hierin unerörterte Puncten
          und Articl denen Churbayr.
          lobl. Landrechten und Additionen?
          zu entschaiden überlassen, und hierü-
          ber obrigkeitl. angelobt worden.
          Act. den 6. 8ber 1775
          Zeugen:
          Joseph Sebastian Reindl, Michael Geb-
          mühler, Hoseph Hirber, Michael Rhait
          und Sebastian Konradt beede Bedien?
          Anstand 20 fl. 4 kr. 3 1/2 -
          Gerechtigkeit 27 kr. 8 -
          Bußgeld 5 fl. 50 kr. 6 -
          Urtlwein 5 fl.
          Abfahrt 8 fl. 25 kr. 2 1/2 -
          --------------
          39 fl. 6 kr. 1 hl.

          Seite 4 müsste zu einem anderen Dokument gehören.

          Schöne Grüße
          Karin

          Kommentar

          • rainer49
            Benutzer
            • 08.10.2009
            • 14

            #6
            Hallo Karin,

            da liegst Du richtig!
            Es ist die vergessene Seite eines Todesfall-Biefes, den Du mir
            mal übersetzt hast. Ich hatte sie damals nicht mitgeschickt.

            Viele Grüße
            Rainer

            Kommentar

            • Kögler Konrad
              Erfahrener Benutzer
              • 19.06.2009
              • 4848

              #7
              Obwohl von meinem Beitrag nicht Kenntnis genommen wird:
              S. 1
              Königsaich

              Gruß Konrad

              Kommentar

              • rainer49
                Benutzer
                • 08.10.2009
                • 14

                #8
                Hallo Konrad,

                sorry, ich wollte bestimmt nicht unhöflich sein,
                sondern zum Abschluß mich bei allen Beteiligten
                bedanken.

                Viele Grüße
                Rainer

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                • rainer49
                  Benutzer
                  • 08.10.2009
                  • 14

                  #9
                  Hallo Karin, hallo Konrad!

                  Für die Übersetzung des Hochzeitsvertrages
                  möchte ich mich bei euch herzlich bedanken.

                  Viele Grüße aus der Pfalz
                  Rainer

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