Quelle bzw. Art des Textes: s.u.
Jahr, aus dem der Text stammt: 1770
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Brünn, Lettowitz, Mähren
Jahr, aus dem der Text stammt: 1770
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Brünn, Lettowitz, Mähren
Hallo meine lieben Freunde und Entzifferungskünstler,
heute und die nächsten Tage brauche ich mal eure Hilfe.
Habe von eine tschechischen Ahnenforscher 2 x 8 Seiten Dokumente zugeschickt bekommen, die ich für ihn Lesen soll. Nun habe ich aber doch mit dem einen und anderen Wort Entzifferungsprobleme und möchte euch nun bitten mir ein bisschen zu helfen.
Hier nun die 5. und 6. Bild = 3. Seite
Rotte sich zugesellen, Seine aufhetzungen, und Aufruhr wider den
Landesfürsten, noch seiner Obrigkeit anstiften sondern zu- und
allemalen deren Landesgesetzen auf das genaueste nachleben,
widrigenfalls sich derselbe durch solch strafliches Verfahren, in
Rücksicht, sowohl auf des Staats Aufrechthaltung, und Wohlstand,
als auch , wann er Possessor (Besitzer) sein Grund, und Acker in behörigen (gehörigen)
Stand nicht erhalten, sondern Veröden lassen möchte, seines zu
Besitzen sich unfähig machen würde.
Viertens: wird er, und ein jeder Besitzer dieses grunds
Verbunden seye, sowohl auf seinen Grund reparirte Contri-
bution, und andern Landesfürstliche Anlagen nach der aller-
höchsten Vorschrift, als auch obrigkeitliche Robot und zünßen (Zinsen)
deren sonstige Schuldigkeiten, und derauf etwann (darauf etwaige/eventuell) haftende Schul-
digkeiten, und derauf etwann (darauf etwaige/eventuell) haftende Schulden, wie diese
immer den Namen haben mögen, welche immer sie seie,
sind vor beschehenem Kauf- und Verkauf der Gewohnheit, und
dem Herkomm nach rediciret gewesen, ohne alle Ausnahm
fleißig und zu rechter Zeit zu entrichten, und zu praes-
tiren: weiters und
fünftens: solle derselbe, und dessen ............ diesen
Grund, und zugehörige Gundstücke nach allermöglichkeit
und Kräften jederzeit, wie schon ... 3t.. gemeldet sub
nullitate Contractus, in gutem Stande auf eignen Unkosten
erhalten und nichts auf die Hälfte mit fremden Leüten
anbauen, zergliedern, oder einige Ausgedinge machen,
und ohne besonderen Obrigkeitlichen consens Versetzen, oder
hierauf einiger Geld oder aber Getreid ausleihen: Schlißliche und
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