Bitte um Hilfe beim entziffern (einige Worte auch Latein) 3.

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  • Gaby
    Erfahrener Benutzer
    • 07.04.2008
    • 4011

    [gelöst] Bitte um Hilfe beim entziffern (einige Worte auch Latein) 3.

    Quelle bzw. Art des Textes: s.u.
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1770
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Brünn, Lettowitz, Mähren


    Hallo meine lieben Freunde und Entzifferungskünstler,

    heute und die nächsten Tage brauche ich mal eure Hilfe.
    Habe von eine tschechischen Ahnenforscher 2 x 8 Seiten Dokumente zugeschickt bekommen, die ich für ihn Lesen soll. Nun habe ich aber doch mit dem einen und anderen Wort Entzifferungsprobleme und möchte euch nun bitten mir ein bisschen zu helfen.


    Hier nun die 5. und 6. Bild = 3. Seite

    Rotte sich zugesellen, Seine aufhetzungen, und Aufruhr wider den
    Landesfürsten, noch seiner Obrigkeit anstiften sondern zu- und
    allemalen deren Landesgesetzen auf das genaueste nachleben,
    widrigenfalls sich derselbe durch solch strafliches Verfahren, in
    Rücksicht, sowohl auf des Staats Aufrechthaltung, und Wohlstand,
    als auch , wann er Possessor (Besitzer) sein Grund, und Acker in behörigen (gehörigen)
    Stand nicht erhalten, sondern Veröden lassen möchte, seines zu
    Besitzen sich unfähig machen würde.
    Viertens: wird er, und ein jeder Besitzer dieses grunds
    Verbunden seye, sowohl auf seinen Grund reparirte Contri-
    bution
    , und andern Landesfürstliche Anlagen nach der aller-
    höchsten Vorschrift, als auch obrigkeitliche Robot und zünßen (Zinsen)
    deren sonstige Schuldigkeiten, und derauf etwann (darauf etwaige/eventuell) haftende Schul-
    digkeiten, und derauf etwann (darauf etwaige/eventuell) haftende Schulden, wie diese
    immer den Namen haben mögen, welche immer sie seie,
    sind vor beschehenem Kauf- und Verkauf der Gewohnheit, und
    dem Herkomm nach rediciret gewesen, ohne alle Ausnahm
    fleißig und zu rechter Zeit zu entrichten, und zu praes-
    tiren:
    weiters und

    fünftens: solle derselbe, und dessen ............ diesen
    Grund, und zugehörige Gundstücke nach allermöglichkeit
    und Kräften jederzeit, wie schon ... 3t.. gemeldet sub
    nullitate Contractus, in gutem Stande auf eignen Unkosten
    erhalten und nichts auf die Hälfte mit fremden Leüten
    anbauen, zergliedern, oder einige Ausgedinge machen,
    und ohne besonderen Obrigkeitlichen consens Versetzen, oder
    hierauf einiger Geld oder aber Getreid ausleihen: Schlißliche und
    Zuletzt geändert von Gaby; 09.05.2012, 14:47. Grund: Verbesserung von Kurt Theis eingefügt
    Liebe Grüße
    von Gaby


    Meine Vorfahren: http://gw.geneanet.org/lobenstein14?lang=de
  • Kurt Theis
    Erfahrener Benutzer
    • 21.03.2008
    • 473

    #2
    Hallo Gaby,

    Möchte Deinen Text eventuell etwas verbessern:
    1) Zeile 2: "anstiften" anstelle von "anstißen",
    2) Die Fragezeichen in den Zeilen 6, 7 und 12 kannst Du weglassen,
    3) Zeile Zehn anstelle von "wetei".. setze "contribution",
    4) In Zeile 13 anstelle von "etwenn..." setze "etwann" (= etwaige),
    5) Die Zeilen 17 bis 20 lese ich: " wie diese immer den Namen haben mögen, welche
    immer sie seie, sind vor beschehenem Kauf und Verkauf der Gewohnheit und dem
    Herkomm nach rediciret gewesen, ohne alle Ausnahm fleißig und zu rechter Zeit zu
    entrichten, und...

    Beste Grüße

    Kurt Theis

    Kommentar

    • Gaby
      Erfahrener Benutzer
      • 07.04.2008
      • 4011

      #3
      Vielen Dank Kurt,

      du hast mir sehr geholfen.
      Liebe Grüße
      von Gaby


      Meine Vorfahren: http://gw.geneanet.org/lobenstein14?lang=de

      Kommentar

      • Kögler Konrad
        Erfahrener Benutzer
        • 19.06.2009
        • 4847

        #4
        Rotte sich zugesellen, keine aufhetzungen, und Aufruhr wider den
        Landesfürsten, noch seiner Obrigkeit anstiften
        seyn sowohl auf seinen Grund repartirte (= zugeteilte) Contri-
        bution, und andern Landesfürstliche Anlagen nach der aller-
        höchsten Vorschrift, als auch obrigkeitliche Robot und zünßen (Zinsen)
        dann sonstige Schuldigkeiten, und derauf etwann (darauf etwaige/eventuell) haftende Schul-
        digkeiten, und derauf etwann (darauf etwaige/eventuell) haftende Schulden, wie diese
        immer den Namen haben mögen, welche immer ehehin ,
        und vor beschehenen Kauf- und Verkauf der Gewohnheit, und
        alten Herkomm nach radiciret (von radix- Wurzel, verwurzelt, begründet) gewesen, ohne alle Ausnahm
        fleißig und zu rechter Zeit zu
        entrichten, und zu praestiren, weiters und

        fünftens: sole derselbe, und dessen successores (Nachfolger) diesen
        Grund, und zugehörige Gundstücke nach allermöglichkeit
        und Kraften jederzeit, wie schon sub puncto tertio (unter Punkt 3) gemeldet sub
        nullitate Contractus (Ungülltigkeit, Nichtigkeit des Vertrags) , in gutem Stande auf eignen unkosten
        erhalten und nichts auf die Hälfte mit fremden Leüten
        anbauen, zergliedern, oder einige Ausgedinge machen,
        und ohne besonderen Obrigkeitlichen consens Versetzen, oder
        hierauf einiger geld oder aber getreid ausleihen: schlißliche und


        Gruß Konrad

        Kommentar

        • Gaby
          Erfahrener Benutzer
          • 07.04.2008
          • 4011

          #5
          Lieber Konrad,

          vielen, vielen Dank
          Liebe Grüße
          von Gaby


          Meine Vorfahren: http://gw.geneanet.org/lobenstein14?lang=de

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