Aussage Joachim Schöning 1858

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  • Alterfalter
    Erfahrener Benutzer
    • 29.10.2009
    • 126

    [gelöst] Aussage Joachim Schöning 1858

    Quelle bzw. Art des Textes: 17. Gottorfer Bb pag 480
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1858
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Amt Gottorf



    Liebe Familienforscher,

    wer kann mir bei der Ergänzung des folgenden Transkriptes helfen?

    Im Voraus vielen Dank für Eure Unterstützung !

    Viele Grüße

    Uwe


    Mein Transkript:

    Scan 1:

    15 Nov 1858 Prod. Ad prot. a. 20. November 1858
    Drechal
    Staren Prot. der Struxdorffharde
    Sal 264

    Aussage
    Der Käthner und Krüger sowie Hufner
    Joachim Heinrich Schöning in Idstedt
    an seine in erster Ehe erzeugten Kinder.
    Geschehen in der königlichen Struxdorff Harde
    Vogtei, den 17 Novbr 1858
    Am 20. Juni 1858 ist die Ehefrau des
    Käthners, Krügers und Hufners Joachim Heinrich
    Schöning in Idstedt, Catharina, geb. Langholz
    mit Tode abgegangen und beabsichtigt der überlebende
    Ehemann jetzt zur zweiten ……. Der in dieser
    Veranlassung erforderlichen Beschaffung deraus?
    an seine in erster Ehe erzeugten Kinder:
    Claus-Fritz Schöning geb. den 18. Mai 1854
    Johann Heinrich Schöning geb. den 15. Aug. 1856
    Margaretha Christina Schöning geb. den 5 Feb. 1858


    Scan 2:


    hatte sich der Käthner am heutigen Tage mit
    den nächsten Verwandten seiner verstorbenen Ehefrau,
    den Ehegatten der beiden Schwestern derselben, dem
    Hufner Claus Hansen in Güderott und em Käthner
    Hans Peter Andresen in Gammellund hierselbst einge
    funden und wurden die erschienenen Männer mit den
    für die Aussage geltenden Rechtsgrundsätzen und
    den ihnen obliegenden Pflichten bekannt gemacht.
    Es hat darauf der aussagende Vater folgende Aussage
    ……:
    Er sage seinen Kindern erster Ehe
    dem Claus Fritz Schöning
    dem Johann Heinrich Schöning
    der Margaretha Christina Schöning
    außer einer christlichen Erziehung und Alimentation
    jedem eine Summe von 60 r sowie ein vollständiges Bett,
    40 r an Werth, einen Koffer 16 r an Werth, beide Theile
    Nach Wahl der Kinder, entweder in Geld nach dem
    angegebenen Werth oder in natura zu leisten.
    aus; das Capital und Bett bei erfolgter Mündig-
    keit, oder früherer Verheiratung, der Koffer beim
    Austritt aus dem väterlichen Hause.
    Die hinzugezogenen Männer erklären sich mit dieser


    Scan 3:

    Aussage zufrieden und haben freundlich diesen
    A.? nach geschehener Verlesung und Genehmigung
    derselben eigenhändig, der aussagende Vater zugleich
    mit der Bewilligung zur Protokollation derselben
    auf sein folium ohne sein Beisein unterzeichnet.
    A u S
    + Amt Gott. Sch. Prot. XIII fol 123
    Joachim Schöning
    Claus Hansen
    Hans Peter Andresen
    Angehängte Dateien
  • Friederike
    Erfahrener Benutzer
    • 04.01.2010
    • 7902

    #2
    Scan 1:

    15 Nov 1858 Prod. Ad prot. a. 20. November 1858
    Drechal
    Staren Prot. der Struxdorffharde
    Sal 264

    Aussage
    Der Käthner und Krüger sowie Häkers
    Joachim Heinrich Schöning in Idstedt
    an seine in erster Ehe erzeugten Kinder.
    Geschehen in der königlichen Struxdorff Hardes-
    Vogtei, den 17 Novbr 1858
    Am 20. Juni 1858 ist die Ehefrau des
    Käthners, Krügers und Häkers Joachim Heinrich
    Schöning in Idstedt, Catharina, geb. Langholz
    mit Tode abgegangen und beabsichtigt der überlebende
    Ehemann jetzt zur zweiten Behufs der in dieser
    Veranlassung erforderlichen Beschaffung deraus?
    an seine in erster Ehe erzeugten Kinder:
    Claus-Fritz Schöning geb. den 18. Mai 1854
    Johann Heinrich Schöning geb. den 15. Aug. 1856
    Margaretha Christina Schöning geb. den 5 Feb. 1858
    Viele Grüße
    Friederike
    ______________________________________________
    Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters
    Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg
    __________________________________________________ ____

    Kommentar

    • Friederike
      Erfahrener Benutzer
      • 04.01.2010
      • 7902

      #3
      Scan 2:

      hatte sich der Käthner am heutigen Tage mit
      den nächsten Verwandten seiner verstorbenen Ehefrau,
      den Ehegatten der beiden Schwestern derselben, dem
      Hufner Claus Hansen in Güderott und dem Käthner
      Hans Peter Andresen in Gammellund hierselbst einge
      funden und wurden die erschienenen Männer mit den
      für die Aussage geltenden Rechtsgrundsätzen und
      den ihnen obliegenden Pflichten bekannt gemacht.
      Es hat darauf der aussagende Vater folgende Aussage
      gethan:
      Er sage seinen Kindern erster Ehe
      dem Claus Fritz Schöning
      dem Johann Heinrich Schöning
      der Margaretha Christina Schöning
      außer einer christlichen Erziehung und Alimentation
      jedem eine Summe von 60 r sowie ein vollständiges Bett,
      40 r an Werth, einen Koffer 16 r an Werth, beide Theile
      nach Wahl der Kinder, entweder in Geld nach dem
      angegebenen Werth oder in natura zu leisten.
      aus; das Capital und Bett bei erfolgter Mündig-
      keit, oder früherer Verheiratung, der Koffer beim
      Austritt aus dem väterlichen Hause.
      Die hinzugezogenen Männer erklären sich mit dieser
      Viele Grüße
      Friederike
      ______________________________________________
      Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters
      Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg
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      Kommentar

      • Alterfalter
        Erfahrener Benutzer
        • 29.10.2009
        • 126

        #4
        Frage

        Hallo Friederike,

        könnte das Wort Häkers auch Hockers oder Hokers bedeuten? Ich weiß, daß Joachim ein sogenannter "Hocker" war. Ein Mann, der das Stroh nach der Ernte aufstellte bzw aufhockte.

        Viele Grüße

        Uwe

        Kommentar

        • Friederike
          Erfahrener Benutzer
          • 04.01.2010
          • 7902

          #5
          Scan 3:

          Aussage zufrieden und haben freundlich diese
          Acte nach geschehener Verlesung und Genehmigung
          derselben eigenhändig, der aussagende Vater zugleich
          mit der Bewilligung zur Protokollation derselben
          auf sein folium ohne sein Beisein unterzeichnet.
          A u S
          + Amt Gott. Sch. Prot. XIII fol 123
          Joachim Schöning
          Claus Hansen
          Hans Peter Andresen
          Viele Grüße
          Friederike
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          • Friederike
            Erfahrener Benutzer
            • 04.01.2010
            • 7902

            #6
            Hallo Uwe,

            ja, stimmt - es muss Höckers heißen.
            Viele Grüße
            Friederike
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            • Alterfalter
              Erfahrener Benutzer
              • 29.10.2009
              • 126

              #7
              Joachim Schöning

              Hallo Friederike,

              vielen Dank für Deine Ergänzungen. Prima, damit ist das Transkript komplett. Super.

              Vielen Dank

              Uwe

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