Quelle bzw. Art des Textes: 17. Gottorfer Bb pag 480
Jahr, aus dem der Text stammt: 1858
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Amt Gottorf
Jahr, aus dem der Text stammt: 1858
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Amt Gottorf
Liebe Familienforscher,
wer kann mir bei der Ergänzung des folgenden Transkriptes helfen?
Im Voraus vielen Dank für Eure Unterstützung !

Viele Grüße
Uwe
Mein Transkript:
Scan 1:
15 Nov 1858 Prod. Ad prot. a. 20. November 1858
Drechal
Staren Prot. der Struxdorffharde
Sal 264
Aussage
Der Käthner und Krüger sowie Hufner
Joachim Heinrich Schöning in Idstedt
an seine in erster Ehe erzeugten Kinder.
Geschehen in der königlichen Struxdorff Harde
Vogtei, den 17 Novbr 1858
Am 20. Juni 1858 ist die Ehefrau des
Käthners, Krügers und Hufners Joachim Heinrich
Schöning in Idstedt, Catharina, geb. Langholz
mit Tode abgegangen und beabsichtigt der überlebende
Ehemann jetzt zur zweiten ……. Der in dieser
Veranlassung erforderlichen Beschaffung deraus?
an seine in erster Ehe erzeugten Kinder:
Claus-Fritz Schöning geb. den 18. Mai 1854
Johann Heinrich Schöning geb. den 15. Aug. 1856
Margaretha Christina Schöning geb. den 5 Feb. 1858
Scan 2:
hatte sich der Käthner am heutigen Tage mit
den nächsten Verwandten seiner verstorbenen Ehefrau,
den Ehegatten der beiden Schwestern derselben, dem
Hufner Claus Hansen in Güderott und em Käthner
Hans Peter Andresen in Gammellund hierselbst einge
funden und wurden die erschienenen Männer mit den
für die Aussage geltenden Rechtsgrundsätzen und
den ihnen obliegenden Pflichten bekannt gemacht.
Es hat darauf der aussagende Vater folgende Aussage
……:
Er sage seinen Kindern erster Ehe
dem Claus Fritz Schöning
dem Johann Heinrich Schöning
der Margaretha Christina Schöning
außer einer christlichen Erziehung und Alimentation
jedem eine Summe von 60 r sowie ein vollständiges Bett,
40 r an Werth, einen Koffer 16 r an Werth, beide Theile
Nach Wahl der Kinder, entweder in Geld nach dem
angegebenen Werth oder in natura zu leisten.
aus; das Capital und Bett bei erfolgter Mündig-
keit, oder früherer Verheiratung, der Koffer beim
Austritt aus dem väterlichen Hause.
Die hinzugezogenen Männer erklären sich mit dieser
Scan 3:
Aussage zufrieden und haben freundlich diesen
A.? nach geschehener Verlesung und Genehmigung
derselben eigenhändig, der aussagende Vater zugleich
mit der Bewilligung zur Protokollation derselben
auf sein folium ohne sein Beisein unterzeichnet.
A u S
+ Amt Gott. Sch. Prot. XIII fol 123
Joachim Schöning
Claus Hansen
Hans Peter Andresen
Kommentar