Kaufvertrag von 1736 6/6

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  • Minusch
    Erfahrener Benutzer
    • 29.05.2008
    • 456

    [gelöst] Kaufvertrag von 1736 6/6

    Quelle bzw. Art des Textes: Briefprotokolle
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1736
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Kloster Schäftlarn


    Hallo Zusammen,
    hier kommt die letzte Seite des Vertrages mit der Bitte um Ergänzung bzw. Verbesserung. Den Abschluss des Vertrages auf der allerletzten (siebten) Seite konnte ich Gott sei Dank vollständig entziffern und muss deshalb von mir nicht hier eingestellt werden.
    Ich danke nochmals für Eure Mühe und Eure Unterstützung.
    Viele Grüße
    Minusch

    ain Cassten, und 1 Redo Khue zuverabfolgen,
    gleich der Muettern (?) Pött, so die Vormunder zu
    sich …, von ain.. zu applicieren ist.
    sollte nun ain Mädl versterben, fallet solche
    Fertigung zum Guet, … aber ihrer
    zway mit Todt abgehen, wenn die andere den
    Bueben zuertheillen, belangent die heutige
    brieffs-Uncossten, aht ieder thaill seine Ge-
    biehr zuerentrichten, …tls ain, und bis
    diesem Kauff die allseitige Ausrichtung beschicht,
    verbleibt dess Käuffers ierzt.(?) und khonfftiges
    Vermögen Crafft diess allerdings verhypothe-
    ciert, und verpfendt, woryber nebst ewiger
    Verzicht die landtgebreuchige Gewehrschaft-
    laistung versprochen, auch allen getreu-
    lich nachzukommen mit Mund und Handt
    Angehängte Dateien
  • Tirola
    Erfahrener Benutzer
    • 24.12.2011
    • 388

    #2
    hallo, ich lese:

    ain Cassten, und 1 Redo Khue zuverabfolgen,
    gleich der Muettern Pött, so die Vormunder zu
    sich zu nemen, vor aines zu applicieren ist.
    sollte nun ain Mädl versterben, fallet solche
    Fertigung zum Guet, würden aber ihrer
    zway mit Todt abgehen, were die andere den
    Bueben zuertheillen. Belangent die heutige
    brieffs-Uncossten, hat iedes thaill seine Ge-
    biehr zu entrichten, …tls ain, und bis
    diesem Kauff die allseitige Ausrichtung beschicht,
    verbleibt dess Käuffers ierzt: und khonfftiges
    Vermögen Crafft diss allerdings verhypothe-
    ciert, und verpfendt, woryber nebst ewiger
    Verzicht die landtgebreuchige Gewehrschaft-
    laistung versprochen, auch allen getreu-
    lich nachzukommen mit Mund und Handt

    ich hoffe, daß ich etwas helfen konnte,
    vielleicht kann noch jemand ergänzen und ausbessern.
    schöne Grüße
    Wolfgang

    Kommentar

    • Minusch
      Erfahrener Benutzer
      • 29.05.2008
      • 456

      #3
      Hallo Wolfgang,
      Du konntest auf alle Fälle helfen. Herzlichen Dank für Deine Mühe und Hilfe.
      Vielleicht findet sich ja noch jemand, der die verbliebene Lücke füllen kann.
      Viele Grüße
      Minusch

      Kommentar

      • Kögler Konrad
        Erfahrener Benutzer
        • 19.06.2009
        • 4847

        #4
        biehr zu entrichten, inmitls (= in der Zwischenzeit) ain, und bis

        Gruß Konrad

        Kommentar

        • Minusch
          Erfahrener Benutzer
          • 29.05.2008
          • 456

          #5
          Guten Morgen Konrad,
          auch hier vielen Dank für Deine Ergänzung.
          Jetzt hab ich aber auch bei dieser Seite ein Verständnisproblem. Vielleicht kann mir noch jemand den Sinn des folgenden Teilsatzes erklären:

          gleich der Muettern Pött, so die Vormunder zu
          sich zu nehmen, vor aines zu applicieren ist.

          Davor und danach komm ich klar, aber ich komm nicht dahinter was hier gemeint ist. Wäre für eine Erklärung wirklich sehr dankbar.
          Viele Grüße
          Minusch

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